Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 46308 mal)

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dtx

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Man könnte einen Urteilsentwurf finden, der mit anderen verabredet oder vorbesprochen wurde.

...

Du meinst, den Schriftwechsel zur Verabredung des Beschlusses. Ist jemand so doof, das schriftlich zu machen? Nach Lage der Dinge sollte zumindest die Suche nach den Klägern sowie die Auswahl der Sachverständigen und Gegenstand der Gutachten, die m. E. ja nur dann Sinn gehabt hatten, nachdem man sich über den Beschlußtenor vorher im Grunde einig geworden ist, irgendwo Spuren hinterlassen haben.

...
Aber die Anforderungen an Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen scheinen mir schon länger absurd niedrig zu sein.

Nö. Gesetzt den Fall, daß wirklich einmal Gefahr im Verzug gewesen wäre, kann man mit Durchsuchung und Beschlagnahme nicht warten, bis der Richter, der sie genehmigen soll, darüber umfangreich Beweis erhoben hat (wenn man denn davon ausginge, daß er dazu - auf eigene Faust, also an den die Maßnahmen beantragenden Ermittlungsbehörden vorbei - überhaupt in der Lage wäre).

Der Punkt ist nur der Umgang mit Eventualitäten wie denen, daß der Beschuldigte nicht mehr in der zu durchsuchenden Wohnung wohnt und man jetzt entweder unverrichteter Dinge abziehen oder dem Befehl pro forma Folge leisten und beim Nachmieter durchsuchen müßte oder wie man mit beschlagnahmten Sachen verfährt, wenn sich die Hoffnungen, mit denen die Anträge begründet wurden, aus anderen Gründen zerschlagen haben.

Man könnte zum Beispiel Grundsätze, wie sie für die Inhaftierung Beschuldigter gelten, auch für den Arrest von Arbeitsmitteln, Buchhaltungsunterlagen und dergl. in Kraft setzen. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Land schaffe die Voraussetzungen dafür, daß die Auswertung tatsächlich innerhalb dieser Fristen in Angriff genommen werden könne - die für die Betroffenen schon heftig genug wären. 

Off-Topic:
Da Computer mein wesentliches Arbeitsmittel zum Brötchenerwerb sind, finde ich es nicht spaßig, dass die Justiz aufgrund bloßer Vermutungen, da könnte was drauf sein, mal eben auf die Idee kommen könnte, die ganze IT von jemand zu beschlagnahmen (und dann, da verschlüsselt, ein paar Jahre im Keller rumgammeln zu lassen).

Wobei Dir auch ein Herausgabebeschluß vom BVerfG selbst dann nichts bringt, wenn er befolgt würde, weil sich damit die Zeit nicht in die Jahre zurückdrehen ließe, in denen die Kisten noch in der Lage waren, ein aktuelles Betriebssystem zu betreiben und in denen Du Deine Arbeitsergebnisse verwerten konntest. Dummerweise ist das Internet eben doch vergeßlich (oder die Erinnerung des Google-Benutzers so lückenhaft, daß selbst die Tante damit nichts anfangen kann).

 
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Nicht direkt Weimar, aber zum Formenkreis gehörig.

Wie man sieht, sind die Merkel-Schergen überall!   :o



Zitat
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Generalstaatsanwalt: Maskenpflicht in Schule ist keine „Folter“

28.4.2021, 13:19 • Aktualisiert: 28.4.2021, 13:26

Ein Mann aus Burg stellt Anzeige - weil er das Tragen einer Maske in Schulen als "Kindeswohlgefährdung" einschätzt.
Naumburg - Nach dem umstrittenen Beschluss eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eine ähnliche Strafanzeige wegen der Corona-Maskenpflicht in Sachsen-Anhalts Schulen als unbegründet zurückgewiesen. Ein Mann aus Burg (Landkreis Jerichower Land) war den Angaben zufolge der Auffassung, die Verpflichtung zum Tragen von Atemschutzmasken stelle eine „Folter“, zumindest aber eine „Kindeswohlgefährdung“, dar. Dem sei nicht so, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch.
Spoiler
Die Maskenpflicht resultiere aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz und der Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie und sei daher generell rechtmäßig. Von einer konkreten Gefahr für eine erhebliche Schädigung der körperlichen oder geistigen Entwicklung der Kinder beim Tragen von Atemschutzmasken könne nicht ausgegangen werden, erklärte der Sprecher. Dem Mann stehe es aber frei, gegen die Maskenpflicht auf dem Verwaltungsrechtswege vorzugehen. Den Angaben nach hatte er gegen den Kultusminister Sachsen-Anhalts, Marco Tullner (CDU), und alle Schulleiter im Land Anzeige erstattet.

