Hatten wir den Däbelitz schon? Natürlich hat er gleich nachts um vier eine Verfassungsbeschwerde geschrieben; darunter macht es nicht, wer von der Polizei vom Rad gewunken wird:
Und der Kanalbetreiber, der seine persönliche Wertigkeit an der Kameraausrüstung festmacht ("Porsche für Arme") vergißt nicht, um Spenden zu betteln
Das mit dem Fahrrad ist tatsächlich umstritten, die Verordnung ist hier nicht eindeutig. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht gegen die Maske auf dem Fahrrad sondern dagegen, dass der Senat in die neue Corona-Schutzverordnung wieder die Sperrstunde aufgenommen hat, obwohl sie die schon zweimal im Eilrechtsschutz um die Ohren gehauen bekommen haben. Das mag dumm sein ist aber nicht verfassungswidrig.
Dä
hmlichbelitz argumentiert damit, dass das Verwaltungsgericht festgestellt habe, dass die Sperrstunde mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsswidrig sei. Und die Regierung sei doch an Recht und Gesetz gebunden, dürfe also nichts in Verordnungen schreiben, was rechtswidrig ist.
Nur 1. ist Däblitz durch diesen Vorgang nicht in seinen Rechten verletzt und 2. heißt "mit hoher Wahrscheinlichkeit" nicht "sicher". Bis das im Hauptsacheverfahren inkl. Rechtsmittelinstanz durchentschieden ist, haben wir schon den nächsten Virus am Hacken. Bis dahin muss halt jeder Kneipenbetreiber einzeln gegen die Sperrstunde klagen. Irgendwie muss Berlin ja seinem Ruf gerecht werden, Geld zu verpulvern. Und sei es für verlorene Eilrechtsverfahren.
Das mit der Ausrüstung hat nur bedingt was mit Schwanzvergleich zu tun. Das sind Afiliate Links zu Amazon. Der Kanalbetreiber kriegt also einen kickback, wenn jemand über den Link das Zeug bei Amazon bestellt.
Damit müsste er aber das Video als Werbung kennzeichnen. Falls jemand einen Abmahnanwalt kennt ...