Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 46319 mal)

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Offline Sandmännchen

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Das würde ich ebenfalls im DRiG nachschlagen.  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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dtx

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Steht da sein Geburtsdatum drin? Das überrascht mich jetzt aber ...

Glaubt man den Herrschaften vom "Väternotruf", dann hat er noch ein paar Jahre zu dienen, aber nicht mehr sehr viele.
 
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Offline Rabenaas

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Richter sind keine Bundesbeamte, Herrgottnocheins.

Sie sind überhaupt keine Beamten, sondern Richter - das ist ein eigener Status.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Ba_al

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Gibt es im 42UG eigentlich ein eigenes Popcorn-Depot für interne Befindlichkeiten ???
« Letzte Änderung: 20. Mai 2021, 07:57:46 von Ba_al »
 
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Offline Rabenaas

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Nein, aber größere Adrenochromvorräte.  ;)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline SchlafSchaf

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RA Solmecke äussert sich zu der Entscheidung vom OLG Jena zum Weimar-Urteil

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Anmaron

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Auch wenn sie Landesbeamte sind
Wären sie Beamte, unterstünden sie einem Minister, der ihnen weisungsbefugt wäre. Und noch zuvor anderen Vorgesetzten, denen sie zu folgen hätten. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass das gesetzeswidrig wäre.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Offline Knallfrosch

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Steht da sein Geburtsdatum drin? Das überrascht mich jetzt aber ...

Buchtipp: Handbuch der Justiz, C.F.Müller-Verlag, aktuelle Ausgabe: 2020/2021

Da stehen alle* Richter und Staatsanwälte der deutschen Gerichte mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Ernennungsdatum drin.

Väternotruf hat eine frühere Ausgabe dieses Buchs für eigene Zwecke aufbereitet.

*: nur wer widerspricht, erscheint ohne Geburtsdatum

Unser Lieblingsskandalrichter ist beispielsweise 1963 geboren.
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Offline Gerichtsreporter

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Hat jemand eine Veröffentlichung der Entscheidung gefunden? Mich würde insbesondere die Zulässigkeit interessieren.

Veröffentlichung habe ich auch nicht gefunden, aber die LTO schreibt was zur Zulässigkeit.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-thueringen-1-uf-136-21-beschluss-familienrichter-weimar-aufgehoben/

Zitat
Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat den Beschluss des Amtsgerichts (AG) Weimar aufgehoben und das einstweilige Verfügungsverfahren eingestellt. Da das Thüringer Bildungsministerium die Zuständigkeit gerügt hatte, hätte der Familienrichter gem. § 17a Abs. 3 S. 2 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) vorab über diese Frage entscheiden müssen. Er hatte sich jedoch erst innerhalb der Prüfung des Antrags für zuständig erklärt. Durch diesen Verfahrensfehler wurde – so teilte das OLG Thüringen mit – der Rechtsweg der sofortigen Beschwerde ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung zulässig.

Das ist schon eine kreative, am Ziel orientierte Rechtsauslegung.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Rabenaas

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"Eine kreative, am Ziel orientierte Rechtsauslegung" hatte der Familenrichter ja auch vorgenommen.  ;D
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Offline Judge Roy Bean

Das erscheint mir noch höflich ausgedrückt (so der LTO-Bericht zutreffend sein sollte, eine Volltextveröffentlichung scheint es ja noch nicht zu geben).

Zum einen erscheint es zweifelhaft, dass Para. 17 a Abs. 3 GVG überhaupt hier anwendbar ist, wo doch eine Verweisung wegen Rechtswegunzuständigkeit ohnehin nicht in Betracht kommt (so zutreffend OLG Karlsruhe).

Zum anderen ist eine Vorabentscheidung über den Rechtsweg im Eilverfahren nicht geboten (das AG Weimar hatte eine einstweilige Anordnung erlassen), da ansonsten durch Rechtswegrügen eine Eilentscheidung blockiert werden könnte (es muss ja stets die Rechtskraft der Vorabentscheidung abgewartet werden).