Anlass war laut dem Sprecher der Beschluss eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar (Aktenzeichen: 9 F 148/21) Anfang April. Der Richter hatte im Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Der Fall sorgte für Aufsehen. Hingegen erklärte das Verwaltungsgericht Weimar in einem Eilverfahren die Maskenpflicht an Thüringer Schulen auch im Unterricht für zulässig. Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und deren Vertretern zu treffen, hieß es zur Begründung.

Die Staatsanwaltschaft in Thüringen schaltete sich ein und geht der Frage nach, ob der Jurist seine Zuständigkeit überschritten hat. Im Zuge der Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung wurden Büro, Wohnung und Auto des Amtsrichters durchsucht. (dpa)
[close]
https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/generalstaatsanwalt-maskenpflicht-in-schule-keine-folter--3164450
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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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https://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/masken-an-schulen-beschwerde-scheitert-21705-art1999851.html

Zitat
Masken an Schulen: Beschwerde scheitert

Eltern klagen gegen die Maskenpflicht im Unterricht - und blitzen ab. Das OLG erklärt: Familiengerichte sind nicht zuständig.

Nürnberg.Die Maskenpflicht im Schulunterricht beschäftigt die Gerichte. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg einer Beschwerde von Eltern eine Absage erteilt. Familiengerichte seien gar nicht zuständig für die Überprüfung von infektionsschutzrechtlichen Regelungen an Schulen, entschied das OLG. Das Ende des Rechtsstreits ist damit aber wohl nicht erreicht.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Ich lege die PM des OLG Nürnberg in den Spoiler.

Spoiler
Der 9. Zivil- und Familiensenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hatte sich in zwei Beschlüssen mit „Anregungen“ von Eltern zu befassen, welche sich gegen die Anordnungen der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie der räumlichen Distanz an zwei Schulen wandten und eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie des Infektionsschutzgesetzes verlangten.



Die Antragsteller sind Schüler. Mit Schreiben vom 15.03.2021 wandten sich die sorgeberechtigten Eltern an das Amtsgericht Kelheim und regten an, ein Eilverfahren  wegen der Gefährdung des Wohles ihrer Kinder und aller weiteren Schulkinder der jeweiligen Schulen zu eröffnen. Das Amtsgericht sollte die Rechtmäßigkeit der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überprüfen und das Infektionsschutzgesetz zur Feststellung von dessen Unwirksamkeit dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Die Eltern vertraten die Auffassung, dass sowohl ihre Kinder als auch alle weiteren Schüler in ihrem körperlichen, seelischen und geistigen Wohl und in ihren Menschen- und Grundrechten durch die schulintern verordnete Pflicht zum Tragen von Masken und zum Abstandhalten verletzt seien. In diesen Anordnungen liege ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984. Gestützt wurde diese Behauptung auf angebliche wissenschaftliche Erkenntnisse.


Das Amtsgericht - Familiengericht - erklärte sich jeweils für unzuständig und verwies die Verfahren an das Verwaltungsgericht Regensburg.



Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts legten die Eltern Beschwerde zum Oberlandesgericht Nürnberg ein und verwiesen darauf, dass die physische und psychische Gesundheit ihrer Kinder im Moment „stark geschädigt“ sei. Auch die nunmehr angeordneten Corona-Selbsttests seien rechtswidrig. Zur Begründung bezogen sich die Eltern unter anderem auf einen Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021, in welchem das dortige Amtsgericht der Schulleitung die Anordnung einer Maskenpflicht, des Distanzgebots und der Schnelltestpflicht untersagt und die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts angeordnet hatte.



Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Beschwerden der Eltern zurückgewiesen, gleichzeitig die Verweisung an das Verwaltungsgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt.



Zur Begründung führt das Oberlandesgericht aus, dass die Familiengerichte nicht zuständig seien. Die Eltern würden pauschal behaupten, dass ihre Kinder durch die Pflichten, eine Maske zu tragen und Abstand einzuhalten, sowie die diskriminierende Wirkung, welche bei einer Weigerung eintreten würde, nachhaltig in ihrem Wohl gefährdet würden. In Wahrheit würden die Eltern hier eine Art „Normenkontrollklage“ anstrengen, denn sie würden die Aufhebung aller Vorschriften und der drauf beruhenden behördlichen Anordnungen, welche die Maskenpflicht und das Distanzgebot für Schulkinder beinhalten, begehren. Die Überprüfung der diesem konkreten Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Rechtsvorschriften obliege einzig den Verwaltungsgerichten.



