Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1181053 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #15660 am: 31. Juli 2025, 13:47:23 »
Hier die einzig mögliche Konsequenz, die Kundschaft kennt sich aus:




(War es denn überhaupt ein Staatsanwalt? War es nur ein Staatsanwalt? Oder war es gar eine Staatsanwältin?   :o Dann sieht's doch gleich ganz anders aus?  Wo ist eigentlich Sürmeli, wenn man ihn braucht...?)

 :facepalm:
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Re: Querdenken
« Antwort #15661 am: 31. Juli 2025, 14:12:23 »
Das sind grossteils dieselben Leute die sich beklagen, dass der Islam aufgrund gewisser Ehrbegriffe und Rachethemen nicht in unsere christliche Kultur passt.

Selbst aber sind sie wegen jeder kleinen gefühlten Ehrverletzung auf Rache aus - das ist ein schon Ausmass an Heuchelei, das kannst dir echt nicht ausdenken!
« Letzte Änderung: 31. Juli 2025, 14:20:53 von Schattendiplomat »
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Re: Querdenken
« Antwort #15662 am: 31. Juli 2025, 16:04:16 »
Zunächst werden einmal die Aliens besprochen angesprochen, dann geht’s los:  :D



https://youtu.be/ALgkzPSv8pg


Zitat
Michael Ballweg freigesprochen und doch verurteilt


Klar, der Freispruch erfolgte nur wegen seiner medialen Bekanntheit ...    :facepalm:
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #15663 am: 31. Juli 2025, 16:34:47 »
Hier die einzig mögliche Konsequenz, die Kundschaft kennt sich aus:
Na klar doch. Ein Staatsanwalt kann überhaupt keine Rechtsbeugung begehen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15664 am: 31. Juli 2025, 16:57:50 »
Sorry!

Doch, kann er grundsätzlich schon. BGH 4 StR 274/16

Vorliegend ist Satz 1 aber nicht erfüllt.


Zitat
1. Ein Staatsanwalt kann Täter einer Rechtsbeugung im Sinne des § 339 StGB sein, wenn er wie ein Richter in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat und dabei einen gewissen Grad sachlicher Unabhängigkeit genießt.
2. Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht.
3. Eine Rechtsbeugung kann grundsätzlich auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensrecht begangen werden [...]. Hat der Täter Verfahrensrecht durch ein Unterlas- sen (§ 13 Abs. 1 StGB) verletzt [...], wird das Tatbe- standsmerkmal der Rechtsbeugung in der Regel nur dann als erfüllt angesehen werden können, wenn eine rechtlich eindeutig gebotene Handlung unterblieben ist. [...] Die bewusste Nichterhebung der öffentlichen Klage in einem anklagereifen Ermittlungsverfahren mit der Folge, dass es im Falle des Unterlassens zum Eintritt der Verfolgungsverjährung kommt, ist für sich genommen grundsätzlich eine schwerwiegende Verletzung des Verfahrens- rechts und verstößt gegen ein eindeutiges gesetzliches Handlungsgebot.
4. Zwar gehört zu den Normen des Verfahrensrechts [...] auch das aus dem Rechtsstaatsprinzip und der allgemei- nen prozessualen Fürsorgepflicht abzuleitende, in Art. 6 Abs. 1 EMRK allgemein normierte Verbot rechtsstaats- widriger Verfahrensverzögerungen. Bei der Entscheidung der Frage, ob in der verzögerten Bearbeitung einer Rechtssache ein Rechtsbruch im Sinne des § 339 StGB liegt, ist aber davon auszugehen, dass es grundsätzlich dem Richter oder Staatsanwalt überlassen bleibt, welchen der von ihm zu erledigenden vielfältigen Dienstgeschäften er den Vorrang vor anderen einräumt [...]. [...]. Allein eine verzögerte, den Maßstäben des Art. 6 EMRK wider- sprechende Sachbehandlung durch den Staatsanwalt oder Richter wird daher regelmäßig nicht die strengen Anfor- derungen an einen elementaren Rechtsverstoß im Sinne des § 339 StGB erfüllen.
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Re: Querdenken
« Antwort #15665 am: 1. August 2025, 10:02:40 »
160 TS ist mal ne Ansage und weil das natürlich völlig ungerechtfertigt war, sammelt das Haintzelmännchen
Funfact: Der Strafbefehl gegen den Einspruch eingelegt wurde, hatte weniger TS

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Querdenken
« Antwort #15666 am: 1. August 2025, 12:51:46 »
Worin genau bestand denn jetzt der "großartige job" den Frau Dannenmaier gemacht hat?
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Re: Querdenken
« Antwort #15667 am: 1. August 2025, 12:57:53 »
Die Vorgeschichte findet sich hier:

https://haintz.media/artikel/recht/amtsgericht-stuttgart-michael-schele-wegen-volksverhetzung-verurteilt-verteidigung-kuendigt-rechtsmittel-an/

Die Leistung von Frau D. bestand darin, zu erwirken, dass von 60 TS auf 160 TS erhöht wurde.
Oder anders ausgedrückt: sie hat ihren Mandanten erfolgreich vor einer lebenslangen Freiheitsstrafe bewahrt!
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Re: Querdenken
« Antwort #15668 am: 1. August 2025, 14:23:52 »
Die Leistung von Frau D. bestand darin, zu erwirken, dass von 60 TS auf 160 TS erhöht wurde.
Das Urteil würde ich gerne lesen, denn eine +100 deutet doch schon auf eine "tolerante" Vorinstanz hin.
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Re: Querdenken
« Antwort #15669 am: 1. August 2025, 14:56:41 »
Nicht vergessen, für die zusätzlichen Tagessätze wird der geniale Anwalt sicherlich auch noch eine Rechnung schicken, so dass die Mandantschaft doppelten Anlass zur Freude bekommt.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15670 am: 1. August 2025, 15:15:28 »
Ein professioneller Anwalt hätte dem Mandaten vermutlich sehr nahe gelegt das erste Urteil zu akzeptieren, da es sehr milde war und sich vermutlich verschlimmern wird.

Zum kleinen Michael, der sieht auf Bildern oft so aus wie ein kleiner Junge dem gerade unerwartet eine Kugel Eis spendiert wurde.
Auf diesem wirkt er fast überrascht über den teilweise Freispruch. Ich persönlich halte Querdenken noch immer für ein Betrugsmodel das dazu diente ihm Geld in die Taschen zu spülen.
« Letzte Änderung: 1. August 2025, 15:17:56 von Schattendiplomat »
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Re: Querdenken
« Antwort #15671 am: 1. August 2025, 15:44:30 »
Von welchem Geld hat der Querdullie denn eigentlich seine Familienstiftung gegründet, von der er direkt profitiert? Kam das auch mal zur Sprache?
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Re: Querdenken
« Antwort #15672 am: 2. August 2025, 21:54:11 »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #15673 am: 4. August 2025, 13:51:18 »
Markus Böning darf hier sein Abzockmodell auf einem Schwurbelkanal vorstellen

https://x.com/helgol/status/1952329090645569824
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Re: Querdenken
« Antwort #15674 am: 4. August 2025, 15:33:35 »
Dass man diesem Scheißkerl nicht endlich mal beikommt und ihn final zur Verantwortung zieht, damit er es nie wieder wagt, seine Abzocke mit immer neuen und gefährlichen Maschen durchzuziehen. Ich verstehe es nicht.
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