Autor Thema: Quatschjura für Anfänger  (Gelesen 17107 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #195 am: 13. Juni 2023, 08:20:41 »
VERTRAG ÜBER DIE ABSCHLIESSENDE REGELUNG IN
BEZUG AUF DEUTSCHLAND
(sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag) nichtig?

Der am 12. September 1990 zwischen der BRD GmbH und dem VEB DDR einerseits und den den USA, der UdSSR, Frankreich und Großbritannien abgeschlossene Vertrag sollte die letzten seit 1945 bestehenden Vorbehaltsrechte der Besatzungsmächte erledigen und zugleich die Grenzen des wiedervereinigten Deutschlands durch Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze Art. 1 Abs. 2 des Vertrags endgültig festlegen.

Fraglich erscheint schon einmal, ob es sich tatsächlich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt. Unter einem völkerrechtlichen Vertrag ist nach allgemeiner Rechtsauffassung ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten zu verstehen.

Da es sich bei zwei der sechs Vertragspartner, nämlich der BRD GmbH und dem VEB DDR, zweifelsohne nicht um Staaten handelte, scheidet ein völkerrechtlicher Vertrag demnach aus.

Es könnte sich jedoch um einen zivilrechtlichen Vertrag handeln. Zivilrechtliche Verträge zwischen Staaten und Firmen sind an sich unbedenklich, man denke nur an staatliche Bauvorhaben oder Beschaffungen. Problematisch ist hier jedoch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze: die BRD GmbH und der VEB DDR verzichteten hierdurch auf einen großen Teil des Staatsgebiets des fortbestehenden, aber handlungsunfähigen Deutschen Reiches (Urteil der Firma BVerfG 19. Juni 1973 - 2 BvF 1/73 -) .

Handelt es sich hier um einen nichtigen Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich des Deutschen Reiches) oder um eine zulässige Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)?

Schließlich ist die BRD Gmbh stets vom Fortbestand des Deutschen Reiches (ja sogar zur Annahme ihrer Teilidentität damit) ausgegangen.

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße GoA ist ein Handeln im (mutmaßlichen) Interesse des Vertretenen. Dies erscheint hier in Anbetracht des vertraglichen Verlusts eines großen Teils des Staatsgebiets natürlich fraglich, könnte jedoch durch die Wiedererlangung der Souveränität kompensiert sein. Doch gerade hieran mangelt es: das Deutsche Reich sollte ja gerade nicht wieder handlungsfähig werden, sondern vielmehr die BRD GmbH (eine "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft", wie Carlo Schmidt in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 im sog. "Parlamentarischen Rat" treffend ausgeführt hat) perpetuiert werden.

Damit bleibt festzuhalten: der sog. "Zwei-plus-Vier-Vertrag" ist als Vertrag zu Lasten Dritter null und nichtig!

Anmerkung am Rande: mangels notarieller Beurkundung des in der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze liegenden Grundstücksgeschäfts wäre selbst bei Annahme einer GoA von der Nichtigkeit des Vertrags auszugehen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Judge Roy Bean

Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #196 am: 13. Juni 2023, 08:58:09 »
Ich kann dazu nur sagen, dass auf der Oder tatsächlich kein Graf schwimmt (zumindest im Bereich zwischen Ratzdorf und Neuzelle - habe mich vorletztes Wochenende persönlich davon überzeugt).
« Letzte Änderung: 13. Juni 2023, 09:14:13 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 
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Offline Anmaron

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #197 am: 13. Juni 2023, 22:36:04 »
Ich kann dazu nur sagen, dass auf der Oder tatsächlich kein Graf schwimmt
Und wer Französisch lernt, weiß, dass auf der Oder auch kein Floh schwimmt.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Rabenaas

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #198 am: 29. November 2023, 17:53:12 »
Zitat
Um Haushalt zu konsolidieren: Lindner will BRD GmbH in Aktiengesellschaft umwandeln

Berlin (dpo) - Lässt sich so die Haushaltskrise überwinden? Insidern zufolge plant Finanzminister Christian Lindner, die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland zu ändern. Sie soll von einer GmbH (BRD GmbH) in eine Aktiengesellschaft (BRD AG) umgewandelt werden und anschließend an die Börse gehen.

Der Postillon am 24.11.2023

Grundsätzlich ist nach §§ 1,190 UmwG die Umwandlung einer GmbH in eine AG durchaus möglich und kann der Firma neues Kapital bringen.

Doch ist es so einfach, wie der Prokurist Lindner sich das vorstellt? So soll er gerade mit der Prüfung, ob der bisherige Geschäftsführer Scholz unmittelbar zum Vorstandsvorsitzenden und die Prokuristenden zu Vorstandsmitgliedernden werden können.

