Autor Thema: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"  (Gelesen 39474 mal)

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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #195 am: 7. November 2021, 23:09:09 »
Liebe Freunde der gepflegten Reichsdeppenunterhaltung,
Auf verschlungenen Pfaden erreichten mich Äusserungen über den Verlauf von Pöters Auslieferungs-Verhandlung, die es mir ermöglichten, folgenden Pseudo-Verhandlungsbericht zu verfassen.
Wahrscheinlich werde ich diesen innert nützlicher Frist und in geeigneter Form auch auf den SSL-Blog stellen. Wird nämlich Zeit, dass wir dem enthaupteten GCCL ein paar schöne kleine, schmerzhafte Nadelstiche zufügen. Weil wir es können.

Verhandlungsbericht aus soundsovielter Hand

Auf der Grundlage erstklassigen Hörensagens verfasst von Helvetia

Wie der Titel schon suggeriert, war ich bei Pöters Auslieferungs-Verhandlung vor dem liechtensteinischen Obergericht nicht dabei. Wäre auch irgendwie komisch aufgefallen in so einem kleinen Gerichtssaal und bei so wenigen Anwesenden. Die einen hätten sich wohl gefragt: “Was macht die ausländische Staatsallegorie hier?”, und was die anderen sich gefragt hätten, will ich mir lieber gar nicht erst ausmalen. Und so bin ich dann halt zu Hause geblieben.
Aber wie das nun mal so ist: Meine Tante hat einen Nachbarn, der jemanden kennt, dessen Cousine dritten Grades in Liechtenstein wohnt, und dort kennt sowieso jeder jeden. Also haben mich sozusagen via stille Post doch noch ein paar exklusive Informationshäppchen aus der mehrstündigen Verhandlung erreicht. Und ja, dass sich die Verhandlung über mehrere Stunden hinzog, lag praktisch ausschliesslich an Pöters nicht enden wollendem Gesülze über seine megatollen Fantasiedokumente.

Erster Augenschein

Im Publikum sassen: zwei Lügenpressevertreter (der vom Volksblatt und der vom Vaterland); eine ältere Dame in einem Rollstuhl und ein älterer Herr; dann eine Frau – pardon, ein lebendes Weib – von eher kleiner Statur, geschätzt ü50, mit (ich sag mal:) schwer zu bändigendem dunklem Haar. Die eingesetzte V-PERSON und ich kamen zu dem Schluss, dass es sich bei diesem lebenden Weib um Isabel handelt, so eine Art bessere Hälfte Pöters. Bei ihr hat er gewohnt, bevor er auf fürstlichem Territorium hochgenommen wurde, und sie ist diejenige, die im Verhaftungsvideo ruft: “Hey hallo, anechoo, anechoo!”
Das Gericht musste Isabel mehrfach ermahnen, still zu sein, sonst werde sie rausgeworfen. Nicht, dass sie rumgepöbelt hätte, aber sie schien ständig darauf bedacht, ihren Pöter immer wieder daran zu erinnern, ob er in seinen Ausführungen nicht etwas vergessen habe. Meine V-PERSON glaubt auch mitbekommen zu haben, dass Isabel gar nicht gut auf die beiden Lügenjournalisten zu sprechen war, denen sie – ich nehme an, wegen bereits veröffentlichter Lügenpropaganda über Pöter und den GCCL – vermutlich mit “Strafverfolgung” drohte (man kennt’s).
Des weiteren sass da wohl noch ein Wortmarkensöldner in Zivil – wahrscheinlich hätte er ebensogut eine Uniform tragen können, zumal in Liechtenstein eh jeder jeden kennt.
Und zu guter Letzt sass da im Publikum ausser Isabel noch die beeindruckende Zahl von zwei (2) GCCL-Deppen. O tempora, o mores, o People Power des GCCL, was ist nur aus dir geworden? Meine V-PERSON vermutet, dass es einige Pöter-Anhänger abgeschreckt habe, dass man sich beim Gericht als Zuhörer anmelden musste. Registrieren lassen tun sich liechtensteinische GCCL-Deppen gar nicht gern, weil:
Off-Topic:
a) registrieren angeblich von “regis” komme (Genitiv von lat. rex, “König”) und man folglich, wenn man sich registrieren lasse, Eigentum des Königs werde (oder des Fürsten? Nein, das hiesse principis. Hätte aber besser gepasst. Vielleicht müsste in Liechtenstein das Verb “prinzipistrieren”, also “in ein Prinzipister eintragen” eingeführt werden);
und vor allem auch deswegen, weil sie
Off-Topic:
b) aus den Lügenmedien genau wissen, dass in Liechtenstein gegen die örtliche GCCL-Anhängerschaft ermittelt wird. Da sind dann wohl doch ein paar Füsse erkaltet.
Und dann waren da natürlich noch etliche BAR-Mitglieder: Ein Gremium aus drei Richtern, eine Staatsanwältin, Pöters Pflichtverteidiger, eine protokollierende Schreibkraft.

