Kommt darauf an. Wenn man zur Sache vernommen wird, muss vorher informiert werden, ob man Zeuge oder Beschuldigter ist.
Eigenes Erleben (2008): ich kam vom Vereinsgelände und kurz nachdem ich auf die Straße eingebogen war, auf der aus guten Grund 60 als Höchstgeschwindigkeit angeordnet ist, tauchte hinter mir ein Seat auf. Das heißt, er tauchte nicht nur auf, sondern fuhr auf. Schätzungsweise so auf max. 1 oder 2 m, so daß ich die Scheinwerfer nicht mehr sehen konnte. Was auch untertags bei trockener Straße riskant sein kann, da in besagtem Gebiet Wildwechsel durchaus in Betracht kommt. Auf diese Weise wollte er mir offenbar seine Überholabsicht kundtun. Nicht nur der Seat, sondern auch der Fahrer, den ich bei gutem Licht durchaus erkennen konnte. Da ich das aber nicht als solches akzeptiere, habe ich das Lenkrad schön festgehalten und gehofft, daß nichts passiert. Meine Fracht war zudem auch noch etwas heikel und er hätte es auf diese abgesehen haben können. Also nicht beschleunigen, nicht bremsen, einfach ruhig weiterfahren. Merkwürdig war, daß er jedesmal zum Überholen ansetzte, wenn es vollkommen blödsinnig war, z.B. wegen Sichtbehinderung durch ein kleines Waldstück, aber nicht überholte, sobald es möglich gewesen wäre. Irgendwann trat er dann aufs Gas, rauschte an mir vorbei, wobei er hörbar aufs Bankett kam und furt war er. Das heißt: nicht ganz. Denn nach ein paar hundert Metern stund er am rechten Rand und war schon ausgestiegen, als ich vorbeifuhr, und glotzte mich an. Da dachte ich mir noch „Was hat er denn jetzt?“ und fuhr weiter, möglichst ohne ihn anzusehen. In solchen Situationen verkneife ich mir sowohl Gesten wir auch Mimiken. Man weiß ja nie. Auch verbale Attacken unterlasse ich.
Etwa eine Stunde, nachdem ich zu Hause angekommen war, trafen zwei freundliche PVB ein, die mein (draußen abgestelltes) Auto eingehend inspizierten und mir eröffneten, ich habe wohl versucht einen andern Pkw von der Fahrbahn zu drängen, man wolle einfach mal sehen und die Frau (!) habe mich erkannt. Wie ich denn das fände. Wiewohl kein Jurist, frug ich den älteren der beiden hierauf freundlich: „Aber sie müssen mich doch zuvor belehren, bevor Sie mich befragen?“
Hierauf er: „Ja, äh, nein, das ist ja noch gar keine Befragung, sondern nur ein lockeres Vorgespräch!“
Gesagt hab ich trotzdem nix und hab die beiden machen lassen. Jo, Führerschein und Fahrzeugschein, aber sonst gab‘s nix.
Einige Wochen später flatterte mir dann ein knackiger Strafbefehl ins Haus wegen Nötigung und Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Einen Tag später war ich beim Strafverteidiger, die Staatsanwaltschaft benötigte dann 4 Monate zum Übersenden der Akten und der schon vom Richter ohne Intervention meines Anwalts beauftragte Gutachter noch einmal ein Jahr, dann war klar, den kaputten Außenspiegel des Seats konnte mein Auto gar nicht verursacht haben, die befinden sich nämlich auf je unterschiedlichen Höhen, das erfuhr ich dann aus dem Einstellungsbeschluß (meine Interpretation: der Herr Doktor – als welcher er sie erwies – hat sich den Spiegel selbst zerstört und suchte nun einen Dummen, der ihn bezahlt).
Also, alles soweit richtig gemacht von meiner Seite und inzwischen liest man auf Blogs wie Vetter oder Burhoff, so „Vorgespräche“ seien wohl längst das probate Mittel, die Belehrung zu umgehen.
Da freut sich der „Tatort“-Zuschauer.
Und hier erklären die Tschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer und Anja Sturm, warum man auch in einem besonderen Verfahren die Schnauze halten sollte. Wenn man unschuldig ist. Und wenn man was ausgefressen hat, dann sowieso:
https://www.youtube.com/watch?v=LyphOjEyPrw&t=14sSeit einiger muß man ja als Zeuge aussagen. Aber nicht sofort. Erst denken, dann schwätzen.