Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1002860 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Querdenken
« Antwort #11595 am: 7. März 2023, 17:12:50 »
[Sarkasmus]Freisler und Wyschinski lassen grüßen![/Sarkasmus]

Da wird ein greulich Wutgeheul unter den Querschlägern ertönen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11596 am: 7. März 2023, 17:42:42 »
Zitat
Aus Sicht von Ballwegs Anwälten ist die Argumentation nicht hinnehmbar. Zudem monierten sie, dass Richter Haftprüfungstermine abgebrochen hätten, ohne dass Ballweg seine Sichtweise vollständig habe vortragen können. Seine Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Ich weiß ja, dass sich Laien nicht an juristischen Spitzfindigkeiten austoben sollten, aber in der StPO steht in §118a (3):

Zitat
In der mündlichen Verhandlung sind die anwesenden Beteiligten zu hören. Art und Umfang der Beweisaufnahme bestimmt das Gericht.
(Hervorhebung durch mich)

Vielleicht hat er ja auch die bei der Kundschaft beliebte Methode versucht, mehrere Regal-Kilometer an Leitz-Ordnern zu verlesen, und wurde dann vom Richter ausgebremst.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Greybeard

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Re: Querdenken
« Antwort #11597 am: 7. März 2023, 21:30:06 »
Pankalla und Ludwig werden einfach keine Freunde mehr - hier Pankallas Sicht der Dinge:

Zitat
Spendenkönig Ludwig von Mallorca

Ohne Spenden läuft gar nichts. Sein Rechtsverständnis ist zweifelhaft, seine Aktionen erfolglos. Ob Klagepaten ohne Anwälte, seine Media Firma in Spanien (Zwanzig 4 Media) kann oder will Rechnungen nicht bezahlen, aber mit seinem ZAAVV sammelt er fröhlich weiter Spenden von den Querdenkern – besser als KITA Plätze einklagen.

Spoiler
Von der ersten Minute an war Ralf Ludwig dabei, als er zusammen mit Michael Ballweg Demos wieder auf die Straße bringen wollte und dann den Maßnahmen-Kritikern in Berlin eine Bühne vor die Nase setzte – nun seit ihr alle Querdenker! Damals wohnte er in Leipzig, heute lebt Ludwig auf der Sonneninsel Mallorca. Der Querdenken-Anwalt Ludwig machte aus der Corona Krise ein Spendenmodel. Mit seinen Klagepaten hatte er zuvor jahrelang erfolglos Kindergartenplätze eingeklagt, schuld war wie immer das böse Rechtssystem.

Sein Rechtsverständnis ist zweifelhaft. In hohen Tönen lobte er das „Königreich Deutschland“. Die Verfassung wurde in Frage gestellt, als die Querdenker von ihren Bühnen verkündeten: wir haben gar keine gültige Verfassung und brauchen einen Friedensvertrag. Neben „Staatsleugnung“ sieht Ralf Ludwig im materiellen Recht (dem geschrieben Gesetz) auch ein reines sog. „politisches Recht“. Gültig sei für ihn nur das Naturrecht, alles andere hätten sich Menschen ausgedacht – dies sei Politik.

Dass in einem demokratischen Staat die Gesetze selbstverständlich von der Politik (Legislative) und durch Gesetzgebungsverfahren zustande kommen, ist für Ludwig offenbar falsch. Wie stellt er sich eine Gesetzgebung denn vor? Sollte der „König von Deutschland“ bestimmen was Recht ist? Nebenbei sieht Ludwig die Bevölkerung dazu befugt Widerstand gegen die Politik und Staat zu leisten, nach dem Art. 20 Abs.4. Grundgesetz – so wie auch seine Medienfirma heißt. Eine andere Abhilfe sei angeblich nicht mehr möglich, obwohl er ja wieder Demos veranstalten konnte. Mit dem Thema Widerstandsrecht hat er als einer der „führenden Querdenker“ auch noch zu einer Radikalisierung beigetragen, obwohl natürlich keine Situation eines Widerstandsrechts bestanden hat.