“Herrn Hofmanns” kolossale Inkonsequenz

Gleich zu Verhandlungsbeginn schon der absolute Paukenschlag:
Pöter verkündet, wegen der Maske keine Szene machen zu wollen, und
zieht sich brav wie ein Lämmchen die Gesichtswindel über.

What??? Seiner Anhängerschaft bläut er regelmässig ein, sie sollen sich so etwas von den satanistischen Systemgerichten auf gar keinen Fall bieten lassen! Was hat der Pöter seinen Deppen nicht schon für beleidigende Phrasen diktiert, die sie den Richtern und Staatsanwältinnen an den Kopf werfen sollen! Ist ja nicht sein Problem, wenn das Kanonenfutter vor Gericht eins aufs Dach kriegt; das liegt eh nur daran, dass die Betreffenden sich nicht penibel genug an seine Anweisungen gehalten haben.
Und jetzt zieht doch ebendieser Pöter einfach so eine Maske an. Was kommt als Nächstes? Akzeptiert er die 12 BAR-Vermutungen?
Ob ihr’s glaubt oder nicht… JA!!! Jedenfalls ist meiner V-PERSON nicht im Mindesten aufgefallen, dass Pöter den BAR-Vermutungen widersprochen hätte. (Und ich habe meine V-PERSON vorher extra noch gebrieft.) Auch scheint es kein “Affidavit” gegeben zu haben. Die V-PERSON versicherte mir statt dessen mehrfach, dass Pöter – kaum zu glauben – sich gegenüber den Richtern sehr zurückgehalten habe mit Ausfällen. Von den BAR-Vermutungen scheint keinerlei Rede gewesen zu sein. Und wie wir alle “wissen”: Wer den BAR-Vermutungen nicht wirksam widerspricht, akzeptiert sie konkludent. Tjaha. Und da wundert sich der GCCL noch, dass die drei BAR-Richter die Auslieferung genehmigt haben...
Hätte sich der Pöter obendrein widerstandslos als “Herr Hofmann” ansprechen lassen – d.h. als PERSON statt als “lebender Mann :Carl-Peter :Hofmann” – dann wäre das nur noch das Sahnehäubchen seines Totalversagens in der eigenen “Methodik” gewesen. Und es ist durchaus möglich, dass auch das so passiert ist. Meine V-PERSON erinnert sich jedenfalls an keinerlei Protest diesbezüglich; allerdings auch nicht konkret daran, dass Pöter irgendwann mit “Herr Hofmann” angeredet worden wäre. Von daher: Geschenkt.

