Mildes Urteil für einen unverbesserlichen Kriminellen
Der Strafrahmen des § 279 StGB sieht nun einmal eine Höchststrafe von einem Jahr vor. Das sind zwei Monate für die erste Tat im normalen Bereich. Unterhalb von 6 Monaten gibt es eine Geldstrafe, außer in ganz besonderen Ausnahmefällen. Von daher hat das Gericht schon ordentlich zugelangt.
Beim ersten Verstoß gegen eine Norm des StGB wird eine Strafe im unteren Drittel des Strafrahmens verhängt. Da hat die Staatsanwaltschaft mit den geforderten 3 Monaten schon ans obere Ende gegriffen. Es soll ja Luft nach oben bleiben, falls der Täter erneut straffällig wird.
Jemand ohne Brauners Vorstrafenregister hätte 30 bis 40 TS kassiert. Die 150 Sozialstunden finde ich schon üppig. Die 3 Jahre Bewährungszeit auch.
Vergleiche das mit Fitzeks Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (auch hier Höchststrafe 1 Jahr). Da fing es auch mit 2 bis 3 Monaten bzw. 60 bis 90 TS an. Dann kamen die ersten Bewährungsstrafen und schließlich 3 Monate ohne Bewährung. So wird sich das beim Brauner auch steigern.