1. Also ich habe bisher keinen "wirksamen notariellen Kaufvertrag" für das Boxberger Schlösschen gesehen, die Kommune und das Grundbuchamt vor Ort offensichtlich auch nicht (im Gegensatz zu Eibenstock mit Ginzel als Strohmann), aber vielleicht habe ich hier ja nur was verpasst. Aber wenn sogar die beauftragten Makler von nichts wissen, dann frage ich mich schon, was das für ein Kaufvertrag sein soll und welche Rolle dabei der Veräufer spielt.
2. Von anderen "wirksamen notariellen Kaufverträgen" für Grundstücke und Immobilien weiß ich zudem ziemlich genau, dass der Kaufpreis normalerweise immer erst mit Auflassungsvormerkung und nach Vorlage aller Freistellungsbescheinigungen (u.a. zum Vorkaufsrecht der Kommune) fällig wird. Erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, tritt der Käufer in alle "Rechte und Pflichten" ein und erst wenn auch noch die Grundsteuer bezahlt wurde, erfolgt die Umschreibung im Grundbuch. Dass der Zopf und seine Bande die Rechtslage regelmäßig anders sehen, sei mal dahingestellt.
3. Den bis Anfang 2021 bekannten Gemeinwohlkassen sowie ihren Fitzekstrohmännern wurden ja von der BaFin sämtliche Geschäfte untersagt und die bestehenden Verträge (mit Anlegern aber auch mit Dritten) sollten alle rückabgewickelt werden. Wenn also aus derartigen Anlagegeschäften oder auch über sonstige Ausweich- oder Direktzahlungen zur Umgehung eben dieser Untersagung noch 2022 irgendwelche Immobiliengeschäfte abgewickelt werden, ist das vermutlich schon "illegal". Die BaFin könnte sich daher schon für sämtliche Zahlungseingänge bei Hillig sowie eventuelle "Weiterschenkungen" des so reichlich Beschenkten an uns bisher unbekannte weitere Personen interessieren.
Zur Mithaftung einer Dresdner Bäckerei:
13.05.2022 07:10 8.637
ÄRGER RUND UM REICHSBÜRGER PETER FITZEK:
BANK-BÄCKEREI MUSS ZWANGSGELD ZAHLEN
Von Eric Hofmann
Dresden - Ärger im selbst ernannten Königreich! Reichsbürger Peter Fitzek (56, "Königreich Deutschland") lässt schon seit über einem Jahr in einer Laubegaster Bäckerei eine Bank betreiben - aber das ist illegal.
Der selbsternannte König Peter Fitzek (56) hat keinerlei Erlaubnis eine Bank zu betreiben.
Der selbsternannte König Peter Fitzek (56) hat keinerlei Erlaubnis eine Bank zu betreiben. © picture aliance/dpa
"Weder Herr Fitzek noch mit ihm assoziierte Personen haben bei der BaFin eine Erlaubnis für Bankgeschäfte oder das Versicherungsgeschäft beantragt, noch eine Erlaubnis erhalten", bestätigt eine Sprecherin der BaFin einen Bericht des MDR. Daher wurde die Abwicklung des Geschäfts angeordnet.
Dabei wurde nun nach TAG24-Informationen auch ein Zwangsgeld verhängt. Nicht nur gegen die Reichsbürgerbank, sondern auch gegen den Bäcker. Offiziell bestätigen will das die BaFin nicht.
"Ist eine Person in unerlaubte Geschäfte einbezogen, indem sie beispielsweise Räume für ein illegales Geschäft zur Verfügung stellt, kann die BaFin anordnen, dass sie das beendet", stellt die Sprecherin jedoch allgemein klar.
Auch der Laubegaster Bäcker, der der illegalen Bank die Räume vermietet, hat jetzt Ärger mit der BaFin. © Franz Maler
"Eine Anordnung kann mit der Androhung eines Zwangsgeldes verbunden werden", so die Sprecherin.
https://www.tag24.de/dresden/aerger-rund-um-reichsbuerger-peter-fitzek-bank-baeckerei-muss-zwangsgeld-zahlen-2454423