Da muss man sich nicht wundern, wenn in einem juristischen Forum darüber fabuliert wird, dass der Freistaat Thüringen dem OLG-Senat die Entscheidung diktiert habe.

Bei mir entsteht zunehmend der Eindruck, dass von der juristischen „Nicht-Schwurbler-Seite“ ebenso die Gesetze zurecht gebogen werden, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. In diesem Zusammenhang: Die Entscheidung des AG Garmisch-Partenkirchen, Hans-Christian Prestien als Drittem die Kosten eines „Maskenverfahrens“ aufzuerlegen (wurde hier noch nicht thematisiert, lässt sich aber googeln), hat bei mir zwar zunächst schenkelklopfende Heiterkeit, nach Lektüre der Gründe aber Entsetzen ausgelöst.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

Um etwas zu gelten, müssen sich Nullen immer hübsch rechts halten (Adolf Glaßbrenner).
 

Offline Gerichtsreporter

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Zum anderen ist eine Vorabentscheidung über den Rechtsweg im Eilverfahren nicht geboten

Das ist wohl Unsinn. Sonst würde im Eilverfahren auch ein unzuständiges Gericht entscheiden können.Außerdem wäre dann nach § 17a Abs. 1 GVG der Rechtsweg zementiert.

Meine Kritik stützt sich darauf, dass nach § 17a Abs. 4 S. 3 GVG die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung über den rechtsweg nach den Absätzen 2 und 3 zulässig ist. Hier hat das OVG Jena aber bemängelt, dass so eine Entscheidung, obwohl geboten, gerade nicht erfolgt ist. Auch hätte sich das OVG weitere Ausführungen zur Reichweite von § 1666 BGB sparen können, wenn sich die sofortige Beschweder des Freistaates Thüringen ausschließlich gegen die Entscheidung nach § 17a Abs. 3 s. 2 GVG gerichtet hätte.

Nach meiner Auffassung wäre hier vielmehr § 17a Abs. 1 GVG einschlägig. Die Beschwerdebefugnis hätte sich somit erst nach einer mündlichen Verhandlung ergeben. Die Betonung liegt hier aber auf "rechtskräftig entschieden".

Auch wenn ich das Ergebnis des OVG Jena begrüße, so halte ich die Begründung doch für schwer vertretbar und hoffe, dass der BGH das nicht wieder kassiert. Der Jubel der Querdeppen wäre unerträglich. Das mit der Anweisung durch den Freistaat ans OVG halte ich aber trotzdem für eine Geschichte aus dem Paulaner-Garten.
« Letzte Änderung: 24. Mai 2021, 09:45:42 von Gerichtsreporter »
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Offline Judge Roy Bean

Mit dem Wort „Unsinn“ würde ich mich an deiner Stelle zurückhalten, wenn ich nicht einmal ein OLG von einem OVG unterscheiden könnte. Der „Unsinn“ entspricht zumindest meiner Praxis, und wenn ich Lust hätte, würde ich auch noch Nachweise veröffentlichter Rechtsprechung hierzu heraussuchen (nach meiner dunklen Erinnerung vom VG oder OVG Greifswald).

Was herrscht denn hier für ein Ton?
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Offline Sandmännchen

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"Unsinn" ist eine freie Meinungsäußerung, die sachliche Kritik ausdrückt und nicht mit einer persönlichen Herabwürdigung verbunden ist.  In Juristenkreisen wäre das wohl als "kaum vertretbar" zu übersetzen. Ich empfinde das jetzt nicht unfreundlich, vielleicht ein bisschen hart. Aber Du revanchierst Dich ja hervorragend mit dem Hinweis aufs OLG.

Hinweise auf Rechtsprechung, die Deine Meinung stützen, wären sehr willkommen. Lasst uns doch lieber in der Sache streiten als über den Ton.


Streit - in der Sache - ist gut!
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Was herrscht denn hier für ein Ton?

Ein mitunter harter, in der Regel aber sachlicher Ton.
Es kann zwar mitunter emotional werden, wird aber in 99,8% der Fälle nicht unter die Gürtellinie gehen

Der historische Roy Bean war da durchaus „unberechenbarer“
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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