Oh, da gibt es ja doch noch
einen ausführlicheren Artikel über die Gerichtsverhandlung im "Vaterland":
Tour durch Ideenwelt des «Reichsbürgers»
Göttliches Recht, Affidavit der Wahrheit und «Vater der Lügen»: Der GCCL-Gründer erläuterte in der gestrigen Verhandlung seine Ideologie.
«Das Interesse scheint doch nicht so gross zu sein wie angenommen», bemerkte ein Vertreter des Obergerichts zu Beginn der Verhandlung. Hintergrund dieser Äusserung war, dass gestern eine prominente Persönlichkeit vor Gericht stand: Carl-Peter Hofmann, Gründer des Pseudogerichts «Global Court of the Common Law», kurz GCCL. Diese Gruppierung wird in der Szene der Staatsverweigerer, in Deutschland und der Schweiz auch bekannt als «Reichsbürger», verortet. Hofmann wurde von Österreich international zur Verhaftung ausgeschrieben. Nachdem die Landespolizei den 61-Jährigen Deutschen Ende September verhaftete, verhandelte gestern das Obergericht seine Auslieferung ins östliche Nachbarland.
Da der GCCL auch in der Schweiz und Liechtenstein über Anhänger verfügen soll, war mit einem grösseren Menschenauflauf zu rechnen. Doch letztlich fanden sich lediglich eine Handvoll Unterstützer des GCCL-Gründers im Verhandlungssaal ein.
Frage, ob Delikte politischer Natur waren
Hofmann werden in Österreich eine Reihe von Straftaten vorgeworfen: Gründung und massgebliche Beteiligung bei einer staatsfeindlichen Verbindung, schwerer gewerbsmässiger Betrug, Erpressung und Anstiftung zum Amtsmissbrauch in insgesamt 65 Fällen.
Allerdings: Das Europäische Auslieferungsübereinkommen hält fest, dass Personen wegen politisch strafbarer Handlungen nicht ausgeliefert werden dürfen. Zu solchen politischen Delikten gehören beispielsweise Landes- oder Hochverrat. Doch abgesehen von diesen genannten Fällen bestehen keine starren Regeln, welche Taten als politisch strafbare Handlungen gelten. Dies obliegt der Beurteilung des zuständigen Gerichts. Aufgrund dieses Auslieferungsverbots sah die Staatsanwaltschaft Graz bereits davon ab, bei ihrem Auslieferungsgesuch die Gründung und Mitwirkung einer staatsfeindlichen Verbindung aufzuführen.
Die Verteidigung von Carl-Peter Hofmann wollte gestern nun auch die anderen vorgeworfenen Delikte – Betrug, Nötigung und Anstiftung zum Amtsmissbrauch – als politische Straftaten verstanden wissen. Denn alle diese Straftaten würden im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des GCCL stehen.
Nur den «Vorgaben des Schöpfers» unterworfen
Um ihre Argumentation zu untermauern, stellte die Verteidigung dem Angeklagten eine Reihe von Fragen rund zur Organisation des GCCL. Damit begann ein Tour durch die Vorstellungswelt des GCCL-Gründers. So behauptete Hofmann, dass der GCCL eine von der UNO anerkannte NGO sei, die sich für den Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen, Verfassungsbrüche und Pädophilie einsetze.
Und während er eine eigens mitgebrachte Bibel hochhielt, erklärte der 61-Jährige, dass seine Gruppierung «eine Interessensgemeinschaft von Menschen» sei, «die ausschliesslich diesen Gesetzen unterworfen ist – den Vorgaben des Schöpfers».
Vorwürfe entspringen «pathologischem Hirn»
Seitens der Grazer Staatsanwaltschaft wird dem «globalen Gerichtshof» vorgeworfen, seinen Anhängern mit eigens herausgegebenen Dokumenten vorgegaukelt zu haben, immun vor Strafverfolgung zu sein. Ein Dokument – das «Affidavit der Wahrheit» – soll der Gruppe quasi als «Muster-Drohschreiben» gegen Behörden gedient haben. Und für alle diese Fantasiedokumente habe Hofmann noch Gebühren verlangt.
Der Gründer des Psdeudogerichts wehrte sich gegen diese Anschuldigungen. Die Dokumente seien gebührenfrei zur Verfügung gestellt worden und sollten seinen Anhängern lediglich dazu dienen, ihre Rechte durchzusetzen.
Seine Ausführungen spickte Hofmann mit Ausfällen gegen die Grazer Staatsanwaltschaft. Die Vorwürfe gegen ihn können nur einem «pathologischen Hirn» entsprungen sein, das durch ein «‹Affidavit der Wahrheit› gedemütigt wurde». Den zuständigen österreichischen Staatsanwalt bezeichnete er als Anhänger des «Vaters der Lüge – auch bekannt als Satan».
Rechtsstaat kennt kein Vorrang göttlicher Rechte
Der Senat des Obergerichts wies Hofmann darauf hin, dass es nicht an ihm liege, über die Vorwürfe der Grazer Staatsanwaltschaft zu urteilen. Er habe lediglich über die Auslieferung zu befinden. Zwar räumte der Senat ein, dass die Delikte im Zusammenhang mit dem GCCL standen. «Aber der kriminelle Charakter überwiegt», urteilte das Obergericht. Darum stimmte es der Auslieferung Hofmanns zu.
