Autor Thema: FLORIAN ORTNER ist kein Staatsverweigerer -- er doch nicht -- niemals nicht  (Gelesen 33562 mal)

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Der Flori weiß weder bevor er schreibt noch währenddessen was er schreibt.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline kairo

Zitat
Bei diesem Weg müssen wir zuerst die Dunkelheit durchwandern,
Zitat
Niemand der diesen Weg geht wird ... im dunklen sein, denn ...

... denn der kluge Wandersmann hat eine Taschenlampe dabei.
 
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Nicht der Ortner. Der drückt auf einer Karotte rum und wundert sich, dass sie kein Licht geben will.
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Nicht der Ortner. Der drückt auf einer Karotte rum und wundert sich, dass sie kein Licht geben will.
Dann drückt er nicht fest genug. E=MC² und so …
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Hurra, er lebt noch! Allerdings etwas eingezwängt.


Zitat
Coronamaßnahmen-Gegner in Linz teilweise schuldig gesprochen

16.3.2022, 14:15. Quelle: APA

Ein 38-Jähriger, der sich wegen Corona-Maßnahmen, die er für verfassungswidrig hielt, und gröberen Konflikten mit Polizei und Behörden am Mittwoch vor dem Landesgericht Linz verantworten musste, wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Freigesprochen wurde er im Zweifel von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Der Oberösterreicher hatte laut dem Richter ein "hatschertes" Geständnis abgelegt, dies wertete das Schöffengericht als milderndes, teils reumütiges Geständnis, erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Vergehen. Der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Zwei Monate U-Haft werden dem Beschuldigten auf das Urteil angerechnet.

Der Angeklagte habe "mit seiner Kritik an staatlichen Maßnahmen das, was in einer Demokratie zulässig ist, bei weitem überschritten", schickte der Staatsanwalt voraus. Begonnen habe alles im Februar 2021 nach einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Rohrbach. Der Angeklagte habe auf einer Polizeiinspektion Beamte provoziert und später als Zeuge ausgesagt, dass er von einem Polizisten verletzt, sein Handy zerstört und sein Hemd zerrissen worden sei. Das entspreche der Verleumdung und falscher Zeugenaussage.

Von Mai bis Juli 2021 sei der Angeklagte immer wieder in gröbere Konflikte mit der Polizei und Behörden verwickelt gewesen. Im Wesentlichen habe er Beamte bedroht. Der 38-Jährige forderte laut Anklage die Beamten auf, ihre aus seiner Sicht gesetzwidrigen Handlungen einzustellen. Er drohte demnach den Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft und auch einem Richter des Landesverwaltungsgerichts an, ihre persönlichen Daten zu veröffentlichen und schickte ihnen Haftungserklärungen, wonach sie für ihre Amtshandlungen persönlich haften würden.

Dazu habe er Videos und auch Dokumente mit Namen der Beamten auf sozialen Netzwerken veröffentlicht, auch habe er in den Videos andere aufgefordert, es ihm gleichzutun, Behördenvertreter anzuprangern, ihre Daten zu veröffentlichen und ihnen private Haftungserklärungen zu schicken. Die Fülle des Tatzeitraums und "die Vehemenz der Angriffe zeigt, dass die Handlungen überlegt waren und der Angeklagte darauf abzielte, es drauf ankommen zu lassen", sagte der Staatsanwalt.

Das Land Oberösterreich schloss sich als Privatbeteiligter dem Verfahren mit einem Unterlassungsbegehren an, in Zukunft solche Handlungen zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung unterschrieb der Angeklagte noch während des Verfahrens.

Verteidiger Werner Tomanek bezeichnete die Sachen als "deppad" und zeigte sich verwundert, dass sein Mandant es damit schaffte "in drei Monaten die geballte Staatsgewalt in Linz und Urfahr-Umgebung gegen sich aufzubringen". In Wien habe er schon ganz andere Drohungen erhalten, als der Angeklagte gegenüber den Behörden ausgesprochen habe, aber "wenn wir so empfindlich sind ...". Der Anwalt verwies auf das intakte Umfeld des Angeklagten und sagte: "Er hat das geschafft, er will das nicht wieder" in Bezug auf die U-Haft.