Dabei sollte er sich erst einmal um die Formalien kümmern: der Wechsel der Rechtsform ist nicht ganz unkompliziert. Zunächst bedarf es nach § 192 Abs. 1 UmwG eines Formwechselberichts, welcher auch bereits einen Entwurf des noch zu fassenden Umwandlungsbeschlusses enthalten muß.

Sodann müssen nach § 193 UmwG die Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung der Umwandlung zustimmen; der Beschluß bedarf notarieller Beurkundung (im konkreten Fall wohl durch den Hausnotar der BRD-GmbH, einem Herrn Steinmeier).

Der Beschluß muß den Bestimmungen der §§ 194,243 UmwG genügen.

Das bedeutet: die Umwandlung als solche, die Firma der rechtsformändernden Gesellschaft sowie die Rechtsform, welche die GmbH durch den Formwechsel erlangen soll und einen Entwurf der Satzung der neuen AG bestimmen. Zahl und Art der Aktien, welche die Gesellschaftenden durch den Formwechsel erlangen sollen, sind zu bestimmen und etwaige Rechte, welche einzelnen Anteilsinhabernden erhalten sollen, sind anzugeben. DerGrundsatz der Kontinuität der Mitgliedschaft schreibt vor, dass alle Gesellschaftenden der GmbH an der AG in unverändertem Verhältnis beteiligt werden soll.

Nicht zuletzt müssen (wichtig!) die Folgen der Umwandlung für das Personal (wir!) angesprochen werden.

Und schließlich muß nach § 198 UmwG die neue Rechtsform des Rechtsträgers ist zur Eintragung in das Register, in dem der formwechselnde Rechtsträger eingetragen ist (das Handelsregister des AG Frankfurt am Main), angemeldet werden.

Edith: ich habe den Text extra für @Tuska durchgegendert.  :P





« Letzte Änderung: 29. November 2023, 18:34:02 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #199 am: 3. Februar 2024, 16:09:55 »
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/richter-beruf-plaedoyer-hitler-wedding-karriere-justiz/?utm_source=pocket-newtab-de-de

Nicht ganz Quatschjura, obwohl ich ein Feuilleton in der LTO für verdammt nah dran halte :D Mittelbar gehts auch um eine zerstörte Hitlerbüste ...
 
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #200 am: 5. Februar 2024, 19:40:20 »
Auf der Uni Youtubingen wurde bei ein paar Streamern diese Veröffentlichung besprochen und "als nicht wirklich professionel" "bewertet"

Da ich ja nunmal juristisch ein Vollhonklaie bin würde mich mal die Meinung der anwesenden Juristen interessieren.

https://www.medienrechtsanwaelte.de/newsreader-38/twitch-bann-bundesverfassungsgericht-erteilt-kuchentv-eine-absage.html
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #201 am: 5. Februar 2024, 21:22:22 »
Nicht zuletzt müssen (wichtig!) die Folgen der Umwandlung für das Personal (wir!) angesprochen werden.


Da müsste doch langsam mal 'ne Einladung zur Betriebsversammlung kommen! Was macht die Personalvertretung? Schläft die?  >:D
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #202 am: 5. Februar 2024, 21:37:21 »
Da müsste doch langsam mal 'ne Einladung zur Betriebsversammlung kommen!


Endlich kann ich das preisgekrönte Wort anbringen! Monatelang musste ich warten.

Preisgekrönt: „Mamihlapinatapai“

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Mamihlapinatapai
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #203 am: 21. Mai 2025, 19:18:54 »
Am 13.05. d.J. hat der "Innenminister" der BRD-GmbH das Königreich Deutschland verboten, und das SSL feiert ihn dafür.

Doch, liebe Kollegenden, wird dabei die naheliegende Frage übersehen: kann und darf eine GmbH einen Staat verbieten? Und darüberhinaus dessen vornehmste Repräsentanten in Verliese werfen?

Zur Frage des Verbots eines Staates: so etwas hat es meiner Kenntnis nach noch nie gegeben, das ist rechtliches Neuland. Analog könnte man allerdings den Fall der britischen East India Company herbeiziehen, welche sich im 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter Anwendung militärischer Gewalt etliche indische Fürstentümer einverleibte. Demnach wäre das "Verbot", oder besser gesagt die Annexion, eines fremden Staates durch eine Firma durchaus möglich.

Der Einwand des Verbots von Angriffskriegen geht in diesem Fall fehl, da Privatunternehmen nicht ans Völkerrecht gebunden sind.

