Deutschland führte 1938 die Waffenkontrolle ein. Kurz darauf wurden insgesamt 13 Millionen Juden und andere, die sich nicht verteidigen konnten, zusammengetrieben und vernichtet.
Nein.
Ein ReichsWaffG wurde 1913 im Entwurf erstellt, aber wegen des Krieges 1914 nicht weiter verfolgt.
„Waffenkontrolle“ erfolgte erinnerlich ab 1925 durch Notverordnungen des Reichspräsidenten gem. Art. 48 WRV.
Ab dem 12. April 1928 gab es jedoch „Waffenkontrolle“ durch das erste ReichsWaffG
Ein us-amerikanische Anwalt behauptet einen Zusamenhang zwischen „Waffenkontrolle“ und Genozid.
Aber weil ein Autor das in einem Buch erzählt, um größere Verkaufserfolge bei seiner (us-amerikanischen) Klientel zu erzielen, muß es nicht automatisch richtig sein.
Wie sich ein bewaffneter Jude 1939 oder 1940 gegen eine Übermacht aus SA oder SS hätte wirksam wehren sollen, ist mir nicht klar.
Aber das sind Fakten.
Vermutlich ist es bei den anderen Ländern auch nicht so einfach, wenn man genau hinsieht.
Wir wollen jedoch nicht allzusehr verwirren.