Die Eltern könnten sich auch nicht auf § 1666 Abs. 4 BGB berufen, wonach das Gericht in Angelegenheiten der Personensorge auch Maßnahmen mit Wirkung gegen Dritte treffen könne. „Dritte“ im Sinne dieser Vorschrift seien natürliche Personen und andere private Rechtsträger, nicht aber Behörden, Regierungen und sonstige Träger staatlicher Gewalt. So könnten die Familiengerichte etwa auch keine Anordnung gegenüber Jugendämtern treffen, da es insoweit an einer Rechtsgrundlage fehle. Familiengerichtliche Entscheidungen nach § 1666 BGB seien nicht als Kontrolle behördlicher Maßnahmen, sondern als eigene und originäre Sachentscheidungen des Gerichtes ausgestaltet. Behördliches und hoheitliches Handeln zu kontrollieren sei aus-schließlich Sache der Verwaltungsgerichte. Dies gelte für Schulen ebenso wie für Jugendämter.



Auch eine Verweisung an das Verwaltungsgericht sei nicht möglich, da es sich hier um ein Amtsverfahren handle, welche im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht an einen anderen Rechtsweg verwiesen werden könnten. Insoweit war das Verfahren nach Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg einzustellen.



Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
[close]
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Jetzt spricht die Mutter!   :o

Wie schon vermutet, war den Schulen die Entscheidung ganz einfach wurscht und sie haben sie nicht umgesetzt (auf Anraten der Firma Ministerium?).

Frechheit!



https://www.youtube.com/watch?v=c2xFbx3qUVQ

Aus den Kommentaren:




Genau so wird's sein!
(Anni und Martin betteln natürlich nur ganz zufällig um Zuwendungen für ihrem „Journalismus“!)
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Ohne Ball, Schiff weg und das Rumpelstilzchen pflegen die Zehntausenden von Verstrahlten jede Woche persönlich aufzusuchen, um sie zur Polonaise einzuladen? Na wenn das so ist, dann haben sie sich die Erlöse aus dem Gewerbe auch redlich verdient ...

 
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Insgesamt lässt sich an dem Weimarer Beschluss sehr gut erkennen, wie gering die landläufige Bildung zum Thema "Rechtsstaat" ist... und aus persönlicher beruflicher Erfahrung lässt sich das konkretisieren auf den Bereich öffentliches Recht. Hier ist es kontraintuitiv, dass bürgerliches Recht und öffentliches Recht in großen Teilen auseinanderlaufen, insbesondere wenn es um die Moneten geht (aufschiebende Wirkung zB). Dazu kommt, dass medial ausschließlich der Bereich bürgerlichen Rechtes und Strafrecht "popularisiert" wurde ("HausfrauenTV mit Richterin Barbara Salesch"), Verwaltungsrecht aber nie thematisiert wird... dabei ist meiner persönlichen Meinung nach das Verwaltungsrecht auf niedriger Ebene (also alles was den Einzelbürger angeht) sehr eindeutig und "durchgeklagt". Wenn man dann noch in einem Bundesland lebt, welches das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren kennt, kann man ziemlich einfach (und billig) sein Recht verteidigen... wenn man denn Recht hat :D
 
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dtx

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...
Wenn man dann noch in einem Bundesland lebt, welches das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren kennt, kann man ziemlich einfach (und billig) sein Recht verteidigen... wenn man denn Recht hat :D

Vorausgesetzt, daß man die vorprozessualen Gepflogenheiten kennt und beachtet, was - so die Erfahrung im sozialrechtlichen Bereich - auch nicht in allen Anwaltskanzleien Usus ist. Aber die erinnern sich dann eh nicht mehr an das Mandat, wenn das Gericht dem Mandanten dereinst diese Art künstlerischer Freiheit um die Ohren schlagen und die Klagerücknahme nahelegen wird ...



 
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Ich fand die entsprechende Rechtsnorm, den § 1666 IV BGB, durchaus schwierig zu verstehen. Aus dem Normtext heraus ("grammatikalische Auslegung"), was für die meisten Leute ohne tieferes juristisches Verständnis noch die zugänglichste Auslegungsmethode ist, ist völlig unklar, wie breit sich das anwenden lässt.

Die gängigen Systemmedien sind nicht in der Lage, unser Rechtssystem zu erklären. Da wird ja auch nur immer skandalisiert, was die Gerichte wieder komische Dinge entscheiden. Sachkenntnis der Journalisten ist selten vorhanden.

Dass dann breiten Teilen der Bevölkerung den Einflüsterungen der Quatschjuristen erliegen, ist somit vorprogrammiert, zumal wenn das auch noch vom zuständigen Gericht kommt.

