Autor Thema: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"  (Gelesen 39455 mal)

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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #405 am: 22. April 2022, 16:26:13 »
Der BAR-Anwalt, für den die gespendeten 4000 Euro verbraten wurden, wird doch nicht etwa an Pöters Rettung gescheitert sein?

Ich glaube nicht, dass da ein  BAR-Anwalt auch nur 1 Cent bekommen hat.

Dass die weitaus meisten GCCL-Zombies heute in der Schweiz leben, liegt a) daran, dass der Pöter nach seinem Untertauchen 2018 in der Schweiz gelebt und gewirkt hat und b) daran, dass es sich in gewissen Ländern östlich der Schweiz als nicht ratsam erwiesen hat, Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung zu sein.

Du wirst doch nicht Österreich meinen? Duck &
 
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Offline kairo

Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #406 am: 22. April 2022, 17:59:28 »
Dass die weitaus meisten GCCL-Zombies heute in der Schweiz leben, liegt  b) daran, dass es sich in gewissen Ländern östlich der Schweiz als nicht ratsam erwiesen hat, Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung zu sein.

Du wirst doch nicht Österreich meinen?

Mit Neffen oder auch mit Nichten, die Rede ist von Liechtenstein!
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #407 am: 26. April 2022, 14:18:25 »
Welch Überraschung! Die Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens wurde abgelehnt>:D

Zitat
Auslieferung des Reichsbürgers fast sicher

Das Obergericht weist den Antrag auf Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens ab. Damit erschöpfen sich allmählich die Möglichkeiten des GCCL-Gründers Carl Peter Hofmann, seine Auslieferung nach Österreich zu verhindern.

26. April 2022, 09:59 Uhr
 26. April 2022, 13:41 Uhr
Elias Quaderer

Um seine Auslieferung nach Österreich zu verhindern, ergriff Carl-Peter Hofmann, Gründer der Reichsbürger-Gruppierung «Global Court of the Common Law» (GCCL), bereits nahezu alle juristischen Mittel: Nachdem das Obergericht im November bereits entschied, dass nichts gegen eine Auslieferung spreche, zog der 61-Jährige den Fall weiter an den Obersten Gerichtshof. Dieser wies im Dezember die Beschwerde ab. Zum gleichen Urteil kam der Staatsgerichtshof Ende März.

Doch noch bevor der Staatsgerichtshof seinen Entscheid fällte, reichte Hofmann bereits beim Obergericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein. Nun teilte das Obergericht mit, es habe in seiner Sitzung vom 19. April entschieden, dem «Wiederaufnahmeantrag des Genannten keine Folge zu geben.»

Möglichkeit für ausserordentliche Rechtsmittel

Damit kann die Auslieferung des GCCL-Gründers aufgegleist werden. Für dieses Prozedere ist das Amt für Justiz sowie das Landgericht zuständig.

Allerdings: Gegen den Entscheid des Obergerichts ist zwar «kein ordentliches Rechtsmittel» möglich, wie der Gerichtshof Auskunft gibt. Aber ausserordentliche Rechtsmittel wären weiterhin eine Option. Heisst: Der Reichsbürger bringt den Fall vor den Staatsgerichtshof. Ob Hofmann tatsächlich zu diesem Mittel greift, kann letztlich nur er selbst beantworten. Die Beschwerde beim Staatsgerichtshof müsste aber innerhalb von vier Wochen nach Urteilsverkündung eingereicht werden.

Sollte Hofmann diesen Weg gehen, dürfte er nochmals etwas länger in Liechtenstein in Haft bleiben: Bereits seit seiner Verhaftung im Zuge der Schliessung des Ruggeller Gasthofs Rössle sitzt der GCCL-Gründer im Vaduzer Landesgefängnis.

Langsam frage ich mich, wo Pöters berühmte juristische Superkräfte bleiben. Er hat doch immer getönt, jegliche Richter und Staatsanwälte mühelos in die Schranken verweisen zu können... Und nun folgt Niederlage auf Niederlage und viele seiner Anhänger sind natürlich immer noch zu doof, mal an den Sprüchen des grossen Fantasierichters zu zweifeln.

A propos Sprüche des grossen Fantasierichters: Meine Wenigkeit sitzt auch noch nicht "im Bau", obwohl sich der Pöter vollkommen sicher war, dass dies spätestens Ende April der Fall sein würde. Aber gut, noch ist es nicht Mai. Warten wir mal ab, was die nächsten Tage so bringen  :))
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #408 am: 26. April 2022, 14:54:19 »
Damit kann die Auslieferung des GCCL-Gründers aufgegleist werden.
Ist das offizielles, liechtensteinerisches Juristensprech?
Ich weiß jetzt auch nicht, warum mich der Begriff derart begeistert - aufgegleist - vielleicht weil man gleich ein Bild vor Augen hat?

