Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 47571 mal)

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Moderator Kommentar Ich möchte das Thema hier gerne eng halten, es geht um die rechtliche Auseindersetzung über § 1666 BGB und das Familiengericht, nicht um die grundsätzliche Bewertung von Masken.Ich habe die Masken-Diskussion ab dem Beitrag von @Ba_al daher in den Thread zu den Corona-VTs verschoben.
« Letzte Änderung: 4. Mai 2021, 11:01:56 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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"offensichtlich rechtswidrig"

Zitat
Justiz

Oberlandesgericht hebt Masken-Beschluss von Weimarer Richter auf

von MDR THÜRINGEN

Stand: 18. Mai 2021, 20:43 Uhr

Das Oberlandesgericht hat den umstrittenen Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen gekippt.

Damit wurde einer Beschwerde des Thüringer Bildungsministeriums stattgegeben.


Der umstrittene Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Maskenpflicht im Schulunterricht ist aufgehoben. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN hat das Oberlandesgericht in Jena einer Beschwerde des Thüringer Bildungsministeriums dagegen stattgegeben. Zur Begründung liegen noch keine Informationen vor. Der Amtsrichter hatte im April verfügt, dass an zwei Weimarer Schulen die Corona-Hygienevorgaben des Bildungsministeriums nicht länger angewendet werden dürfen. Dazu gehören die Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests.

Mutter von zwei Schülern klagte
Geklagt hatte eine Mutter zweier Schüler an diesen Schulen. Sie sah durch die Corona-Hygienevorgaben das Wohl ihrer Kinder gefährdet. Der Amtsrichter hob die Maskenpflicht im Unterricht für diese beiden Schüler und für sämtliche Mitschüler in allen Klassen dieser Schulen auf. Dies sah das Bildungsministerium als nicht rechtens an. Der Beschluss gelte nur für die Söhne der Klägerin.

Verwaltungsgericht: Beschluss "offensichtlich rechtswidrig"

Die Weimarer Mutter zog in der Sache auch vor das Verwaltungsgericht Weimar, wo sie zusammen mit anderen Klägern gegen die Maskenpflicht an Schulen scheiterte. Die Verwaltungsrichter wiesen die Eilanträge dieser Kläger allesamt zurück. Ferner bezeichneten diese Richter den Beschluss ihres Kollegen am Amtsgericht als offensichtlich rechtswidrig. Der Familienrichter habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Zuständig seien allein Verwaltungsgerichte. Der Beschluss des Amtsrichters blieb dennoch in Kraft, weil er nur von einem ordentlichen Gericht aufgehoben werden konnte. Verwaltungsgerichte zählen zu den Fachgerichten.


https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/amtsgericht-richter-maskenpflicht-schueler-102~amp.html
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Was zu erwarten war. Mich interessiert nun nur noch ob dieser Richter in den unverdienten Ruhestand geschickt wird. Feuern kann man solche Typen ja nicht.
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dtx

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...
ob dieser Richter in den unverdienten Ruhestand geschickt wird.

...

Weshalb?

...
Feuern kann man solche Typen ja nicht.


Doch. Aber auch dafür gibt es Spielregeln.

http://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__5.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bdg/__10.html

 
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Weshalb?
Weil so ein Richter nach meinem Dafürhalten nicht mehr Urteil sprechen sollte.
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So aus dem Bauch raus ja. Aber wir sind ein Rechtsstaat. Dazu gehört, dass eine Staatsanwaltschaft prüft, ob es einen Rechtsverstoß gegeben hat und ob der im öffentlichen Interesse verfolgt werden muss. Im dem Fall muss ein Gericht entscheiden, ob Anklage erhoben wird und wenn eine Schuld festgestellt wird auch über die Konsequenzen befinden.
Wollten wir etwas anderes, wären wir nicht besser als die Kundschaft.
 
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@dtx hör doch auf so einen Quatsch zu verbreiten, wenn du ganz offensichtlich keine Ahnung hast.