Rettung gibt es nur wenn die Kohle stimmt
Dabei waren Ludwigs Einsätze immer mit Spendensammlungen verbunden. Ob es seine Klagepaten waren, die sogar kostenlose rechtliche Hilfe versprachen, ohne auch nur einen einzigen Anwalt angestellt zu haben. Wo sind sie denn, die kostenlosen Gerichtsprozesse, die er versprach – ich habe sie nicht mitbekommen, berichtet hat er darüber auch nicht. Oder war dies vielleicht nur ein falsches Versprechen um Spenden zu sammeln? Aufgrund dieses Vorwurfes sitzt sein Freund Michael jedenfalls seit Monaten im Gefängnis.

Spenden sind willkommen, Rechnungen nicht
Für 20-4 Media-Star Daria ist die Sache klar. In einem Promo-Video mit Michael Ballweg, Ralf Ludwig und Bodo Schiffmann verkündete sie: dies sei so wie bei einem Konzert, nur statt Eintrittskarte würde man bei den Querdenkenbühnen eben spenden – also gebt euer Geld für die neue Mega-Bühne vom Michael. Hatte der nicht eine Familienstiftung mit dem Namen „Herzensmenschen“ gegründet? Aber die Spender sind Michael Ballweg nachträglich nicht böse – er konnte mit dem Geld machen was er will. Wirklich? Ich wäre jedenfalls sauer gewesen, wenn meine Spende nicht für die Bühne verwendet worden wäre, sondern in der Familienstiftung gelandet wäre.

Bezahlen wollen die Querdenker nicht
Ludwigs Medienfirma bezahlte offene Rechnungen nicht und der Geschäftsführer der spanischen SL lässt mitteilen, man würde erst dann bezahlen, wenn wieder Geld reinkomme – aktuell habe man jedenfalls kein Geld zum bezahlen. Dies bezeichnet man rechtlich als einen typischen Eingehungsbetrug, Mitarbeiter zu beauftragen, obwohl man kein Geld hat. Wissen tun wir es nicht, es kann auch eine reine Zahlungsverweigerung sein, aber kommen sie mal an eine spanische SL auf Mallorca ran. Auch Michael Ballweg bezahlte immer ungern, wenn überhaupt, denn alle arbeiten natürlich kostenlos für die gute Sache – ob Bühne oder Familienstiftung spielt da doch keine Rolle.

ZAAVV die neuste Spendeneinrichtung von Ludwig
Nachdem alle von Klagepaten enttäuscht sind, die Medienfirma 20-4 wohl nicht die erhofften Spenden eingebracht hat, macht Ludwig sich an sein neuestes Projekt: das ZAAVV. Hier soll die Corona Krise in „gerichtsförminger Form“ (was das auch immer bedeuten soll) aufgearbeitet werden. Musterprozesse sollen folgen. Die „Gegenseite“ soll nun endlich zur Verantwortung gezogen werden. Vielleicht wieder genauso wie bei den Klagepaten oder „Das Volk gegen Corona“, der großen Ludwig-Klage gegen die Corona Maßnahmen, von der auch niemand weiß, was daraus geworden ist. Das ZAAVV PR-Video wurde jedenfalls schon gedreht und Dr. Alexander Christ, der Pressesprecher von Anwälte für Aufklärung – der dort nie viel zu sprechen hatte – ist auch dabei und verkündet schon bevor es losgeht: „Nun haben wir es geschafft“. Mit viel Kumbaja und dem neustem „Ludwig-Versprechen“, dass er alles dokumentieren wird, was passiert sei. Mal sehen, ob das große Ludwig-Versprechen nun umgesetzt wird. Ein genaues Ziel des ZAAVV kann ich aus dem Promo-Video allerdings nicht erkennen, da scheint man schlauer geworden zu sein, als früher bei den Klagepaten – keine falschen Versprechungen mehr,besser wage ausdrücken.

