Autor Thema: Zur IfSG-Novelle  (Gelesen 8473 mal)

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #15 am: 15. April 2021, 10:08:52 »
Und ich sehe, dass Merkel-Kritik hier nicht gern gesehen ist LOL

Merkel muß weg!1ölf!!

Zufrieden?

Btw, ich habe sie nach 16 Jahren auch über. Fragt sich nur, ob der/die Nächste besser wird.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #16 am: 15. April 2021, 10:29:44 »
Wieso muss sie weg, sie geht doch jetzt freiwillig... das richtet viel mehr Chaos an  >:D

Unabhängig davon beobachte ich die Diskussionen um die jetzige Novelle mit großem Interesse, da sich an dieser Diskussion ja gerade zeigt, wie das Verhältnis zwischen Bund und Ländern aussieht. Es ist ja in einigen Bereichen nie statisch gewesen, sondern immer in Bewegung... und das ist gut so.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #17 am: 15. April 2021, 10:32:49 »
Mangelnde Verhältnismäßigkeit ist keine Willkür, sondern mangelde Verhältnismäßigkeit

Willkür ist Handeln, das auf sachfremden Erwägungen beruht.

Wenn eine Maßnahme ungeeignet ist, ihr Ziel zu erreichen, beruht sie auf sachfremden Erwägungen oder mangelndem Denkvermögen. Da bei der Regierung ein ganzes Heer an Juristen an Entwürfen mitarbeitet, können wir mangelndes Denkvermögen ausschließen.

Somit liegt Willkür vor.

Man muss das nicht dramatisieren, vor einem Wahlkampf beruhen Dinge öfter mal auf sachfremden Erwägungen, nämlich dem Wunsch, das Wahlvolk zu beeindrucken und zur Wiederwahl zu verleiten. Aber herunterreden muss man es auch nicht ...
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #18 am: 15. April 2021, 10:49:22 »
Gut, wenn man diese sachfremde Erwägung annimmt ist der Schluss valide. Vieleicht reden wir auch aneinander vorbei, ich sehe diese sachfremde Erwägung bei den mir bekannten derzeitigen "regionalen" Sperren nicht, sondern den Versuch, geeignete Mittel anzuwenden. Reden wir dagegen von einer bundesweiten Sperre gebe ich Dir recht, dort wäre aufgrund der unterschiedlichen Inzidenzen UND unterschiedlichen Ursachen für das Infektionsgeschehen eine solche Maßnahme weniger angemessen. Dabei ist abzuwarten, wie nun die "Bundesnotbremse" aussieht. Wenn sie auf bundesweite direkte Maßnahmen hinausläuft ist das bedenklich. Wird es dagegen eine Handlungsanweisung für Kreise, bei bestimmten Parametern definierte Maßnahmen unbedingt einzuleiten könnte es angemessen sein.

Zur sachfremden Erwägung "Wählerbeeindruckung": Wenn dies so ist, dann zeigt es einmal mehr die Entkopplung der Politik von der Basis. Diese Art der Wählerbeeinflussung hätte letztes Jahr um diese Zeit stattfinden müssen um zu beeindrucken. Heute sind wir als Gesellschaft deutlich weiter im Umgang mit Pandemie, ihren Folgen und ihrer Bekämpfung. Ich persönlich bin der Meinung, dass die Länder und vor allem Kreise und KOmmunen mittlerweile deutlich besser, schneller und gezielter reagieren können und wollen als der Bund. Ich sehe sachfremde Erwägungen eher hier bei einigen MiniPräsis, die "Performance" der Bundesländer in der Corona-Abwehr ist ja mittlerweile ziemlich heterogen... und wird auch in der Bevölkerung so gesehen und bewertet, warum gibts die Umfragediskrepanz zwischen Söder und Laschet. Da reisst auch eine Bundesnotbremse nix mehr raus.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #19 am: 15. April 2021, 10:53:21 »
Mit etwas Glück werden wir eine Entscheidung des BVerfG dazu sehen.
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #20 am: 15. April 2021, 10:54:44 »
Was mich mehr interessieren würde als der Nebenkriegsschauplatz Ausgangssperre ist, ob durch den § 28b InfSchG die Länder daran gehindert sind, eigene, schärfere Regelungen zu treffen. Lustig ist auch die angestrebte Regelung, dass der öffentliche Personenverkehr nur noch "mit der halben Zahl" an Passagieren fahren darf. Halb von was? Das ist etwa so sinnvoll wie ein Verbot von Corona-Viren.

