Jetzt hängt auch der Bäcker selbst mit drin, das wird sicher interessant. Due Verfügungen sind bestands- aber (noch) nicht rechtskräftig, AZ: Aktenzeichens IF 2-QF 5000/00028#00129 (44590).
Kann mir das mal einer genauer erklären?
Ja: dagegen kann noch Widerspruch erhoben werden.
Edith weist mich darauf hin, daß man korrekterqweise die Angebote ablehnen sollte.
Vielen Dank für die diversen Ausführungen, aber das war nicht meine eigentlich Frage.
Mich interessierte eher, wie es nun mit der Bäckerei weiter geht. Betrifft die Verfügung nur diese eine Bäckereifiliale (es gibt ja noch weitere) oder gleich das gesamte Gewerbe/den Bäckereibetrieb, deren Filialen teilweise wiederum selbst als Untermieter Dritter am Markt sind?
Wie stehen die juristischen Chancen, dass Andreas Franke in Laubegast nach (erfolgreichem) Widerspruch wieder (kleine) Brötchen (auf-)backen und verkaufen könnte? (Ob er es dann nach dem Rummel und einem uferlosen Verfahren auch noch praktisch kann, steht mal auf einem anderen Blatt.)
Könnte dieser Sonderfall von unzulässiger Vermengung von BRD- Kuchen und unerlaubten Finanz- und Versicherungsgeschäften nur wieder zur zähen juristischen "Spezialfrage" für profilierungssüchtige Quatschjuristen mutieren, wobei unser Schwurbelkönig den Bäcker zum Ballweg2.0 - Justizopfer stilisieren und en passant die Existenz seines KRD vom Gericht "bestätigen" lassen kann?
(Neubuerger war schneller.)