Hallo ihr lustigen Leute.
Mal sehen, wann sie merken, daß dann Schenkungssteuer anfällt.
Hm, wann haben wir das gemerkt? ... Also wir haben die KÜVs bisher schon aus gutem Grund so gestaltet, dass keine Schenkungssteuer anfällt. Scheint den Hohen Herren langsam nicht mehr zu passen, dass man ihr Geld auf eine Weise verwenden kann, ohne dafür was abzudrücken. Also wird die "Lücke" dicht gemacht - der Sheriff von Nottingham schaut immer grimmiger drein. Ob's hilft?
Toll, eine "Bank" der ich mein Geld schenken darf. Damit ist mein Geld also schlicht und einfach weg. Brilliant.
Das "Geld" (Euro) ist nicht weg, sondern erstmal bei der Bank. Dort steht es dann unter der Auflage, damit echte Werte anzuschaffen. Man könnte sagen, es schnell wieder loszuwerden, solange man noch etwas für Euro kaufen kann. Inflationäre Euros, die einfach nur rumliegen, braucht bei uns keiner. Die angeschafften Werte werden unser Geld (Engel/E-Mark, später Reichsmark) hinterdecken. Mit Werten sind hauptsächlich Staatsbetriebe und Unternehmen gemeint, die wiederrum Mehrwert generieren können.
Wenn ich ausnahmsweise mal regelkonform geparkt habe, dann krieg ich auch all die Tickets aus der Vergangenheit zurückerstattet.
Es gibt keine Tickets aus der Vergangenheit. Wir sind nach wie vor mitten in einem einzigen Vorgang des angeblichen Falschparkens. Ich verdeutliche es mal:
BaFin: Hey, du parkst falsch. Das kostet X, wenn du nicht ab sofort regelkonform parkst.
Wir: Ach so, das wussten wir nicht. Ok, wir stellen uns anders hin. Besser so?
BaFin: Nein, das ist auch nicht richtig. So wie du jetzt stehst, kostet das Y, also stell dich regelkonform hin.
Wir: Ah ok, vielen Dank für die Hinweise. Wie ist es so?
BaFin: Nein, so auch nicht. Hier, du musst das und das beachten. So wie du jetzt stehst, kostet das Z, also stell dich regelkonform hin.
Wir: Ah ok, vielen Dank für die Hinweise...
Ihr meint also, dass man bei jedem Zwischenschritt bezahlen muss, während man immer wieder die Chance erhält, sich anders hinzustellen und dann nicht bezahlen zu müssen? Meinem Verständnis nach sollte die BaFin dann besser sagen, dass es auf jeden Fall etwas kostet, ganz egal was man tut. Das sagt sie aber nicht. Das können nur Gerichte. Ist bisher aber noch nicht passiert.
Es wäre auch interessant zu erfahren, was mit "Bankkunden" passiert, die die neue Erklärung nicht unterschreiben wollen und lieber auf der alten beharren.
Der neue KÜV ist Voraussetzung für ein Konto bei der KRB. Wenn ihn jemand nicht unterschreiben möchte, kann die Zusammenarbeit nicht fortgesetzt werden. Eine Rückzahlung von Euro muss die KRB aufgrund der Nachrangklausel nicht leisten, wenn das den Bestand des Königreiches bedrohen würde. Wir werden uns aber darum bemühen, das zurückzuzahlen, was möglich ist. Wenn viel zurückgefordert wird, würde uns das definitiv zurückwerfen und unsere Arbeit verlangsamen, aber das ist ja kein Grund, aufzugeben.