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #21 am: 15. April 2021, 11:16:57 »
Der Entwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

Problematisch sehe ich bereits (1) Nr. 8: Warum den Negativ-Test nur bei Friseuren und nicht auch bei den anderen "medizinischen, therapeutischen, pflegerischen o-der seelsorgerischen Dienstleistungen", die dort genannt werden?

 Unter Nr. 9 gibts die Formulierung für @Gerichtsreporter "eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben." Auch die Frage nach Landesmaßnahmen werden beantwortet in Absatz "(4) Weitergehende Schutzmaßnahmen auf Grundlage dieses Gesetzes bleiben unberührt. "

Absatz 5 ist Cov♥♥♥en- und Relig♥♥♥en-Freifahrtschein: "(5) Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung  im  Sinne  des  Artikels 4  des  Grundgesetzes  dienen,  unterfallen  nicht  den  Beschränkungen  nach  Absatz 1."

Die Bombe ist allerdings "(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz  den  Schwellenwert  von  100  überschreitet,  Gebote  und  Verbote  nach  § 28 Absatz 1  Satz 1  und  2  und § 28a Absatz 1 zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht werden,  zu  erlassen.  Solche  Rechtsverordnungen  können  insbesondere  weitergehende  Vorschriften  und  Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie be-sondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung des Bundestags gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat. " Warum nicht 21 Tage? :kotz

 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #22 am: 15. April 2021, 11:21:34 »
Was mich mehr interessieren würde als der Nebenkriegsschauplatz Ausgangssperre ist, ob durch den § 28b InfSchG die Länder daran gehindert sind, eigene, schärfere Regelungen zu treffen. Lustig ist auch die angestrebte Regelung, dass der öffentliche Personenverkehr nur noch "mit der halben Zahl" an Passagieren fahren darf. Halb von was? Das ist etwa so sinnvoll wie ein Verbot von Corona-Viren.

Halb von der maximal zulässigen Personenzahl? Bei der Kapazitätsplanung geht man von 100 Personen pro Gelenkbus. Maximal können 150 Personen befördert werden. Aber 75 Menschen? Da braucht man auch keine Maske mehr, so dicht steht man. Und wer sollte das kontrollieren, wenn es dann 76 sind? Was ist dann mit den anderen 75, die warten müssen, wer hat noch einen Bus übrig? Und wer wird dann bestraft? Hoffentlich jemand, der sich so einen Unsinn ausdenkt. 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #23 am: 15. April 2021, 11:29:38 »
Erik Flügge dazu:


Zitat
Ich bin auch nicht begeistert von der Idee von Ausgangssperren. Was mich aber stört ist, wieviele Menschen sie zum Anlass nehmen, die Politik insgesamt für dumm zu erklären, weil man sich ja draußen weniger anstecken kann als drinnen.

Dieses "Gegenargument" verkennt vollkommen, worum es bei Ausgangssperren geht: Um den Wechsel des Drinnen. Sprich, darum, dass die Leute sich Abends nicht gegenseitig besuchen.


Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #24 am: 15. April 2021, 11:37:58 »
Das mit der Zustimmung durch den Bundestag ist auch wieder so eine Nummer. Art. 80 GG sieht für bestimmte Verordnungen eine Zustimmungspflicht des Bundesrates vor, nicht des Bundestages. Damit nimmt die Verquirlung von Legislative und Exekutive noch mehr zu. Das ist schon beim Bundesrat schlimm, dass da Vertreter der Exekutive legislative Aufgaben wahrnehmen. Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung vor, formuliert dann aber daraus ein Einspruchsrecht (ähnlich Art. 77 Abs. 3 GG für den Bundesrat zu Bundesgesetzen, dort allerdings mit Frist von 14 Tagen).

Da frag ich mich wirklich langsam, ob da wirklich Juristen an der Abfassung beteiligt waren. Und falls ja, ob die den Auftrag hatten, das Ding zum Scheitern zu verurteilen? Das wäre dann eine "win-win" Situation. Mutti gibt Ruhe und es hat keine weiteren Folgen, weil das Kassieren durch das BVerfG erst nach Ende der Amtszeit von Mutti passieren wird. Bis dahin kann man das Ding still und heimlich wieder in der Versenkung verschwinden lassen.

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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #25 am: 15. April 2021, 11:59:08 »
Zitat
Dieses "Gegenargument" verkennt vollkommen, worum es bei Ausgangssperren geht: Um den Wechsel des Drinnen. Sprich, darum, dass die Leute sich Abends nicht gegenseitig besuchen.