Der GCCL-Koch verdirbt seinen Brei

Pöters Verteidigung befand sich nach Einschätzung meiner V-PERSON in einer gar nicht mal so schlechten Ausgangslage. Zwar hatten die Ösis in weiser Voraussicht den §246 StGB “Staatsfeindliche Verbindungen” aus der Liste ihrer Vorwürfe genommen. Alle übrigen dem Pöter vorgeworfenen Straftaten stehen allerdings tatsächlich in einem engen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Gründer und Oberhaupt der staatsfeindlichen Verbindungen GCLC und GCCL. Hätte Pöter seinen BAR-Anwalt einfach machen lassen, vielleicht hätte der ihn ja sogar raushauen können.
Aber die BAR einfach machen lassen – nicht mit Pöter! Der hielt lieber theatralisch seine mitgebrachte Bibel hoch und verkündete dem Richtergremium, dass der Mensch keinen Gesetzen unterworfen sei ausser denen des “Schöpfers” (dessen Willen zufälligerweise der Pöter am allerbesten kennt). Er liess sich vom Verteidiger eine Reihe von Fragen stellen, die ihm dazu dienten, den bemitleidenswerten Anwesenden die volle Dröhnung seines fantasierichterlichen Schwurbelprogramms angedeihen zu lassen: Der GCCL sei eine von der UNO anerkannte NGO, sei legitimiert, Recht zu sprechen, setze sich für die “Menschenrechte” ein und bekämpfe Pädophile. Besonders weitschweifig muss er über seine Fantasiedokumente referiert haben, die natürlich äusserst sinnvoll und überhaupt kein Betrug seien. Der Verteidiger gab sich derweil Mühe, das Gesagte irgendwie in die Richtung zu relativieren, dass der Pöter seinen Deppen ja gar keine Immunität vor Strafverfolgung versprochen habe mit diesen Fantasiedokumenten.
Es gab da auch einen Moment, in dem es meiner V-PERSON kalt den Rücken runterlief. Denn plötzlich vernahm die V-PERSON die Stimme des alten Weibleins im Rollstuhl: “Mein Sohn will nur Gutes tun!” Und tatsächlich: Bei dieser Dame und dem sie begleitenden älteren Herrn handelte es sich um Pöters Eltern. Beide sind über 90.
Der Sohnemann konnte dann doch nicht so ganz aus seiner Haut. Während er sich, wie erwähnt, gegenüber den anwesenden BAR-Richtern zwar mit Beleidigungen zurückhielt, waren seine Ausführungen gespickt mit Ausfällen gegen Österreich und besonders gegen die für ihn zuständige Staatsanwaltschaft Graz. Überall sei seine Clowntruppe “GCCL” anerkannt, nur nicht in Österreich, die seien dort alle pädophil usw., man kennt’s. Der zuständige Staatsanwalt ist natürlich in Pöters Welt ein Satansjünger.
Um hieb- und stichfest zu “beweisen”, dass weder er noch seine Anhängerschaft “Reichsbürger” seien, hatte Pöter als Zeugen einen “Prinzen von Thüringen” laden wollen, der seine Ideologie teile und als Prinz irgendwie besonders beleidigt sei, für einen Reichsbürger gehalten zu werden (nein, man muss in diesem Gedankengang keine schlüssige Argumentationskette suchen). Der Zeuge war im Vorfeld vom Gericht abgelehnt worden; trotzdem scheint Pöter darauf eingegangen zu sein. Die V-PERSON erinnerte sich an einen Namen wie “Prinz Royce”; kurz darauf stellte sich heraus, dass wohl diese illustre Reichsdeppenpersönlichkeit gemeint war. Möglicherweise war Heinrich XIII Prinz Reuss bereits 2018 GCLC-Mitglied, denn in diesem Video ab 22:11 brüstet sich der Pöter schon mit angeblichen Adelskontakten.
Die Gesichter der anwesenden Richter darf man sich während Pöters Ausführungen ungefähr wie folgt vorstellen:  :think: :scratch: :doh:
In mehreren kurzen Verhandlungspausen, wenn sich das Gericht für ein paar Minuten zur Beratung zurückzog, liess der Pöter noch ein wenig mehr von seiner sprichwörtlichen Maske (:rotfl:) fallen, während er die echte Maske brav anbehielt, und machte die Staatsanwältin blöd an mit der Frage, wer sie überhaupt sei bzw. zu sein glaube. Ist ja auch generell eine Unverschämtheit, um nicht zu sagen: eine Vergewaltigung und ein Kriegsverbrechen, wenn man dem Verfassungsrichter des GCCL meint als Staatsanwältin gegenübertreten zu müssen. Auch lästerte Pöter über die gerade abwesenden Richter, diese seien ja offensichtlich nicht an der WAHRHEITTM interessiert. Das hatte er wohl an den richterlichen Mienen während seines Vortrages abgelesen und ahnte die auf ihn zurollende Niederlage bereits.
Der Rest ist Geschichte: Das Obergericht genehmigte Pöters Auslieferung nach Österreich und brannte ihm noch die Bemerkung auf den Pelz, dass sein Fantasiegericht in diesem Universum nix zu melden hat. Pöter kann jetzt das Urteil noch an den Obersten Gerichtshof Liechtensteins weiterziehen und wird dies mit Sicherheit auch tun. Es bleibt also vorerst unterhaltsam.
« Letzte Änderung: 7. November 2021, 23:32:04 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #196 am: 16. November 2021, 15:41:15 »
Es gibt mal wieder einen Medienbericht über die vier österreichischen GCCL-Mitglieder, die diesen Februar in Salzburg vor Gericht standen. Drei haben auf Rechtsmittel verzichtet, der vierte (das wird vermutlich derjenige sein, der bis zum Gerichtstermin in Haft war und 24 Monate teilbedingt ausgefasst hat) ist nun mit einer Nichtigkeitsbeschwerde vor dem OGH gescheitert.
Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil anscheinend in allen Fällen weitergezogen, weil ihr das Strafmass zu milde war. Die Entscheidung darüber steht noch aus, lustigerweise fällt diese dann das Oberlandesgericht Linz (die erstinstanzliche Verhandlung war ja vor dem Landesgericht Salzburg).
Der besagte Angeklagte mit der Nichtigkeitsbeschwerde war laut Medienberichten trotz monatelanger Haft völlig uneinsichtig. Ich hoffe mal, er hat sich danach nicht direkt wieder dem GCCL angeschlossen.
Das wäre schon ziemlich doof  :whistle:

