Der Betrug gehört zu den eher komplizierteren Delikten des StGB (im Kernstrafrecht fallen mir spontan nur Urkunds-, Aussage- und Brandstiftungsdelikte ein, die ähnlich wenig oder weniger Spaß machen).
Ein Betrug setzt zunächst voraus, dass über
Tatsachen (also beweisbare Elemente der Realität) getäuscht wird. Schon eine Täuschung über
Rechte (die ja nicht dem Beweis in der Wirklichkeit zugänglich sind, sondern
Wertungen erfordern) fällt nur im absoluten Ausnahmefall unter den Betrugstatbestand.
Dann muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen (also z.B. Geld abgeben) und ihm muss dadurch ein Vermögensschaden entstehen. Das ist bei so Seminaren wieder schwierig, denn: Wofür bezahlt man? Man bezahlt dafür, dass Peter der Selbstverliebte ein paar Stunden faselt. Das tut er ja auch. Hat der Seminarteilnehmer also einen Schaden? Man könnte vertreten: Keinen, den er nicht schon von vornherein hatte.
Der Schaden, um den es uns ja vornehmlich geht, ist der, der eintritt, wenn der frisch-eingeseifte Neu-Pudel die von Peter gelernten "Tricks" in freier Wildbahn ausprobiert. Dann ist aber Peters Leistung eigentlich gelaufen - ob die Pudel
wirklich machen, was er ihnen erzählt hat, kann ihm ja egal sein. Er hat sein Geld ja schon.
Bei Peterchens Vorsatz kommen dann noch so spannende Sachen wie die "Stoffgleichheit" zwischen Vermögensschaden auf Geschädigtenseite und Vermögenszugewinn auf Täterseite hinzu und von den ganzen Lagertheorien bei Dreiecks-Geschichten will ich gar nicht erst anfangen. Da würde ich dann an das geschätzte
@Rabenaas übergeben.
Kurzfassung: "einfach Betrug" ist, jedenfalls von der Warte der Nicht-Strafrechtler betrachtet, ein Widerspruch in sich.