Die Leute sind ja nicht hilflos, sondern man übernachtet dann gleich.

An einem der Stammtische letztes Jahr hat jemand erzählt, dass sie seit der Ausgangssperre einfach die Spieleabende gleich bis 5 Uhr durchmachen. Und das waren noch nicht mal Cov♥♥♥en.

Andere leihen sich 'nen Hund. Es gibt viele Wege.
« Letzte Änderung: 15. April 2021, 12:01:14 von Sandmännchen »
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #26 am: 15. April 2021, 12:12:28 »
Hund leihen ist unnötig, es haben mittlerweile viel mehr Menschen einen Hund...

Zu Übernachtungen: Das muss organisiert werden und man braucht den Platz dafür (wer LAN-Parties aus den 90igern kennt, weiss wovon ich rede). Die "Gelegenheits-Besuche" werden aber erschwert, also das "ich fahr mal eben 19 Uhr zu Uschi und bin 23 Uhr wieder daheim".

Darüber hinaus zeigt mir die Kreativität der Mitbürger bei der Umgehung der Regeln, wieviel man von "eigenverantwortlichem Verhalten" und "Vernunft" halten kann... nämlich Null. Gefährlicher als die offensichtlichen Civ♥♥♥en und Maskenverweigerer sind für mich und meine Liebsten jene, die behaupten, sich an alles zu halten und privat dann die Sau rauslassen!
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #27 am: 15. April 2021, 12:36:29 »
Die Regeln müssen, wenn sie etwas bewirken sollen, dies schon gerade bei denen bewirken, die sich nicht solidarisch verhalten wollen. Für die anderen ist die Organisation von Übernachtungsplatz gar kein Problem.

Möglicherweise finden weniger Gelegenheitsbesuche der Sorte "Susi trifft Uschi am Abend auf einen Wein" statt, bloß sind die ja gar nicht das Ziel der Maßnahme (schließlich sind sie auch weiterhin erlaubt, und ob man sich 2 Stunden oder 4 Stunden im Innenraum trifft, ist letztlich auch egal).

Für mich fällt die Ausgangsbeschränkung unter die spezielle Art von Regeln, die nur diejenigen treffen, die sich noch an die Regeln auf sinnvolle Art halten wollen. Und für die man die Ausgangssperre noch nicht mal bräuchte.

Das Gefährliche daran ist, dass es einem den letzten guten Glauben raubt, wenn man sieht, wie man selber immer mehr Freiheiten verliert, während die Cov♥♥♥en an jedem Wochenende draußen sich irgendwo ganz offen treffen und Party machen; oder wie weiterhin Betriebe, die kein Homeoffice machen wollen, noch nicht mal systematisch testen müssen.

Und ich fürchte, dass das hart einschlagen wird, wenn die Leute merken, dass sie nicht mal mehr einen Spaziergang zum Sonnenuntergang unternehmen dürfen, wenn das Wetter warm wird und man draußen sein will.

Deswegen rede ich mir hier den Mund fusslig.

P.S.: Ist im Garten grillen eigentlich auch erfasst?
« Letzte Änderung: 15. April 2021, 12:42:54 von Sandmännchen »
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #28 am: 15. April 2021, 12:55:46 »
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Stimmt. Das nennt man Fürsorgepflicht. Wir halten die Hand über unsere Leute.
 
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Re: Zur IfSG-Novelle
« Antwort #29 am: 15. April 2021, 13:26:45 »
@Sandmännchen Grundsätzlich ist der Kern (normatives Verhalten vs. Verfolgungsdruck anomischen Verhaltens) richtig. Er geht aber an der Grundfrage nach der Rechtmäßigkeit vorbei und das ist gefährlich. Nur weil eine Tat nicht verfolgt wird ist sie automatisch nicht rechtmäßig. Beispiel Cannabiskonsum/-besitz. Die Maßnahmen abzulehnen, weil Brüche nicht richtig verfolgt werden ist keine Lösung. Richtig wäre, die Verfolgung einzufordern, bei Politikern anzuklopfen und zu sagen: "Ich will die Bilder blutiger Cov♥♥♥enköpfe, Wasserwerfer, Tränengasschwaden, bei G20 konnten sie das doch auch!"

Viel schlimmer finde ich Maßnahmen, deren Einhaltung man nicht mal kontrollieren kann, wie eben jene Personenbeschränkung im privaten Bereich. Ausgangssperre kann man per Fahrzeugstreife kontrollieren, aber wer wo in der Wohnung ist? Elektronische Fußfesseln für alle!
 
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