war schon
Ns ja, auch wenn er aus dem Verein „entlassen“ wurde, so bleibt er dennoch erster Vorsitzender bis eine Vereinsversammlung etwas anderes beschließt
Laut Dokument sollte Ch. M. aber kein 1. Vorsitzender mehr sein.
Hallo Marvin, wir haben das jetzt auch nochmal recherchiert und im Vereinsregister steht es tatsächlich so drin, was wir verwunderlich finden. Aber damit jetzt nicht noch weitere Fragen und Missverständnisse zu dieser Merkwürdigkeit aufkommen, veröffentlichen wir hier den Registereintrag und die „Entlassungsurkunde“...
https://t.me/reichstagaz/76?comment=639
Papier ist geduldig werter Schnabelgross
Zum einen, wenn das Schreiben vom Vorstand nur von Rüdi unterschrieben wurde, hat das mMn nur Informationscharakter.
Denn schließlich wurde der Verein nach draußen von 2 aus dem Vorstand vertreten.
Zum anderen, auf die billige Art und Weise kann man auch nicht den 1. Vorsitzenden loswerden, da brauchst du eine Vereinsversammlung mit anschließender Anzeige beim VR.
Natürlich kann Manthey auch von sich aus vom Amt zurücktreten, auch hier muss eine Anzeige beim VR erfolgen.
In beiden Fällen scheint das nicht erfolgt zu sein.
Und ja, auch ich glaube das das nicht ganz zufällig ist.
Der 1. Vorsitzende könnte sich ja mal die Kassenreports ansehen, ich wette daraus könnte man dem Zündler ein Strick drehen