Autor Thema: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück  (Gelesen 11313 mal)

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Offline Mad Dog

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Hi.

Nachdem dem Bezopften wohl auch mittlerweile RA Rico Schumann abhanden gekommen ist, hat sein Adlatus Martin Schulz nun höchstselbst die Rücknahme der BAFin-Bescheide beantragen müssen:

http://www.neudeutschland.org/index.php/news/items/schriftwechsel-zwischen-ndgk-und-bafin-83.html

Das typische Deppengeschwurbel. Es findet sich fast jede Wahnidee wieder,
Die BAFin und der "Sklave Gohr" dürften ob dieses 15 Seiten-Pamphletes (nebst Anlagen) wohl eher totally amused gewesen sein. ;D ;D

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 4. August 2014, 13:09:49 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline Nestor

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #1 am: 4. August 2014, 13:14:43 »
Waren nicht sonst juristische Personen Sklaven? Wie kommen die jetzt drauf, dass natürliche Personen Sklaven sind?
 

Müllmann

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #2 am: 4. August 2014, 13:25:50 »
Waren nicht sonst juristische Personen Sklaven? Wie kommen die jetzt drauf, dass natürliche Personen Sklaven sind?

Vielleicht hat sich doch mal einer darüber informiert, was eine juristische Person eigentlich ist.  :think:
 

Offline Nestor

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #3 am: 4. August 2014, 13:41:06 »
Das würde aber implizieren, dass man Informationen die dem eigenen "Wissen" entgegen stehen zur Kenntnis nimmt und sich dann davon überzeugen lässt. Das wäre ein kleines Wunder und eine Revolution im Deppenland.
 

Offline kairo

Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #4 am: 4. August 2014, 13:54:14 »
Da ist wirklich wieder alles dran.

Die Bescheide sind keine, sollen aber zurückgenommen werden.

Dass ein Unterschied zwischen Unterschrift und Namenswiedergabe besteht, weiß noch nicht jeder.

Das BGB gilt nicht für Behörden, oder ist eine Behörde ein Bürger?

Den Palandt haben sie total missverstanden. Da steht doch, dass in Deutschland niemand Sklave ist, selbst wenn er es anderswo sein sollte.

Das Grundgesetz ist illegal und daher unwirksam, außer Artikel 25, der hier aber gar nicht gilt, weil die Haager Landkriegsordnung ein Vertrag ist und keine allgemeine Regel.

Was meinen die mit 8. Rechtsweg nach GG Art. 19.4.4.2? Da steht was vom ordentlichen Rechtsweg, und den gibts doch wohl. Auch wenn er für die Reichsfuzzis gewöhnlich ziemlich steinig ist.

Es sind keineswegs alle Gesetze aus der Zeit 1933-45 aufgehoben worden.

Die Unkenntnis des Strafbefehlsverfahrens ist überraschend, das müssen die doch alle schon mal erlebt haben.

Sachbearbeiter beim Finanzamt sind der Rechtsbeugung gar nicht fähig.

Viel Neues kommt aber wirklich nicht von denen.
 

Offline Das Chaos

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #5 am: 4. August 2014, 14:32:07 »

Das BGB gilt nicht für Behörden, ....


Das kann man so pauschal nicht sagen.
Zitat
§ 31 [VwVfgG]
Fristen und Termine


(1) Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist.
(2) ...
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #6 am: 4. August 2014, 15:04:33 »
Das BGB gilt dann für Behörden, wenn und soweit es für anwendbar erklärt wird. In § 108 Abgabenordnung gibt es z.B. eine entsprechende Regelung.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__108.html




« Letzte Änderung: 4. August 2014, 15:09:31 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 
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Offline Decimus

Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #7 am: 4. August 2014, 22:15:31 »
Den Palandt haben sie total missverstanden. Da steht doch, dass in Deutschland niemand Sklave ist, selbst wenn er es anderswo sein sollte.

Naja sie hacken ja auf dem völkerrechtswidrig rum und wagen den Umkehrschluss. Nur ist es aufgrund von Artikel 8 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte äußerst fraglich, ob völkerrechtskonforme Sklaverei überhaupt möglich ist.
 