Zum Abschluss der dreieinhalbstündigen Verhandlung merkte der Senat noch an: «In einem säkularen Rechtsstaat können weder natürliche noch göttliche Rechte Vorrang gegenüber staatlichen Gesetzen haben. Dem GCCL kommt keine Jurisdiktion zu.» Hofmann steht es aber frei, gegen die Abschiebung beim obersten Gerichtshof Berufung einzulegen.
Kleiner Kommentar:
Die Vorwürfe gegen ihn können nur einem «pathologischen Hirn» entsprungen sein, das durch ein «‹Affidavit der Wahrheit› gedemütigt wurde». Den zuständigen österreichischen Staatsanwalt bezeichnete er als Anhänger des «Vaters der Lüge – auch bekannt als Satan».
Der "Oberanschuldiger" wurde also bereits durch den Affen David gedemütigt. Bestimmt schlottern dem schon die Knie bei der bangen Frage, ob er nach Pöters Ankunft in Österreich mit noch mehr sinnlos bedrucktem Papier zugeschüttet wird!
Zum Abschluss der dreieinhalbstündigen Verhandlung merkte der Senat noch an: «In einem säkularen Rechtsstaat können weder natürliche noch göttliche Rechte Vorrang gegenüber staatlichen Gesetzen haben. Dem GCCL kommt keine Jurisdiktion zu.»
Und das sagt dieses BAR-Mitglied einfach so daher, ohne rot zu werden! Unglaublich!
Derweil ziehen am Himmel über der liechtensteinischen GCCL-Gruppe allmählich dunkle Wolken auf, wie
folgender Artikel zeigt:
Ermittlungen gegen einen Liechtensteiner «Reichsbürger»
Wegen des Verdachts auf Betätigung in einer staatsfeindlichen Bewegung laufen gegen einen Liechtensteiner Vorerhebungen. Darüber informierte Innenministerin Sabine Monauni.
Im Rahmen des «Corona-Informations-Traktandums» stellte der Abgeordnete Wendelin Lampert (FBP) der Regierung eine Frage, «die nur indirekt mit Corona zu tun hat», wie der Abgeordnete einräumte. Lampert wollte wissen, wie die Regierung die Situation rund um Staatsverweigerer und Reichsbürger in Liechtenstein einschätze.
Hintergrund dieser Anfrage ist, dass die Landespolizei am 23. September im Rahmen der behördlichen Schliessung des Restaurants Rössle eine bekannte Persönlichkeit verhaftete: Carl-Peter Hofmann. Der 61-jährige Deutsche gilt als Gründer des Pseudogerichts «Global Court of the Common Law» – kurz GCCL. Diese Bewegung soll Teil der Staatsverweigerer- bzw. Reichsbürger-Szene sein. Wenige Tage, bevor Hofmann von der Landespolizei verhaftet wurde, kursierten in den Chat-Gruppen von Gegnern der Corona-Massnahmen Einladungen zu einem Treffen des «GCCL Liechtenstein».
«GCCL Liechtenstein»-Treffen strafrechtlich nicht relevant
Innenministerin Sabine Monauni bestätigte gegenüber dem Abgeordneten Lampert, dass der Landespolizei diese Versammlung des «GCCL Liechtenstein» bekannt war. Aber «die Art der Versammlung hat den Tatbestand der staatsfeindlichen Bewegung nicht erfüllt und war deshalb strafrechtlich nicht relevant».
Allerdings: Die Hintergründe der Anwesenheit vom Carl-Peter Hofmann im Fürstentum haben laut der Innenministerin zu Vorerhebungen gegen eine in Land wohnhaften Liechtensteiner Staatsbürger geführt. Grund: Verdacht auf Betätigung in einer staatsfeindlichen Bewegung. Näher ging Monauni auf den Fall nicht ein. «Da es sich um laufende Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt, können dazu keine weiteren Auskünfte erteilt werden.»
Bereits drei Personen mit Reichsbürger-Kontakten bekannt
Der Landespolizei seien zudem bereits drei in Liechtenstein wohnhafte Personen bekannt gewesen, die Kontakte zu Reichsbürger-Bewegungen im Ausland unterhielten. In Liechtenstein selbst seien diese Personen jedoch nicht polizeilich auffällig geworden.
Der GCCL-Gründer Carl-Peter Hofmann stand am Dienstag in Liechtenstein vor Gericht. Denn Österreich hat den 61-Jährigen international zur Verhaftung ausgeschrieben. Gesucht wird er wegen einer Reihe von Verbrechen: Gründung einer staatsfeindlichen Bewegung, schwerer gewerbsmässiger Betrug und Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt. Am Dienstag stimmte nun das Obergericht der Auslieferung Hofmanns nach Österreich zu. Der Deutsche hat aber die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen und vor den obersten Gerichtshof zu ziehen.
Kommentar:
Der Landespolizei seien zudem bereits drei in Liechtenstein wohnhafte Personen bekannt gewesen, die Kontakte zu Reichsbürger-Bewegungen im Ausland unterhielten.
Kann sein, dass es inzwischen mehr sind
Während nun in Liechtenstein dunkle Wolken aufziehen, herrscht in der Schweiz scheinbar noch eitel Sonnenschein.
Aber, liebe GCCL-Deppen, lasst euch nicht täuschen. Es ist die Sonne des Sonnenstaatlandes, die da über euch lacht.