Autor Thema: Quatschjura für Anfänger  (Gelesen 24037 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #210 am: 21. Mai 2025, 22:57:46 »
Im Falle von Fitzek ist es eine Zwischenform aus einer Wir GmbH und einer Wirr AG. Was aber belanglos ist, siehe § 17 VereinsG.
˙uuᴉsu∩ ɹǝp ʇsᴉ uǝɥɔsuǝW sǝp uuᴉS ǝʇןǝʞɔᴉʍʇuǝ uǝʇsɥɔöɥ ɯɐ ɹǝᗡ
 
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