Offline Lisa

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #8 am: 4. August 2014, 22:18:00 »
In welcher Weise wird denn bei der Bearbeitung dieses Sachverhaltes die Bezeichnung des Herrn Gohr als "Sklave" gewürdigt? Ist das beleidigend?
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Offline Lisa

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #9 am: 4. August 2014, 22:28:07 »
Ich würde ja auch gern mal ins KRD-Forum schreiben, dass "wohnhaft" ein Adjektiv und "der Wohnsitz" ein Substantiv ist, also beides seine Daseinsberechtigung hat. Aber ob sie's drucken würden? Glaube nicht.
Laden Sie hier die Konvention von Montevideo herunter:
 

Müllmann

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #10 am: 4. August 2014, 22:33:46 »
Ob die es überhaupt verstehen würden? Zwei Fremdwörter in einem Satz.
 

Offline Decimus

Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #11 am: 4. August 2014, 22:40:23 »
Ich würde ja auch gern mal ins KRD-Forum schreiben, dass "wohnhaft" ein Adjektiv und "der Wohnsitz" ein Substantiv ist, also beides seine Daseinsberechtigung hat. Aber ob sie's drucken würden? Glaube nicht.

Och seit wir hier den Palandt erwähnt haben, schreibt Peterchen ihn nicht mehr falsch. Wir haben fleißige Mitleser.  :whistle:
 

Offline kairo

Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #12 am: 4. August 2014, 23:10:31 »
In welcher Weise wird denn bei der Bearbeitung dieses Sachverhaltes die Bezeichnung des Herrn Gohr als "Sklave" gewürdigt? Ist das beleidigend?

Und wo wollen denn die guten Leute den Nicht-Sklaven hernehmen, bei dem die Legitimationskette anfangen muss, wenn doch jeder Mensch nach BGB eine natürliche Person und daher nach Reichsfuzzi-Logik ein Sklave ist? Man reiche mir einen Menschen, der keine natürliche Person ist.
 

Offline kairo

Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #13 am: 4. August 2014, 23:11:40 »
Och seit wir hier den Palandt erwähnt haben, schreibt Peterchen ihn nicht mehr falsch. Wir haben fleißige Mitleser. 

Korrekte Orthographie ist ja auch keine Funktion der Denkfähigkeit.
 

Offline hair mess

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Re: PIF weist die BAFin-Bescheide des "Sklaven Gohr" zurück
« Antwort #14 am: 4. August 2014, 23:25:18 »
Zitat
Zitat von: kairo am Heute um 13:54
Zitat
Das BGB gilt nicht für Behörden, ....
Jedes gültige Gesetz gilt für jede Behörde. Doch nicht jedes Gesetz ist für jede Behörde anwendbar, weil es nicht den Regelungsbereich der Behörde betrifft. Gerade für das Steuerrecht kann ich mir fast keine Vorschrift vorstellen, die nicht irgendwann Relevanz erhält. Nicht nur direkte Verweise, wie bei der Gesamtrechtsnachfolge nach § 45 Abgabenordnung haben Relevanz, auch jede Vorschrift, an die ein Steuergesetz eine Besteuerung oder eine Ausnahme anknüpfen kann. Wie soll man z.B. einen Likörhersteller prüfen, ohne dessen einschlägige Gesetze zumindest quergelesen zu haben. Sogar Rezepte, die man im weitesten Sinn als Vorschrift zur Produktion der Liköre sehen kann, haben Relevanz bei einer Prüfung. Schnell wären hier einige Liter Alk abgezweigt, die man dann schwarz verkaufen könnte. Auch Brennrechte und Zollvorschriften und was sonst noch. Wenn ich aber einen Bauunternehmer kalkuliere, dann brauch ich das Alles gar nicht. Und vor Allem kann man nicht wirr von dem Einen zum Anderen übernehmen. Nur weil irgendwo eine Unterschrift gefordert ist, kann man nicht auf jedem Papier eine Unterschrift - und weil man es mal in einer Vorschrift von 1908 gelesen hat, gar in nasser Tinte - verlangen, wo sie wirklich nicht gefragt ist.
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