Autor Thema: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen  (Gelesen 330000 mal)

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2535 am: 24. November 2021, 12:07:09 »
Eigentlich sollte man ja Mitleid haben mit Menschen, die sich durch eigene Dummheit ruinieren. Eigentlich...

Das Mitleid kommt aber eher bei Einsicht.

Ganz offensichtlich gehört sie dem Schlag Menschen an, die für alles, was ihnen geschieht, andere verantwortlich machen, und niemals sich selber. Diese vermeintlich bequeme Weltsicht hat einen großen Nachteil: Man kann die anderen und ihre "Bösartigkeit", wie Eva das nennt, ja nicht ändern, man kann nur sein eigenes Verhalten ändern. Wenn man in allem das böse Wirken von anderen sieht, ist man letztlich der Welt völlig hilflos ausgeliefert.

Sieht man gar nicht so selten, auch jenseits unserer Kundschaft.
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2536 am: 24. November 2021, 20:43:40 »
Kriegt sie die Kohle von GoFundMe etwa doch? Heute 10:48 Uhr:

Der Stand der Dinge
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2537 am: 24. November 2021, 20:54:32 »
Der Stand der Dinge

Den Ralph (Kurt) Madach aus den Kommentaren hatten sie doch letztens alle auf TG vor die Kamera gezerrt (zB Laki: https://t.me/evarosen/12633), da zahlt er wohl über positive Kommentare was zurück, was?

(Warum merke ich mir eigentlich immer so einen Shice?  :facepalm: )
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2538 am: 24. November 2021, 21:37:23 »
Ich hab keine Ahnung, ob das Strafrecht sowas hergibt, aber die sollte man nicht zu Strafen verdonnern, die anonym in die Staatskasse fließen sodern dazu Impfkampagnen zu unterstützen, also die Bußgelder gezielt so lenken, dass beim Ausfüllen der Überweisung der Kuli brennt wie die Hölle. Da hätten dann die Spender auch nochmal ihre Freude, wenn sie wissen, wo die Spenden Gutes tun.  :))
 
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2539 am: 24. November 2021, 22:08:52 »
Es gab mal 'ne Diskussion, ob das Spenden für Geldbußen nicht Strafvereitelung ist. Wurde aber wohl negativ entschieden.
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2540 am: 24. November 2021, 22:16:21 »
https://strafrecht-online.org/problemfelder/bt/258/geldstrafe-zahlen/

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 258 Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.


Als Nichtjurist meine ich, dass jemand, der eine Geldstrafe nicht bezahlen muss weil andere Menschen für ihn spenden, ja keine Strafe erfährt.

Ersatzweise kann sie ja auch Antrag auf Ableistung von Sozialstunden stellen.
« Letzte Änderung: 24. November 2021, 22:24:58 von Reichskasper Adulf Titler »
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2541 am: 24. November 2021, 22:41:51 »
Die feinsinnige Begründung sieht Strafvereitelung wenn der Spender die Strafe direkt an die Justizkasse zahlt, nicht aber wenn dem zu strafenden das Geld zur Verfügung gestellt und dieser damit die Strafe bezahlt.

Die vorherherrschende Meinung sieht hingegen in beiden Fällen keine Strafvereitelung, weil keine "Einwirkung auf den äußeren Ablauf der Vollstreckung" genommen werde, Was natürlich wieder ziseliertes gerichtgeschöpftes Recht ist, das sich so im Gesetz nicht findet.

Ich denke, dass hier schlichtweg anerkannt wird, dass eine solche Vereitelung kaum zu vermeiden ist. Warum soll ich jemand nicht tausend Euro schenken, ob er nun grad verurteilt wurde oder nicht. Und die Strafe als solche steht, was immer noch Wirkung auf den Verurteilten ausüben kann. Schließlich hätte man mit dem Geld auch etwas Sinnvolleres anfangen können.
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2542 am: 24. November 2021, 22:59:44 »
Naja, wenn jemand, der eigentlich bestraft werden soll weil er gegen Gesetze und Regeln verstoßen hat, das Geld für die Strafen geschenkt bekommt, ist er am Ende so gestellt als hätte er gar keine Strafe bekommen. Das ist ja dann ungefähr so, als würde bei drohendem Führerscheinentzug ein anderer seinen Lappen dafür abgeben.
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2543 am: 24. November 2021, 23:15:44 »
Ersatzweise kann sie ja auch Antrag auf Ableistung von Sozialstunden stellen.

Hat sowas nicht etwas mit "Arbeiten" zu tun?
 :eek: :eek: :eek:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2544 am: 24. November 2021, 23:18:53 »
Pssst!
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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2545 am: 25. November 2021, 08:25:17 »
Bei Eva wird wohl demnächst wieder Post aus dem Briefkasten "geklaut" werden:

https://twitter.com/AndiThorsten/status/1463758861538627587

Zitat
Zu eurer Information, hat gestern unsere Rechtsanwältin in folgenden Punkten gegen Eva Rosen Strafanzeige gestellt:
Leistungsbetrug nach § 263 StGB
Volksverhetzung nach § 130 StGB
Anstiftung zu einer Straftat nach § 26 StGB
Beleidigung nach § 185 StGB.
ES REICHT JETZT

Und zu den gesammelten Anmerkungen bezüglich Strafvereitelung etc.

@califix Solche zweckgebundenen Zahlungen sind bei Einstellung gegen Geldauflagen nach § 153a StPO oder als Bewährungsauflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich. Nicht aber bei Bußgeldern oder Geldstrafen.