Die richterliche Unabhängigkeit ist ein Stützpfeiler der Gewaltenteilung und Grundlage der Rechtsstaatlichkeit und Rechtspflege. Und ihr in euren fitzek'schen "alles aus dem Dienst entfernen, was nicht auf Linie ist"-Träumen sabbelt daher, als würde es um den Polizeipräsidenten von Wittenberg gehen.

Lesetipp:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_97.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__25.html
https://dejure.org/gesetze/DRiG/21.html

 ::) ::) ::) ::)
« Letzte Änderung: 18. Mai 2021, 23:55:16 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Einer meiner Profs hat mal gesagt: "Die Grundrechte sind nichts wert, wenn es keine unabhängigen Richter gibt, die sie durchsetzen."
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Die Grundrechte sind nichts wert, wenn es keine unabhängigen Richter gibt, die sie durchsetzen

Laut der Klagespaten haben wir derzeit diesen Fall. Weil wenn sie vor dem BVerfG verlieren, dann kann das nur daran liegen, dass die Richter dort nicht unabhängig sind.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Laut der Klagespaten haben wir derzeit diesen Fall. Weil wenn sie vor dem BVerfG verlieren, dann kann das nur daran liegen, dass die Richter dort nicht unabhängig sind.

Dummerweise verliert aber die Diktatur da auch immer wieder, wenn sie wieder mal Gesetze vorlegt, die nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind (Überwachungsgesetze mit Trojanern beispielsweise). Das übersehen die dann aber großzügig.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Weil so ein Richter nach meinem Dafürhalten nicht mehr Urteil sprechen sollte.

Die richterliche Unabhängigkeit ermöglicht es Richtern zu urteilen, wie sie es für richtig halten. Da Richter aber auch nur Menschen sind (schon gut, ich weiß...), verzapfen sie ab und an auch haar- bzw. in meinem Fall gefiedersträubenden Unsinn.

Damit muß der Rechtsstaat leben. Kann er auch ganz gut. Oder hätten wir lieber eine "unabhängige Justiz" wie in der Türkei?

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Es gibt ja viel Spielraum für richterliche Unabhängigkeit und Fehler. Und ich stelle die Unabhängigkeit auch nicht infrage. Aber es macht einen Unterschied, ob jemand einen Fehler macht, der auf einer Fehlinterpretation von Gesetzen beruht, oder ob ein Richter so offensichtlich seine Befugnisse überschreitet. Tut er es, ist er entweder völlig inkompetent, oder er verfolgt damit eine ganz andere Absicht. Das unterstelle ich diesem Richter. Er hat einen Beschluss gefasst, von dem er wissen musste, dass der falsch ist und keinen Bestand haben kann. Wer so falsch urteilt, ist als Richter nicht tragbar. Hätte er sein Jura-Studium mit einem derartigen Fehlschluss abschließen wollen, wäre er gar nicht Richter geworden.
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Inkompetenz ist, so ein Richter erst einmal sein "Lebenslänglich" hat, kein Grund für eine Entfernung aus dem Dienst mehr. Dann kann man ihn nur noch per Geschäftsverteilungsplan dort hinsetzen, wo er am wenigsten Schaden anrichten kann. Klassischerweise werden solche im Grundbuchamt oder im Vormundschaftsgericht geparkt.
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Wer so falsch urteilt, ist als Richter nicht tragbar.


Das muß der Rechtsstaat aushalten.

Wenn man einen mit Grund entfernen kann, dann kann man andere plötzlich ohne Grund willkürlich entfernen, dann ist die Grenze schwer zu ziehen.

Maier hat man auch unschädlich machen können.

In Augsburg gab es eine Richterin am AG, von der auch nicht ein einziges Urteil Berufung oder Revision standhielt.

Kamma machen nix. Nur warten bis zur Ruhestandsversetzung
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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