Um noch mehr ins Grundsätzliche zu gehen:

Wir vermitteln in der Schule eine gewisse Widerständigkeit gegen den Staat, auch als sinnvolle Vorbeugemaßnahme gegen Faschismus, aber wir vermitteln nicht, wie unser Staat eigentlich funktioniert. Das übernimmt gerade die Quarkfront, und wendet dann diese "Widerständigkeit" gegen den Staat selbst.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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[Vermutung]

Die Erwachten hätten die Schulen vermutlich sogar am der Entscheidung folgenden Montag mit dem Beschluß überrumpeln können – wenn sie ihre Schnauze gehalten hätten.

Die Entscheidung war am Freitag und da man in den asozialen Netzwerken in den folgenden zwei Tagen eine Siegesfeier aufgeführt hat, blieb das weder der Firma Ministerium noch der Firma Schule verborgen und die konnten sich beraten lassen, was zu tun sei.

Hätten die Erleuchteten also den Sabbel gehalten, wären sie wohl wenigstens für einen Tag damit durchgekommen.

[/Vermutung]



Zitat
Nach umstrittenem Masken-Urteil in Weimar: Weiße Rosen vor Thüringer Gerichten

In mehreren Thüringer Städten haben Demonstranten weiße Rosen vor Gerichten niedergelegt.

Sie reagierten damit auf das Maskenurteil eines Weimarer Amtsrichters.

Der Familienrichter hatte Anfang April mit einem umstrittenen Beschluss die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar ausgesetzt.
01.05.2021, 14:47 Uhr
Spoiler
Erfurt/Weimar. Weiße Rosen sind vor Gerichten in mehreren Thüringer Städten als Reaktion auf das umstrittene Maskenurteil eines Weimarer Amtsrichters niedergelegt worden. Es habe solche Aktionen vor Gerichten in Erfurt, Weimar, Sömmerda, Altenburg und Gera gegeben, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion am Samstag auf Anfrage. Beispielsweise in Sömmerda waren die Rosen mit Zetteln versehen, auf denen der Richter als „Verteidiger des Rechtsstaats“ bezeichnet wurde. Auf Zetteln in Weimar soll zudem „Lang lebe Sophie Scholl“ notiert gewesen sein.

Ein Familienrichter des Amtsgerichts Weimar hatte Anfang April mit einem umstrittenen Beschluss die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar ausgesetzt.

Stadtverwaltung untersagt Demo in Weimar – Polizei will Verbot durchsetzen
Die Stadtverwaltung von Weimar hatte am 1. Mai geplante Demonstrationen im Umfeld des Weimarer Amtsgerichts untersagt, die nach Angaben eines Stadtsprechers von der „Querdenker“-Szene angemeldet worden waren. Ein Eilantrag der Veranstalter gegen das Verbot wurde am Samstag vom Verwaltungsgericht Weimar abgelehnt. Die Entscheidung des Weimarer Verwaltungsgerichts ist nach eigenen Angaben noch nicht rechtskräftig.

Die Polizei kündigte an, dass sie die Verbotsverfügung in Weimar durchsetzen werde. Bei Bedarf würden Einsatzkräfte der Bundespolizei sowie aus angrenzenden Bundesländern hinzugezogen. Mit Einschränkungen des Straßenverkehrs müsse gerechnet werden.

RND/dpa
[close]
https://www.rnd.de/politik/weimar-umstrittenes-masken-urteil-warum-liegen-weisse-rosen-vor-thuringer-gerichten-U4E3MGQGRZFG7G4SILKF3GAXAM.html
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Das gemeine Volk soll Gesetze nicht verstehen. Sonst bräuchte es keine Juristen!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Ist jetzt vielleicht auch nicht die schlaueste Idee, ausgerechnet die Ermittlungsbehörde zu bedrohen?   :scratch:



Zitat
Staatsanwaltschaft erhält Drohungen wegen Ermittlungen gegen Weimarer Amtsrichter

Nach der Aufnahme von Ermittlungen gegen einen Weimarer Familienrichter hat die Staatsanwaltschaft Erfurt Drohbriefe erhalten.

Der Richter hatte in einer umstrittenen Anordnung die Maskenpflicht für Kinder an zwei Schulen aufgehoben.

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist angesichts der Drohungen besorgt.
03.05.2021, 16:03 Uhr
https://www.rnd.de/politik/erfurt-staatsanwaltschaft-erhalt-drohungen-wegen-ermittlungen-gegen-weimarer-amtsrichter-3D36FYOLMVCD3IOTVG2SI6F2QA.html#Echobox=1620050584
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Der neueste Twist in der Frage Familien- oder Verwaltungsgericht. Das OLG Karlsruhe hat die Verweisung eines Familiengerichts an das Verwaltungsgericht kassiert mit der Begründung, dass eine Anregung noch kein Verfahren sein und das Familiengericht erst einmal gucken solle, ob es überhaupt nötig ist irgendwas zu machen.

