Zum Boxberger Schlossverkauf gibt es also keine Auflassungsvormerkung und keine Regelabfrage zum kommunalen Vorkaufsrecht? Bemerkenswert. Hatte der Zopf nicht vor kurzem noch groß rumgetönt, dass er jetzt sogar selbst "Notar" sei und (Grundstücks)kaufverträge im "eigenen Rechtskreis" abwickeln würde? Ein "Rechtskreis nach Peter Fitzek" also.
Das heißt allerdings auch und im Klartext: wo kein notarieller BRD- Kaufvertrag, da auch kein rechtmäßiger Besitz- und Eigentumsübergang, das heißt wiederum auch alle Zahlungen vom KRD aus diesem Fakekaufvertag und deren stillschweigende Annahme (Hillig erklärte ja gegenüber der Presse sinngemäß selbst: ihm sei das alles egal, Hauptsache sei für ihn, dass der RubelEuro rollt) sind dann ebenso illegal.
Damit ist der Alteigentümer weiterhin nicht nur formalrechtlicher Eigentümer (mit allen Rechten und Pflichten), er ist insoweit auch hier mitschuldig und für Fitzeks illegale Geldgeschäfte mithaftbar, da er für eine wie auch immer geartete Nutzungsüberlassung seines Grundstücks an eine staatsfeindliche Sekte wissentlich eine Summe in unbekannter Höhe kassiert, die dem aufgerufenen Kaufpreis vermutlich ziemlich nah kommen dürfte, in der Höhe aber eine theoretische Miete, einer Nutzungsentschädigung, oder gar einer Nießbrauchsgebühr vermutlich um ein Vielfaches übersteigen wird.
Da aber zu jedem abgeschlossenen (notariellen Kauf-)Vertrag immer mindestens 2 Seiten gehören, kommt der Verkäufer hier selbst nicht mehr aus der Nummer raus, denn von einem ehemaligen GF einer bautzner Baufirma (!) darf man regelmäßig verlangen, dass er nicht nur rein "zufällig" von einem Betrüger vom Niveau eines Fitzek als falscher Notar in einer Kinderpost als Fakenotariat "getäuscht" wurde. Spätestens wenn wichtige Formalien vom Grundbuchamt fehlen, hätte er stutzig werden müssen.
Der Fall Bäcker Franke in Dresden macht es mal endlich vor: mitgehangen, mitgefangen und Hillig wäre im Übrigen dann auch nicht der erste Bautzner Bau- Unternehmer auf bedenklich "reichsbürgerreienden"TM (Ab)Wegen.