@BlueOcean @Reichskasper Adulf Titler
Zur Ergänzung sei noch einmal auf die verschiedenen Strafzwecktheorien verwiesen. Das deutsche Strafrecht sieht Strafen nicht als Rache sondern als eine gemischte Form von Spezial- und Generalprävention. Es soll sowohl die Allgemeinheit von der Begehung einer Straftat abgehalten werden, als auch der Täter an der Rückfälligkeit gehindert werden. Auf die Generalprävention hat es keinen Einfluss, wenn sich ein verurteilter Straftäter die Geldstrafe zusammenschnorren kann. Auf die Spezialprävention auch nicht unbedingt.

Die spendenfinanzierten Geldstrafen von Eva sind eher ein Fall des § 140 Nr. 1 StGB.

Allerdings handelt es sich bei Eva um keine der Katalogtaten des § 140 StGB. Damit ist die Belohnung ihrer Taten straffrei.

Ableisten von Sozialstunden ist als Bewährungsauflage möglich. Das Ersetzen von Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit, umgangssprachlich als "Schwitzen statt Sitzen" bezeichnet, richtet sich nach Landesrecht. Wobei ich jetzt auf Anhieb überfragt bin, ob bei Eva die Regeln des Wohnsitzlandes Hessen oder die des Sitzes der Strafvollstreckungsbehörde in Bayern maßgeblich sind. Das weiß vielleicht das @Rabenaas
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

Offline Rabenaas

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2546 am: 25. November 2021, 08:49:19 »
Wobei ich jetzt auf Anhieb überfragt bin, ob bei Eva die Regeln des Wohnsitzlandes Hessen oder die des Sitzes der Strafvollstreckungsbehörde in Bayern maßgeblich sind.

Letztere.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Frauen Bustour Miriam Hope & Eva Rosen
« Antwort #2547 am: 25. November 2021, 11:17:09 »
@BlueOcean @Reichskasper Adulf Titler
Zur Ergänzung sei noch einmal auf die verschiedenen Strafzwecktheorien verwiesen. Das deutsche Strafrecht sieht Strafen nicht als Rache sondern als eine gemischte Form von Spezial- und Generalprävention. Es soll sowohl die Allgemeinheit von der Begehung einer Straftat abgehalten werden, als auch der Täter an der Rückfälligkeit gehindert werden. Auf die Generalprävention hat es keinen Einfluss, wenn sich ein verurteilter Straftäter die Geldstrafe zusammenschnorren kann. Auf die Spezialprävention auch nicht unbedingt.

Danke für die verständliche Erklärung. Nach meinem bisherigen juristisch laienhaften Verständnis verstehe ich unter Strafe/Bestrafung, dass beim Bestraften eine Art empfindlicher Nachteil entstehen soll, der im Idealfall zum Lerneffekt führt. Das war jetzt vielleicht eine merkwürdig Beschreibung. Wenn also einer bestraft wird, soll er die Strafe auch spüren, sonst ist es ja keine. Wenn einer z. B. Sozialstunden ableisten muss, spürt er die Nachteile. Geldstrafe aus dem eigenen Beutel bezahlen müssen, spürt man. Wer sich das Geld immer wieder von Spendern holen kann, erleidet ja keine Bestrafung in diesem Sinne. Das ist dann noch weniger Bestrafung als ein 100-Euro-Ticket für einen Verkehrssünder, der jeden Monat Tausende Euro zur freien Verfügung hat.

Wieder was gelernt.

Jetzt würde mich noch interessieren, was das Tintenendlager angestellt hat um nach
Volksverhetzung nach § 130 StGB
Anstiftung zu einer Straftat nach § 26 StGB
Beleidigung nach § 185 StGB.

angezeigt zu werden. Ich bin ja nicht auf Twitter, kriege also selten bis gar nichts von dort mit.
« Letzte Änderung: 25. November 2021, 11:20:22 von Reichskasper Adulf Titler »
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« Antwort #2548 am: 25. November 2021, 12:10:22 »
Nach meinem bisherigen juristisch laienhaften Verständnis verstehe ich unter Strafe/Bestrafung, dass beim Bestraften eine Art empfindlicher Nachteil entstehen soll, der im Idealfall zum Lerneffekt führt.

Das ist die Ansicht der "Psychologischen Zwangstheorie" nach Anselm von Feuerbach. Jedenfalls fast. Denn bei Feuerbach sollte die Strafandrohung dazu dienen, jedermann es "psychologisch unmöglich" zu machen, eine Straftat zu begehen. Wenn dann doch eine Straftat begangen wurde, dann hat dieser Ansatz seinen Zweck verfehlt. Dieser Ansatz wurde von Franz von Liszt weiter verfeinert, der dem Strafrecht die Aufgabe zuweist, Straftaten zu verhindern und nicht die Aufgabe, den Täter zu bestrafen.

Wer sich mit dem Thema näher befassen möchte, hier ein Vorschlag für eine "kleine" Weihnachtslektüre: https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/21768/DeutschexStraftheorie_2017_18.pdf
« Letzte Änderung: 25. November 2021, 12:35:48 von Gerichtsreporter »
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« Antwort #2549 am: 25. November 2021, 12:55:21 »
Da nicht nur Eva sich heimlich refinanziert, sondern eine große Menge von Querverwirrten sich ganz offen die Strafen spenden lässt und dies auch offensichtlich problemlos und fortgesetzt funktioniert, ist auch die Generalprävention nicht mehr gegeben: Jeder Querdepp erwartet doch inzwischen, dass er dank großzügiger Spenden am Ende von Strafbefehlen auch noch profitiert.

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