Was mich schon lang interessiert, hat Pöterchen denn nie versucht, auch mal einen "Affen" loszuschicken?
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #409 am: 26. April 2022, 15:04:52 »
Etwas später als angekündigt, widmet sich heute auch die "Thurgauer Zeitung" wieder dem Thema Reichsdeppen, mit speziellem Bezug zum GCCL:

Zitat
Ellenlange Briefe, endlose Diskussionen, latente Drohungen: Staatsverweigerer strapazieren die Nerven der Thurgauer Behörden

Der Thurgau ist innerhalb der Schweiz die Hochburg der Staatsverweigerer. Sie sprechen den Behörden jegliche Legitimation ab. Mühsam ist das vor allem für Betreibungsämter und Gerichte.

Dieser Satz lässt selbst hartgesottene Betreibungsamt-Mitarbeiter staunen: «Es besteht der Verdacht, dass Ihrer Institution die gesetzliche Legitimation fehlt», schreibt der Thurgauer Hans A. *, nachdem gegen ihn ein Betreibungsverfahren eingeleitet wurde. Der Grund sind nicht bezahlte 900 Franken aus einem Strafbefehl.

Es kommt noch besser: Man solle ihm doch bitte per Post «die Bestallungsurkunde des leitenden Beamten und seines Stellvertreters» zukommen lassen, erklärt Hans A. Dann folgt die Auflistung aller Straftaten, derer sich die Mitarbeitenden des zuständigen Bezirksbetreibungsamtes schuldig gemacht hätten. Die Liste ist lang, sie reicht von der Erpressung bis zum Amtsmissbrauch. Weiter geht es mit 27 teils fotokopierten Seiten, voll mit pseudojuristischem Geschwurbel und gönnerhaften Belehrungen über die Schweizer Bundesverfassung und die Aufhebung des Beamtenstatus. Zum Schluss stellt Hans A. dem Bezirksbetreibungsamt seinerseits eine Rechnung etwas über 1000 Franken. Schliesslich könne er nicht unbegrenzt gratis arbeiten.

Zur Unterschrift ein Daumenabdruck, ab und zu sogar mit Blut

Zwei bis drei solcher oder ähnlicher Schreiben erhält Roger Wiesendanger, Leiter des Thurgauer Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen pro Woche. Oft sind es vorgefertigte Briefe oder umfangreiche Ausführungen, die sich auf Fantasiegesetze beziehen. Heisse Luft in einem offiziellen Gewand. Neben der Unterschrift prangt nicht selten ein Abdruck des Daumens, ab und zu sogar ein Blutfleck.

Während der Coronapandemie ist die Szene enorm gewachsen

Staatsverweigerer, in Gesinnung und Argumentation den Reichsbürgern ähnlich, haben während der Coronakrise enormen Zuwachs bekommen. Was vor allem an den Coronamassnahmen liegt, wegen derer sich die Menschen scharenweise radikalisiert hätten und dann zu solchen Organisationen übergelaufen sind.

Für Staatsverweigerer ist der Staat lediglich eine Firma, man muss sich deshalb auch nicht an seine Regeln halten. Auch Justiz und Polizei wird die Legitimation abgesprochen. Das Phänomen ist nicht neu. Doch vor Jahren hatte es Roger Wiesendanger nur vereinzelt mit Staatsverweigerern zu tun, mittlerweile werde sein Amt mit den endlos langen Schreiben buchstäblich vollgemüllt. Das ist aufwendig. Wiesendanger vermutet dahinter eine Strategie:

«Sie wollen uns lahmlegen.»

Im persönlichen Kontakt müssten sich die Mitarbeitenden geballt Beleidigungen und Drohungen anhören. Wiesendanger sagt: «Unsere Mitarbeitenden haben ohnehin keine einfache Aufgabe. Das ist für sie sehr belastend.»

Im Thurgau gibt es mehr Staatsverweigerer als in anderen Kantonen

Wie viele Staatsverweigerer und Sympathisanten es im Thurgau gibt, lässt sich schwer abschätzen. Es sind auf jeden Fall mehr als in anderen Kantonen. Auf der Chat-Plattform Telegram haben sich laut einer Kennerin der Szene knapp 300 Nutzer für die geschlossene GCCL-Gruppe registriert. In der Stadt Zürich sind um die 80 Accounts angemeldet, in der ganzen Schweiz etwa 1500. Innerhalb eines Jahres seien die GCCL-Mitgliederzahlen auf Telegram landesweit auf das Zehnfache gestiegen, sagt die Insiderin. GCCL steht für «Global Court of the Common Law». Ein Pseudogerichtshof, der sich auf Naturrecht und scheinbar biblische Grundsätze beruft.