Salzburger Nachrichten: In Salzburg verurteilter Staatsverweigerer blitzte mit Nichtigkeitsbeschwerde ab

Zitat
Ein 58-jähriger Oberösterreicher war im Februar in Salzburg in einem sogenannten "Staatsverweigerer-Prozess" von einem Geschworenengericht ebenso wie drei Mitangeklagte (73, 54 und 62) wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung (Paragraf 246 StGB) zu teilbedingter Haft verurteilt worden.

Während die Mitangeklagten auf Rechtsmittel verzichteten, erhob der 58-Jährige in der Folge Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Verurteilung beim Obersten Gerichtshof (OGH). Die Höchstrichter stellten jetzt (mit Beschluss vom 20. Oktober) unmissverständlich fest, dass am Schuldspruch nichts auszusetzen sei - dieser ist damit (auch) im Fall des 58-Jährigen rechtskräftig.

Laut Anklage der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft (StA) Graz hatten sich die vier Männer dem staatsfeindlichen Pseudo-Gerichtshof "Global Court of the Common Law" (GCCL) angeschlossen. Laut StA zielte der GCCL darauf ab, in Selbstjustiz-Manier staatliche Entscheidungsträger, Politiker und Beamte durch selbsternannte "Sheriffs" zu entführen und durch eigene "Richter" zu "verurteilen". Die Angeklagten beteiligten sich demnach laut Urteil an einer Verbindung, deren Zeil es unter anderem sei, verfassungsgemäße Einrichtungen der Republik zu erschüttern.