Der Angeklagte, gegen den derzeit auch Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz laufen, bekannte sich teilweise schuldig, er legte ein Tatsachengeständnis ab. Auf die Frage des Richters, ob sich das ausgezahlt hätte, meinte er: "Nein, absolut nicht, ganz im Gegenteil." Der Richter klärte mit dem Angeklagten die Funktionen und Abläufe im Rechtsstaat. "Der Fehler war, dass ich in einen Kampf gegangen bin, der von Wut bestimmt war", sagte der Mann. In einer Woche habe er 18 Rsa-Briefe erhalten, er sei verzweifelt gewesen, habe sich bedroht gefühlt. Das Musterformular für die persönlichen Haftungserklärungen habe er von einem Bekannten übernommen.

"Ich werde aus dem Ganzen die Lehre ziehen, mein Leben anders auszurichten", sagte der Angeklagte. Bei dem Richter des Landesverwaltungsgerichts sowie einem Juristen der Bezirkshauptmannschaft, die er bedroht hatte und deren Namen er im Internet veröffentlicht hatte, entschuldigte sich der Angeklagte "aufrichtig" und gelobte, dass so etwas "nicht mehr vorkommen" werde. Beide nahmen die Entschuldigung an.

Der Verwaltungsrichter bezeichnete es als "unschön", seinen Namen im Internet verbreitet zu wissen, vor allem da in dem Video, das im Gericht vorgespielt wurde, eine Nähe zum Nationalsozialismus hergestellt worden sei. Im Video beklagte der Beschuldigte, dass er nicht zu einem Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht ins Haus gelassen wurde, weil er keine Maske trage. Er bezeichnete in dem Video eine Corona-Maßnahme als "Wiederbetätigung, weil im dritten Reich gab es für Juden auch eine Ausgangssperre", wobei der Name des Richters und das Wort "Wiederbetätigung" in einer zweiten Version des Videos herausgelöscht wurden.

Der Staatsanwalt ersuchte um eine Verurteilung im gesamten Ausmaß der Anklage, der Verteidiger bat, bei der Strafe das Augenmaß zu behalten.

https://www.drei.at/de/planet-drei/news/aktuell/story.html?uuid=7aa4c34f-4a10-4cd7-8f8b-1503c9f37070


Großes Mimimi erschallt in der Gemeinde.







« Letzte Änderung: 16. März 2022, 18:30:26 von Schrohm Napoleon »
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 

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"hatschert" heißt so viel wie hinkend, schwerfällig.
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Nur einen Teil der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen ist ein interessantes Konzept. Das treibt den Leuten auch die Idee aus, dass sie eigentlich gewonnen hätten und der Staat sich nichts traue.
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Er behauptete immer er werde NIEMALS sich so einen Fetzen aufsetzen. NIEMALS NIE da kann kommen was  wolle. Hat er daher die FFP2 unter der Nase? Duck &

Tante Edit sagt nur: Lügenpresse Achtung FAKE
« Letzte Änderung: 17. März 2022, 17:19:37 von Krawutzi Kaputzi »
 
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Weil er bleed is.
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Weil man's ihm durchgehen lässt. Wie überall.

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Heute wurden alle Beiträge im Telegramm Kanal Angstleugner vom Staatsverweigerer Häftling gelöscht!!!!! Heute früh waren die noch da!


https://t.me/angstleugner
« Letzte Änderung: 18. März 2022, 15:01:31 von Krawutzi Kaputzi »
 
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Ist er somit ein Angstleugnungsleugner?
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Ist er somit ein Angstleugnungsleugner?

Nein, er war, ist und bleibt nur ein Covidi0t!
 
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Aber das Bissel Knast zeigt jedenfalls Wirkung.
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Hätte man ihn früher reingesteckt, wäre das nur zum Vorteil aller Beteiligten gewesen.

Eigentlich bin ich gar nicht für heftige Strafen, aber bei dem Folg, das sich von der Justiz nur beeindrucken lässt, wenn man tatsächlich hinter Gittern hockt, ist eine kurze Gefängnisstrafe viel besser als viel Geduld und Hoffnung auf Besserung.
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