Welche abstrusen Formen das annehmen kann, erfahren derzeit auch die Thurgauer Gerichte. So antwortete eine 56-jährige Maskenverweigerin vor dem Bezirksgericht Frauenfeld auf die Fragen nach ihren Personalien:

«Ich bin nicht die geladene Person, sondern der lebende Mensch, autorisierte Repräsentantin und Begünstigte meiner Person. Und ich weigere mich, Treuhandschaft zu übernehmen.»

Die Person, das ist ihre ID und die legt die GCCL-Anhängerin vor Richterin Anja Scholz auf den Tisch. Vier Fälle, in denen Staatsverweigerer beteiligt waren, hat das Bezirksgericht Frauenfeld vergangenes Jahr verhandelt. Der Prozess gegen die Maskenverweigerin war der spektakulärste. Die Frau hatte um die 20 Gleichgesinnte im Schlepptau, die sich nach Kräften bemühten, die Verhandlung zu stören. Die Polizei war zwar vor Ort, das hielt die Entourage der Beschuldigten nicht davon ab, das Gericht zu beschimpfen. Richterin Anja Scholz sagt:

«Es gab Aussagen, die als Drohung empfunden werden.»

Ähnliches hat der Münchwiler Richter Stefan Miori erlebt. Bei ihm stand Ende Januar ebenfalls ein Maskenverweigerer vor Schranken, ein 43-jähriger Hinterthurgauer, auch er dem GCCL verbunden. Er kreuzte mit knapp hundert Begleitern in Münchwilen auf. Die Polizei war informiert. Während die Staatsverweigerer draussen lärmten, versuchte drinnen der 43-Jährige den Prozess platzen zu lassen.

«Ausser dem allheiligen Gott hat niemand das Recht, über mich zu richten.»

Statt sich zu setzen, legte er seine ID auf den Stuhl: «Die Person sitzt, der Mensch steht.» Als dies alles nichts fruchtete, nannte er Miori einen Schurken und kündigte an, dass er diesen Prozess noch bereuen werde.

Nein, sagt Miori im Gespräch, so etwas habe er noch nicht erlebt. Obwohl ein Richter von Berufs wegen mit Ausnahmesituationen konfrontiert sei. «Damit muss man umgehen können.» Das Anstrengende bei den Staatsverweigerern sei die Terminologie, endlose Sätze, gestelzt formuliert, angereichert mit vermeintlich offiziellen Versatzstücken. Man müsse genau hinhören, sagt Miori. Das heisst: Sinnloses Geschwurbel filtern, ob etwas dabei ist, was strafrechtlich relevant ist und geprüft werden muss.

Die latenten Drohungen machen Miori keine Angst. «Das ist keinen Gedanken wert.» Vor dem Prozess gegen den Maskengegner ist er nach draussen gegangen zu den Demonstranten. Das zeugt von Furchtlosigkeit.

«Ich wollte bewusst den Demonstrierenden zeigen, wer der verantwortliche Richter ist.»

Die Probleme mit Staatsverweigerern beginnen nicht erst im Gerichtssaal oder in der Amtsstube. Es läuft stets nach dem gleichen Schema ab: Offizielle Briefe wie ein Strafbefehl, eine gerichtliche Vorladung oder eine Betreibung werden nicht angenommen oder abgeholt. Das Amt muss die Polizei aufbieten, die das Schreiben dann offiziell übergibt.

Polizeiliche Kontrollen enden in der Regel mit einer Anzeige

Doch schon eine normale Personen- oder Fahrzeugkontrolle dient den Staatsverweigerern als Bühne für einen dramatischen Auftritt. Andy Theler, Kommunikationschef der Thurgauer Kantonspolizei, nennt keine Zahlen. Er bestätigt aber:

    «Es kam wiederholt zu Friktionen mit Personen, die der sogenannten Reichsbürgerbewegung zugeordnet werden.»

Argumente fruchten dabei wenig. Solche Begegnungen würden meist mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft enden. Grund: Verweigerung der Namensangabe.

Zur Gefährlichkeit der Staatsverweigerer macht Theler keine allgemeine Aussage. Die Fachstelle Gewaltschutz würde jeweils den Einzelfall prüfen. Dabei würden Aspekte wie eine extremistische Einstellung, querulatorisches Verhalten, die deliktische Vorbelastung, das heisst in der Vergangenheit verübte oder angedrohte Gewalttaten oder psychologische Aspekte berücksichtigt. Theler versichert, dass die Kantonspolizei die Szene aber auf dem Radar habe. «Zu unseren Massnahmen gehört auch das Monitoring von Social-Media-Kanälen.»

Nicht immer gehen die GCCL-Anhänger den juristischen Weg bis zum Ende. Das Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen gegen den Maskenverweigerer ist mittlerweile rechtskräftig. Der Hinterthurgauer kassierte 900 Franken Busse und eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken. Dazu muss er die Untersuchungs- und Verfahrenskosten von 1480 Franken zahlen.

