Die liechtensteinische Lügenpresse: Update (Und um so mehr glaube ich, dass
das der Medienschaffende (hallo Sebastian) vom
"Volksblatt" hier mitliest, zumal das Wort "angeblich", über das ich mich vorhin noch gewundert hatte, jetzt aus dem Titel verschwunden ist.)
Spoiler
"Staatsverweigerer": Obergericht stimmt Auslieferung zu
VADUZ – Jener per europäischem Haftbefehl gesuchte 61-jährige Deutsche, der am 23. September vor dem Landgasthof Rössle in Ruggell verhaftet wurde, soll nach Österreich ausgeliefert werden. Das Obergericht sah nach mehrstündiger Verhandlung keinen Grund, das Gesuch der Nachbarn abzulehnen.
Verbrechen der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Nötigung, Erpressung und schwerer gewerbsmässiger Betrug in insgesamt 65 Fällen: Die Liste der Vorwürfe, denen sich der 61-Jährige in Österreich gegenübersah, kann sich sehen lassen. Der Hintergrund der Anschuldigungen: Der Deutsche gilt als Gründer des laut österreichischen Behörden der Staatsverweigerer-Szene zuzuordnenden NGO-Gerichtshofs "Global Court of the Common Law (GCCL)". Dessen Mitglieder berufen sich auf "Gesetze der Natur" und die Bibel als oberstes Rechtsdokument, denen sich staatliches und internationales Recht unterzuordnet haben.
Der "Pseudo-Gerichtshof" wird seitens Österreichs als staatsfeindliche Organisation eingestuft, da dieser durch seine Strukturen Selbstjustiz propagiere. Dem Deutschen, der selbst mit einer Bibel vor Gericht erschien, wird zudem vorgeworfen, durch die für den GCCL erstellten "Muster-Drohschreiben" zur Nötigung, Erpressung von Dritten, darunter auch Behörden und Regierungen, beigetragen und letztere so zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben. Weiters soll er die Sympathisanten seines "Gerichtshofs" mit eben jenen Dokumenten getäuscht haben, indem er ihnen Rechtsansprüche sowie Immunität vor polizeilicher und gerichtlicher Verfolgung versprochen und dafür noch Gebühren verlangt habe.
Auszuliefernder: Keine Vorbereitungszeit
Der Auszuliefernde und sein Verteidiger monierten vor dem Obergericht, das der 61-jährige Deutsche keine Vorbereitungszeit für seinen Prozess erhalten habe. So hatte der seit September wegen Fluchtgefahr Inhaftierte ein Notebook zur persönlichen Aufarbeitung der Verhandlungsakten angefordert. Dem hatte das Obergericht auch zugestimmt, solange damit kein Kontakt zur Aussenwelt möglich ist. Erhalten habe er das Notebook laut der dem Gericht vorgelegten Nutzungsvereinbarung jedoch erst am 29. Oktober - also vier Tage vor der Verhandlung.
"Vater der Lügen"
Anschuldigungen, die der 61-Jährige am Dienstag vor dem Obergericht, das über seine Auslieferung nach Österreich zu entscheiden hatte, vehement abstritt. Die Anschuldigungen würden alleine dem pathologischen Gehirn eines österreichischen Staatsanwalts entspringen, den er als einen Anhänger des "Vaters der Lügen" – also Satans – bezeichnete. Der GCCL sei keine staatsfeindliche Vereinigung und er habe auch niemanden genötigt, betonte der Deutsche mit erhobener Stimme. Der "Gerichtshof" sei vielmehr eine NGO, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen, Verfassungsbrüche und Pädophilie einsetze. Die Dokumente, wie das von ihm verfasste «Affidavit der Wahrheit», würden Menschen dabei helfen, ihre Rechte durchzusetzen.
Seine Schuld zu beweisen oder ihn freizusprechen, war jedoch gar nicht Gegenstand der Auslieferungsverhandlung am Dienstag. Wie der Name sagt, ging es lediglich darum, ob der Deutsche nach Österreich ausgeliefert werden soll. Erst Österreich hat schliesslich in einem ordentlichen Verfahren zu klären, ob sich der 61-Jährige den gegen ihn erhobenen Vorwürfen auch tatsächlich schuldig gemacht hat.
"Die politische oder religiöse Ideologie des Auszuliefernden wiegt den kriminellen Charakter der Anschuldigungen nicht auf."
Der vorsitzende Richter
Politische Straftat?