Drei der Angeklagten hatten im Salzburger Prozess 18 Monate teilbedingte Haft (je sechs Monate davon unbedingt) erhalten, einer von ihnen 24 Monate teilbedingt (acht unbedingt). Weil die StA im Falle aller Angeklagter Strafberufung anmeldete, muss nun noch das Oberlandesgericht Linz über die endgültigen Strafhöhen befinden.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #197 am: 16. November 2021, 19:10:08 »
@Helvetia  Ich erlaube mir die OGH Entscheidung nachzureichen, bei so viel Karmaabzug das mindeste was ich zum Dank machen kann.
« Letzte Änderung: 16. November 2021, 19:11:48 von Krawutzi Kaputzi »
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #198 am: 16. November 2021, 19:55:32 »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #200 am: 16. November 2021, 20:17:45 »
Off-Topic:
Könnte sein, dass Leute einen Kotz-Smilie im Footer einfach ziemlich unsympathisch finden.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #201 am: 16. November 2021, 20:26:33 »
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #202 am: 16. November 2021, 20:41:23 »
Danke für die Verlinkung des Urteils. Dieses verrät einige interessante Details, was die genaue Rolle dieses ominösen Herrn H***** S***** im GCCL betrifft.

Zitat
Danach   hat   er   sich   von   2018   bis   zum
27. April 2020

[seeeeeehr lange Auslassung]

führend   betätigt   und   die   staatsfeindliche
Verbindung sonst in erheblicher Weise unterstützt, indem er

  • die Funktion eines „Richters“ in der staatsfeindlichen
    Verbindung einnahm und als solcher Einfluss auf die
    Entscheidungen   des   „GCLC“   bzw   nunmehr   „GCCL“
    nahm,
  • die Buchhaltung der Finanzgebarung des „GCLC“ bzw
    nunmehr   „GCCL“,   die   von  *****  F*****  geführt
    wurde, am jeweiligen Monatsende kontrollierte,
  • am   17. Februar 2020   eine   Vielzahl   an
    Propagandaschreiben   des   „GCLC“   bzw   nunmehr
    „GCCL“   an   diverse   Ämter   und   Behörden   (ua
    Staatsanwaltschaft Graz, Oberstaatsanwaltschaft Graz)
    verschickte, sowie
  • zahlreiche   Dokumente   (ua   „GCCL-Card“)   zur
    Ausstellung   an   die   Mitglieder   des   „GCLC“   bzw
    nunmehr „GCCL“ kontrollierte bzw befüllte.

Demnach spielte die Verschickung von Wahnschreiben am 17. Februar 2020 tatsächlich eine gewisse, wenn auch anscheinend eher untergeordnete Rolle in dem Verfahren. Der GCCL hielt diese Wahnschreiben immer für den eigentlichen Grund der Razzia vom 27. April 2020, siehe z.B. hier.

Nicht gerade geschickt ist wohl die folgende, laut Urteil ohnehin nutzlose Ausrede:

Zitat
bei   der   einzigen   vom   „GCCL“   organisierten
Geschworenenverhandlung   habe   es   sich   lediglich   um   eine
Simulation gehandelt

Damit behauptet der H***** S***** ja praktisch, der GCCL sei nur eine Gerichtssimulation  :o
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #203 am: 16. November 2021, 21:06:05 »
Das soll er mal in den USA probieren.  ;D
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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« Antwort #204 am: 16. November 2021, 21:21:34 »
Das soll er mal in den USA probieren.  ;D

 Er ist doch nicht lebensmüde!!!!!
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #205 am: 16. November 2021, 21:33:07 »
Wieso? Die USA Ltd. ist doch auch nur eine Firma!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #206 am: 16. November 2021, 21:44:13 »
Aber halt eine sehr durchsetzungsfähige Firma mit firmeneigenen elektrischen Stühlen.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #207 am: 16. November 2021, 21:47:48 »
FÖLCKERMOHRT!!1ÖLF!!!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #208 am: 16. November 2021, 21:48:43 »
Lediglich personelle Optimierung finaler Art.
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Re: Carl-Peter Hofmanns Fantasiegericht "Global Court of the Common Law"
« Antwort #209 am: 16. November 2021, 21:51:21 »
Ebendt: es geht um Personalabbau.  :P
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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