Man könnte einen Urteilsentwurf finden, der mit anderen verabredet oder vorbesprochen wurde.
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Du meinst, den Schriftwechsel zur Verabredung des Beschlusses. Ist jemand so doof, das schriftlich zu machen? Nach Lage der Dinge sollte zumindest die Suche nach den Klägern sowie die Auswahl der Sachverständigen und Gegenstand der Gutachten, die m. E. ja nur dann Sinn gehabt hatten, nachdem man sich über den Beschlußtenor vorher im Grunde einig geworden ist, irgendwo Spuren hinterlassen haben.
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Aber die Anforderungen an Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen scheinen mir schon länger absurd niedrig zu sein.
Nö. Gesetzt den Fall, daß wirklich einmal Gefahr im Verzug gewesen wäre, kann man mit Durchsuchung und Beschlagnahme nicht warten, bis der Richter, der sie genehmigen soll, darüber umfangreich Beweis erhoben hat (wenn man denn davon ausginge, daß er dazu - auf eigene Faust, also an den die Maßnahmen beantragenden Ermittlungsbehörden vorbei - überhaupt in der Lage wäre).
Der Punkt ist nur der Umgang mit Eventualitäten wie denen, daß der Beschuldigte nicht mehr in der zu durchsuchenden Wohnung wohnt und man jetzt entweder unverrichteter Dinge abziehen oder dem Befehl pro forma Folge leisten und beim Nachmieter durchsuchen müßte oder wie man mit beschlagnahmten Sachen verfährt, wenn sich die Hoffnungen, mit denen die Anträge begründet wurden, aus anderen Gründen zerschlagen haben.
Man könnte zum Beispiel Grundsätze, wie sie für die Inhaftierung Beschuldigter gelten, auch für den Arrest von Arbeitsmitteln, Buchhaltungsunterlagen und dergl. in Kraft setzen. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Land schaffe die Voraussetzungen dafür, daß die Auswertung tatsächlich innerhalb dieser Fristen in Angriff genommen werden könne - die für die Betroffenen schon heftig genug wären.
Da Computer mein wesentliches Arbeitsmittel zum Brötchenerwerb sind, finde ich es nicht spaßig, dass die Justiz aufgrund bloßer Vermutungen, da könnte was drauf sein, mal eben auf die Idee kommen könnte, die ganze IT von jemand zu beschlagnahmen (und dann, da verschlüsselt, ein paar Jahre im Keller rumgammeln zu lassen).
Wobei Dir auch ein Herausgabebeschluß vom BVerfG selbst dann nichts bringt, wenn er befolgt würde, weil sich damit die Zeit nicht in die Jahre zurückdrehen ließe, in denen die Kisten noch in der Lage waren, ein aktuelles Betriebssystem zu betreiben und in denen Du Deine Arbeitsergebnisse verwerten konntest. Dummerweise ist das Internet eben doch vergeßlich (oder die Erinnerung des Google-Benutzers so lückenhaft, daß selbst die Tante damit nichts anfangen kann).