Einer Anklage wegen Gründung und Mitwirkung in einer staatsfeindlichen Vereinigung wird der Deutsche, für den bei den Protesten rund um den Landgasthof Rössle in Ruggell die Handschellen klickten, in Österreich jedoch entgehen. Denn diese Anschuldigung war im Auslieferungsgesuch der Staatsanwaltschaft Graz nicht mehr zu finden. Der Grund dafür war auch der Knackpunkt der Verhandlung: Das "Europäische Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen" untersagt die Auslieferung wegen politischer strafbarer Handlungen. Dies, um Menschen vor politischer Verfolgung zu schützen und die Verwicklung anderer Staaten in innerstaatliche Angelegenheiten zu verhindern.
Somit blieben nur noch die Anschuldigungen wegen Betrugs, Erpressung und Nötigung in insgesamt 65 Fällen. Damit war die Stossrichtung der Verteidigung klar, für die auch diese Vorwürfe eindeutig mit den Tätigkeiten des GCCL zusammenhängen. Schliesslich würden diese Anschuldigungen auf den über den GCCL verbreiteten Dokumenten basieren, wodurch auch diese Vergehen mittelbar oder unmittelbar politisch wären. Eine Auslieferung nach Österreich sei deshalb abzulehnen.
Kriminelle Triebkraft überwiegt
Ein Aspekt, den das Obergericht in seinem Beschluss schlussendlich auch nicht abstritt. Dennoch würden seiner Ansicht nach der kriminelle Charakter und der Bereicherungsvorsatz der Vorwürfe überwiegen. "Die politische oder religiöse Ideologie des Auszuliefernden wiegt den kriminellen Charakter der Anschuldigungen nicht auf", so das Obergericht. Auch die Auslegungen der Grazer Staatsanwaltschaft, dass die Dokumente in Kombination mit etwaigen Schadensforderungen nötigend seien, erachtete das Gericht als schlüssig. Aus diesem Grund erklärte es die Auslieferung nach Österreich für zulässig und lehnte weitere Beweisanträge ab. Bevor er sich mit der österreichischen Justiz konfrontiert sieht, bleibt dem Auszuliefernden jedoch noch die Möglichkeit, gegen die Auslieferung vor den Obersten Gerichtshof zu ziehen.
Ein paar Kommentare von mir:Der Deutsche gilt als Gründer des laut österreichischen Behörden der Staatsverweigerer-Szene zuzuordnenden NGO-Gerichtshofs "Global Court of the Common Law (GCCL)".
Beim Ausdruck "NGO-Gerichtshof" hätte das Wort "angeblich" gepasst. So, wie es dasteht, wirkt Pöters Schmuddelclub ja fast schon seriös.
Dessen Mitglieder berufen sich auf "Gesetze der Natur" und die Bibel als oberstes Rechtsdokument
"Gesetze der Natur" - ist das nun ein Versuch des Medienschaffenden, den Ausdruck
Lex naturalis, der auf dem GCCL-Logo prangt, ins Deutsche zu übersetzen? "Naturrecht" ist die korrekte Übersetzung. Wobei dieser Begriff beim aktuellen GCCL kaum mehr eine Rolle spielt. Das Logo wurde halt vom früheren GCLC übernommen und die Schwurbelmaschen haben sich seither geändert. So war zum Beispiel der GCLC auch eine "völkerrechtliche Körperschaft" (nicht), während der jetztige GCCL eben eine "UN-akzeptierte NGO" (nicht) ist.
Dem Deutschen, der selbst mit einer Bibel vor Gericht erschien
Soso, Pöter, haben wir wieder darauf insistiert, dass unsere "Familienbibel" das "gültige Gesetz" und das "höchste Gesetz" ist? Ich hoffe nur, dass die Zeit auch für einen formgültigen Affen David gereicht hat!
Die Anschuldigungen würden alleine dem pathologischen Gehirn eines österreichischen Staatsanwalts entspringen, den er als einen Anhänger des "Vaters der Lügen" – also Satans – bezeichnete.
Das ist ziemlich sicher ein nahezu (oder gänzlich) wörtlich mitgeschriebenes Pöter-Zitat. Die Formulierung ist einfach unverkennbar.
Beim bösen österreichischen Staatsanwalt ist der Pöter sicher bald zu einem persönlichen Gespräch eingeladen
Der GCCL sei keine staatsfeindliche Vereinigung und er habe auch niemanden genötigt, betonte der Deutsche mit erhobener Stimme.
Soso, Pöter, wir haben also wieder rumgeschrien.
Der "Gerichtshof" sei vielmehr eine NGO, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen, Verfassungsbrüche und Pädophilie einsetze.