Tweetkette dazu:
https://twitter.com/gerechtGericht/status/1389460248839311362



Zitat
Das OLG Karlsruhe gibt einer sofortigen Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Verweisung ans Verwaltungsgericht statt und Reitschuster & Co feiern wieder die Richter aus #Weimar und #Weilheim.
Völlig zu Unrecht, denn auch hier fehlt es Leerdenkern an Verständnis.
Ein Thread.

Lassen Sie uns den Beschluss zunächst mal rechtlich einordnen statt einfach nur laut zu schreien.
Dem Verfahren lag scheinbar auch hier eine Anregung a la #Weimar zum familiengerichtlichen Handeln gegen Masken in Schulen zu Grunde.
Das Amtsgericht verwies das Verfahren nach Anhörung der Beteiligten ans Verwaltungsgericht, wogegen sich die zulässige sofortige Beschwerde richtete.
Das OLG hat den Verweisungsbeschluss aufgehoben und die Sache zurück and Familiengericht verwiesen

Was sind die Gründe dafür? Sieht das OLG etwa Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegen Schulen? Haben Leerdenker das OLG Karlsruhe infiltriert?

Nein, nein und nein.
Auch hier gilt: Lesen hilft!

Das OLG führt lediglich aus, dass das Familiengericht bei Anregungen, die keine Anträge darstellen, zunächst zu untersuchen hat, ob überhaupt Anhaltspunkte für familiengerichtliche Maßnahmen erkennbar sind (Spoiler: Nope). Bei Vorliegen einer Gefährdung ist ein Amtsverfahren einzuleiten; andernfalls das Verfahren ohne weitere Maßnahmen wegzulegen.
Mit der Anregung liegt noch kein Verfahren vor.

Der Fehler des Familiengerichts hier war also nicht die Annahme der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit, sondern die Abgabe eines Amts(vor-)verfahrens.
Das OLG sagt - zu Recht - explizit, dass zunächst überhaupt zu prüfen sei, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll.

Einen feinen Wink mit dem Zaunpfahl erlaubt sich das OLG am Ende mit dem Verweis auf § 24 Abs. 2 FamFG. Frei nach dem Motto: Siehst du, liebes Familiengericht, keine (zulässigen) Maßnahmen als erforderlich an, weil die Anregung Kappes ist, dann leg das Verfahren weg und informier die leerdenkenden Anregenden.

PS.
Das ist genau das, was die allermeisten Gerichte bisher getan haben.
Warum es dazu keine Veröffentlichungen gibt?
Weil es keine Beschlüsse sind und die Leerdenker die bösen Verfügungen nicht veröffentlichen wollen, in denen drin steht, dass die Familiengerichte keine Kindeswohlgefährdungen sehen.

Woher ich das weiß?
Ich mache es selbst so. Genauso wie jede(r) andere Richter*in in RLP, die ich kenne.

Und was ist mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung?
Meines Erachtens keinerlei Änderung der Sachlage:
Die Entscheidungen aus #Weimar und #Weilheim sind
1. weiterhin nicht für Maßnahmen gegenüber den Schulen zuständig (vgl. meinen alten Thread hierzu)
2. rechtlich und sachlich evident falsch und
3. aufgrund der einstweiligen Maßnahmen ohne Anhörung der Beteiligten evident erfahrensrechtlich fehlerhaft und wegen evidenter Unzustandigkeit und der willkürlichen Verfahrenshandhabung sogar verfassungsrechtlich bedenklich.

Folge?
#Leerdenker schreien erneut laut, aber mal wieder inhaltsleer.

In diesem Sinne somit: Alles wie immer.

https://twitter.com/SoWhy/status/1389472404787896321
Zitat
Zusammengefasst: "Bist du blöd, Familienrichter? Leg den Schmarrn einfach gleich in die Ablage P anstatt das Verwaltungsgericht damit zu belästigen!"
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Zwecks Auffindbarkeit des obigen Beitrags

OLG Karlsruhe, 20 WF 70/21, vermutlich Beschluss vom 28.04.2021

Verlinkt z.B. in den folgenden Schwurbelseiten:

https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/05/Beschluss-des-Oberlandesgericht-Karlsruhe-vom-28.04.2021_online_2.pdf

https://www.achgut.com/artikel/fundstueck_weimarer_rechtsbeugungsvorwurf_ohne_grundlage

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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