Nach dem Völkergewohnheitsrecht genießen amtierende Staatsoberhäupter, Regierungschefchefs und Aussenminister persönliche Immunität, welche sie im Ausland vor jeglicher Strafverfolgung schützt. Weitere Regierungsmitglieder können sich auf eine funktionelle Immunität berufen, die sie im Ausland vor Strafverfolgung wegen Handlungen schützt, die sie in Ausübung ihres Amtes vorgenommen haben.

Da die Funktionen der weiteren Eingekerkerten nicht ganz klar sind, konzentrieren wir uns der Einfachheit halber auf den Imperator Fiduziar: Peter als König des Königreichs Deutschland ist Staatsoberhaupt desselben.

Doch kommte es darauf im konkreten Fall an? Die BRD-GmbH ist als Firma nicht ans Völkerrecht gebunden (s.o.).

Da sie aber mangels staatlicher Legitimation nicht zu "Verhaftungen" berechtigt ist, handelt es sich bei der  Einkerkerung des Königs und seiner Paladine um eine strafbare Freiheitsberaubung.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #204 am: 21. Mai 2025, 19:50:43 »
Einspruch, Euere Rabigkeit!

Peter kann bekanntlich beispielsweise durch Wände gehen, ist also gar nicht in seiner Freiheit eingeschränkt. Er genießt freiwillig die Gastfreundschaft der BRD GmbH.

Zudem wurde das StGB von der BRD GmbH erlassen,  eine Gesellschaft privaten Rechts, noch dazu ohne volle Haftung, kann keine Gesetze erlassen.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #205 am: 21. Mai 2025, 20:03:17 »
Sechs, setzen!

Das StGB wurde vom Deutschen Reich erlassen. Guckst du hier.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #206 am: 21. Mai 2025, 21:07:08 »
Peter kann bekanntlich beispielsweise durch Wände gehen

Ja, wenn da eine Tür da ist, offen. Oder ein Durchgang.
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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #207 am: 21. Mai 2025, 21:24:52 »
Das StGB wurde vom Deutschen Reich erlassen. Guckst du hier.

Das ist ja nich schlimmer! Da es damals keine allgemeinen gleichen Wahken gab, fehlt es dieser Fassung an demokratischer Legitimation. Zudem verjähren Gesetze nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, § 195 BGB, Art. 169 EGBGB.

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #208 am: 21. Mai 2025, 21:38:07 »
(...)
Doch, liebe Kollegenden, wird dabei die naheliegende Frage übersehen: kann und darf eine GmbH einen Staat verbieten? Und darüberhinaus dessen vornehmste Repräsentanten in Verliese werfen?
(...)

Werter schwarzgefiederter Kollege, ich denke genau anders rum wird ein Schuh daraus.
Darf der deutsche Staat eine GmbH auf Grundlage des Vereinsrechts verbieten?

In Summe weißt die KRiD doch wesentliche Merkmale einer GmbH auf, da die meisten ihrer Aktivitäten, selbst die staatlichen dazu dienen Geld zu verdienen welches dann von des hauseigenen Eliten (Peter + Kerngemeinschaft) zu privaten Zwecken verbraucht wird.
Auch die Strukturen erinnern hier sehr deutlich an Firmen und die Verfassung gleicht eher AGBs als, dass sie einen Staat beschreibt.

Jedoch gleicht sie kaum einem Verein, der ja normalerweise dazu dient zum Gemeinwohl beizutragen und nicht dazu, dass sich Eliten durch ihn bereichern.
Ein Staat ist die KRiD GmbH kaum, denn Herr Peter Fitzek hat eindrucksvoll bewiesen, dass er keine der drei völkerrechtlich nötigen Säulen eines Staates vorweisen kann.
Nicht zuletzt weil offensichtlich keine Staatsmacht existiert, die ihn oder sein "Volk" schützen kann. Dazu kommt, dass sich ein Staat an seine Verfassung halten und und so man die AGB der KRiD GmbH als Verfassung sehen würde existiert keines der dort genannten zentralen staatlichen Organe.
Selbst die Titel die sich Herr Fitzek selbst gab stimmen nicht mit den AGB überein.

Trotzdem halte ich das verbieten und vor allem das Abwickeln einer offensichtlichen Firma durch das Vereinrecht für völlig unzulässig und für ein Skandal von internationaler Grösse!
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

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Re: Quatschjura für Anfänger
« Antwort #209 am: 21. Mai 2025, 22:35:59 »
Ich bitte zu berücksichtigen, dass das KRD keine Gmbh ist, sondern eine ICH-AG

…..oder sollte man sagen ER(!!!)-AG?

……und jeder kann Anteile ähnlich den Tetzel-Ablasszetteln erwerben.
« Letzte Änderung: 21. Mai 2025, 22:42:33 von Ba_al »
 
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