* Name geändert

Edith bemerkt: Habe beim Klauen zuerst die Hälfte des Textes vergessen.

Hut ab vor dem bösen BAR-Richter Miori, dass er hinaus zur pöbelnden GCCL-Rotte gegangen ist und sich von deren vermeintlichem "People Power" nicht beeindrucken liess!
« Letzte Änderung: 26. April 2022, 15:21:27 von Helvetia »
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Offline kairo

Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #410 am: 26. April 2022, 18:23:30 »
Zitat
Der Hinterthurgauer kassierte 900 Franken Busse und eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken. Dazu muss er die Untersuchungs- und Verfahrenskosten von 1480 Franken zahlen.

Beeindruckender Geschäftssinn unserer werten Kundschaft. Wie mache ich aus 900 SFr 4780? Miese, versteht sich. Das muss man erst einmal hinkriegen.
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #411 am: 27. April 2022, 08:05:32 »
Laut einem Deppen in einem der unzähligen Telegram Kanälen soll es morgen ein privat geplantes Zoom Meeting als GCCL Schulung geben. Beginn Donnerstag 28.04.2022 um 20 Uhr. Ob das wohl vom Pöter gehalten wird???? :scratch:
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #412 am: 27. April 2022, 10:34:03 »
Nein, das ist die reguläre "Schulung" zu den Fantasiedokumenten. Findet jede Woche am Donnerstag um diese Zeit statt.
Wobei, in letzter Zeit haben sich die Absagen von regelmässigen Zoom-Meetings wegen nicht näher genannter "dringender Angelegenheiten" beim GCCL verdächtig gehäuft. Da läuft wohl hinter den Kulissen etwas ganz gewaltig schief  :clap:

Den Pöter werden sie nach 20 Uhr im Übrigen kaum telefonieren lassen.

@topic Falls dein Depp übrigens auch noch den Zoom-Link in irgendwelche Nicht-GCCL-Kanäle gepostet hat, vergeht er sich somit gegen die vom GCCL selbst aufgestellten Regeln  :cyclops:

Edith meint: Wo ich schon einen möglichen Verstoss gegen GCCL-interne Regeln anmahne, könnte ich genausogut auch einen begehen. Vielleicht bringt mir das ja den einen oder anderen neuen GPORD-Punkt:

Zitat
👉 Thema: Allgemeine Fragen zu den Erklärungen

Wann: Donnerstag, 28.04.2022 
Zeit: 20:00 Uhr

Meeting-ID: 853 7235 7639
Kenncode: 476189
👉 https://us02web.zoom.us/j/85372357639?pwd=Y1FqU2R3L3lIRnBsd0lGdXNPYmtyZz09

👉 [Ganz am Ende der Veranstaltung wird zB. dein aktueller Brief gemeinsam besprochen und gemeinsam für dich eine Lösung gesucht. Anschließend findet ein gemütliches zusammen sein statt, dies geht als bis morgens 3 Uhr!]
« Letzte Änderung: 27. April 2022, 10:37:48 von Helvetia »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #413 am: 27. April 2022, 11:16:19 »
@topic Falls dein Depp übrigens auch noch den Zoom-Link in irgendwelche Nicht-GCCL-Kanäle gepostet hat, vergeht er sich somit gegen die vom GCCL selbst aufgestellten Regeln  :cyclops:

@ Helvetia Yo, hat er gemacht. Aber Du warst schneller :-).
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #414 am: 27. April 2022, 12:05:46 »
Warum machen alle Deppen immer am Donnerstagabend ihre Treffen? Donnerstag ist Bandabend, verd*mmt!  :-\
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #415 am: 27. April 2022, 12:14:50 »
@Sandmännchen Es ist ja nicht so, dass solche Meetings nur am Donnerstag stattfinden würden.

Für Pöters Knastaudienzen bevorzugte man beispielsweise den Samstag oder Sonntag.
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Wenn der Staatsgerichtshof die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrags bestätigt hat. Tja, Rechtsstaat braucht seine Zeit, auch bei solchen Querulanten, die gar nicht akzeptieren, dass es ihn gibt!  ;D

Die nächste Sitzung des Staatsgerichtshofes ist Ende Juni, guckst du hier.
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Könnte Pöter dann nicht Widerspruch gegen die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrags einreichen? Ich glaube, dem gefälllt es in Liechtenstein so gut, er möchte noch bis zum Systemumsturz (der bald kommen wird) dableiben und bis dahin dreht er sie alle um!
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Offline Sandmännchen

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Hmm, ein Wiederaufnahmeantrag hemmt normaler nicht die Rechtskraft. Sind die Liechtensteiner echt so gastfreundlich? Wow.
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