Autor Thema: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")  (Gelesen 475581 mal)

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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2340 am: 13. April 2022, 14:57:31 »
Ich schätze mal, dass die Agentur ihm ein Angebot gemacht hat, welches er unmöglich ablehnen konnte.

Und wir sollten froh sein über dieses Angebot, bleibt ihm doch so weniger Zeit, seinen Unfug bei Telegram hochzuladen.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2341 am: 13. April 2022, 15:09:10 »
Laut dem Brauner weiß der AG über dessen Hintergrund.

Falls ich für eine Firma (mithin Gewerbe) fahre, bin ich dann nicht automatisch gewerblich tätig? Abgesehen von dem (abgesperrten) Ort, wo ich den Bus bewege? Zumal ich mir nicht sicher bin, ob das Firmengelände tatsächlich abgesperrt ist. Irgendwie müssen ja die Kunden Kontakte knüpfen können.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2342 am: 13. April 2022, 16:29:28 »
Falls ich für eine Firma (mithin Gewerbe) fahre, bin ich dann nicht automatisch gewerblich tätig? Abgesehen von dem (abgesperrten) Ort, wo ich den Bus bewege?

Eine spannende Frage: vielleicht muss ich auf einem Privatgelände keinen Busführerschein haben, aber im Falle eines Falles finden das die Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht alles andere lustig. Bei uns im Betrieb muss jede(r) Hansel/Hänselin einen "Führerschein" für den Mitgehstapler haben, bei Gabelstaplern wird es dann ganz duster (Stichwort "befähigte Person"). Der AG täte also gut daran, Bumsi nicht hinter's Steuer zu lassen - ansonsten kann das teuer werden (im Falle eines Falles). Aber wer bin ich schon...
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2343 am: 13. April 2022, 16:43:07 »
Brauner darf wohl noch immer Busse bewegen, jedoch nicht darin auf öffentlichen Straßen Personen darin befördern.
Sollten es im Bus jedoch Menschen (und nicht die juristische Person) sein, dann dürften nach Nürnberg2.0 die Karten neu gemischt werden.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2344 am: 13. April 2022, 16:55:02 »
Der ist doch auch Fachkraft im Sicherheitsgewerbe, vielleicht ist dass seine Hauptaufgabe. Solche Dienste werden üblicherweise von Subunternehmern für auch größere Firmen geleistet. Als entsprechende Firmen im Umkreis von Thüringen fallen mir Chemiepark Leuna, BMW, Porsche und Flughafen Leipzig oder VW und Sachsenring in Zwickau ein.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2345 am: 13. April 2022, 17:26:08 »
Brauner darf wohl noch immer Busse bewegen, jedoch nicht darin auf öffentlichen Straßen Personen darin befördern.

Nein, ihm wurde die Fahrerlaubnis Klasse D entzogen - auch einen leeren Bus darf er nicht fahren.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2346 am: 13. April 2022, 17:32:13 »
Lasst ihn doch einfach mal das erste Enthüllungsvideo seines Arbeitgebers abwarten.

Vielleicht lässt sich dann der Betrieb erkennen und "Erkannt - Gemeldet - Geflogen".

Ick freu mir so  :))

gruß oschy
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2347 am: 13. April 2022, 17:38:00 »
Er hatte nie einen LKW-Schein. Von daher darf er eh kein KFZ über 3,5 Tonnen bewegen.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2348 am: 13. April 2022, 18:08:44 »
Er hatte nie einen LKW-Schein. Von daher darf er eh kein KFZ über 3,5 Tonnen bewegen.

Also ich darf ohne LKW Schein bis zu 7,5t. :P
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2349 am: 13. April 2022, 18:10:25 »
Also ich darf ohne LKW Schein bis zu 7,5t.
7,49t *hüstel* :)

gruß oschy
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2350 am: 13. April 2022, 18:15:56 »
Dann hast du die alte Fahrerlaubnisklasse 3, darin heute enthalten Klasse C 1 E. :thumb:
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2351 am: 13. April 2022, 18:16:35 »
Also ich darf ohne LKW Schein bis zu 7,5t. :P

"Eine vor dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B oder Klasse 3 berechtigt..."


Du hast aber Recht, sein Schein dürfte älter sein.  :D
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2352 am: 13. April 2022, 19:10:44 »
Vielleicht noch eine kleine Ergänzung.

Die Fahrerlaubnis der Klasse D (Bus) benötigt man für Fahrzeuge, die gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer sind. Es ist also egal, ob das Fahrzeug leer ist oder auf den Sitzplätzen Menschen sitzen oder Kürbisse liegen.
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2353 am: 13. April 2022, 19:44:42 »
Die braune Banane betreibt doxing und fordert dazu auf Lauterbach zu besuchen
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Thomas Brauner (Ex-Busfahrer) und Björn Winter ("Banane")
« Antwort #2354 am: 13. April 2022, 20:46:10 »
Auf abgeschlossenem Betriebsgelände braucht man keine Fahrerlaubnis. Wird allerdings interessant, wenn's nen Unfall gibt. Normalerweise kann der Arbeitgeber gegenüber Dritten damit aus der Haftung kommen, wenn er  seine Leute sorgfältig ausgewählt hat. Wird schwierig beim Busfahrer.

Das ist nicht ganz richtig.

Zitat


Darf man ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände Schlepper, Hoflader oder Stapler fahren? Wir haben die Antwort.

Darf man auf dem Hof und dem Betriebsgelände oder auf arrondierten Flächen ohne Fahrerlaubnis mit einem Traktor oder einem Teleskoplader fahren? Sowohl die Rechtsprechung als auch die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schließen das fahren von Schlepper, Hoflader oder Stapler ohne Fahrerlaubnis auf einem Betriebsgelände aus.

Sobald es möglich ist, ein Betriebsgelände von außen zu betreten, gelten dort die gleichen Regeln zum Führen eines Fahrzeuges, wie auf einer öffentlichen Straße. Das Gleiche gilt nach Angaben der SVLFG auch auf Feldwegen.

Ab wann gilt auf einem Betriebsgelände die StVO?

Auf einem Hof gelten in den meisten Fällen die gleichen Regeln, wie auf öffentlichen Straßen. Die gvf Versicherungsmakler AG weist darauf hin, dass auch Sperrschilder daran nichts ändern. Sogar eingezäunte Betriebsgelände gelten als bedingt öffentliche Gelände, sobald ein Tor geöffnet ist. Nur wenn das Gelände vollständig umzäunt ist und immer alle Tore geschlossen sind, gelte auf dem Betriebsgelände nicht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
https://www.agrarheute.com/management/recht/fuehrerschein-offenem-betriebsgelaende-feldwegen-notwendig-528310

Und hermetisch abgeriegelt sind die wenigsten Betriebsgelände.

Demzufolge dürfte auch der P-Schein Pflicht sein.
« Letzte Änderung: 13. April 2022, 21:04:50 von Gerntroll »
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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