Ludwig und die Anwälte für Aufklärung
Bei einem Treffen in Siegen wollte Ludwig Anwälte für Aufklärung schon hinter verschlossenen Türe gründen, als Vorsitzende seine Freundin, aber da spiele ich nicht mit. Ab dem Zeitpunkt war klar, dass Ludwig und ich keine Freunde mehr werden würden. Nachdem die Rufe nach der Vereinsgründung immer lauter wurden, sollte dann aus meiner Initiative Anwälte für Aufklärung auch ein Verein werden. Es kam zu einer Gründungsveranstaltung, die alles andere als demokratisch bezeichnet werden kann – die Hälfte der Interessenten wurden ausgeschlossen und der Verein wurde gegründet, bevor alle Anwälte da waren. Viele staunten nicht schlecht, ich auch – und stellte mich gar nicht zur Wahl. Ich hatte lange darauf hingearbeitet, dass es eine ordentliche Gründung geben sollte und nun so etwas. Man versprach mir die Position des Medienverantwortlichen, wie dies bereits Ludwig in Siegen getan hatte. Gehalten hat man sich an das Versprechen jedoch niemals, zu einer Eintragung in der Satzung kam es nicht. Dafür tauchte auf einmal ein anderer Protagonist auf – Dr. Alexander Christ. Ich fragte ihn, wie er denn zur AfA gekommen sei und er meinte, dass er mal auf einer Demo von dem Verein gehört habe. Ach wirklich? Wo doch seine Frau Kassenwart bei Ludwigs Klagepaten war und dann will er nebenbei mal auf einer Demo von der AfA gehört haben? Glaube ich nicht! Jedenfalls wurde Christ dann auch der Pressesprecher der AfA. Meine Fragen an den Vorstand, was man denn mit den Spenden vorhabe – dies war ja immer der Grund gewesen, warum man einen Verein gründen wollte – blieben ebenso unbeantwortet, wie die Fragen nach einer Kompetenz- und Budgetverteilung.

So verweigerte man mir, als Medienverantwortlicher auch den Zugriff auf den Telegram Kanal des Vereins und nachdem mein YouTube Kanal dann gesperrt
wurde hieß es: der große Schulterschluss mit Klagepaten! Ab sofort waren alle Anwälte nur noch bei Ludwig zu sehen! Hinter den Videos sein Spendenlink. Wer mich fragt, ob ich dies alles für einen Zufall halte, dem würde ich sagen: nein! Ludwig hat in meinen Augen den Verein im zweiten Anlauf übernommen, auch Dirk Sattelmeier wollte sich nie von ihm, oder Querdenken abgrenzen. Dies war aber stets mein Ziel gewesen: objektiv bleiben und sich eben nicht mit der Demobewegung Querdenken gemein machen. Wie viele Einnahmen der Verein dann gemacht hat, weiß ich nicht, denn es wurde beschlossen, dass die Spenden nicht öffentlich gemacht werden sollten. Entnervt habe ich dann meine Mitgliedschaft gekündigt.

AfA und das ZAVV – da sind alle wieder zusammen
Wer beim Ludwigs ZAAVV nun auch mitmachen will: Dirk Sattelmeier und Dr. Alexander Christ. Bei Anwälte für Aufklärung hatte Sattelmeier offenbar keine Lust mehr, nachdem der Verein inzwischen heillos zerstritten ist und die Spenden wohl nicht mehr fließen. Als gemeinnütziger Verein sieht man es bei AfA jedenfalls nicht als Verpflichtung an, die Menschen über die Verwendung der Spenden zu informieren. So beschloss man, dass man keine Zahlen veröffentlichen wolle – dies dürfte der Gemeinnützigkeit des Vereins klar zuwiderlaufen. Meine Nachfragen blieben unbeantwortet vom neuen ersten Vorsitzenden, Ivan Künnemann. Zwei weitere Vorstandsmitglieder (inzwischen gibt es sage und schreibe sieben Vorsitzende), teilen mir mit, dass man nur intern über die Gelder informieren würde, einen Anlass die Zahlen zu veröffentlichen sehe man nicht. Dass Ludwigs Anwaltsfirma „Juniko“ mit der Erstellung einer neuen Webseite für die AfA beauftragt wurde, sollen die Menschen wohl nicht erfahren. Ich halte dagegen guten Content für eine Webseite wichtiger, als ein neues Design.

Apopos: neue Inhalte der Aufklärer von der AfA finde ich weder auf Twitter, noch auf YouTube. Ich denke so wird es mit den Spenden nichts werden, vielleicht auch ein Grund für Dirk Sattelmeier und Dr. Alexander Christ nun beim ZAAVV mitzumachen. Beliebt waren jedenfalls immer die Wochenend-Veranstaltungen der AfA – „zur Vernetzung an der Bar“. Auch konnte der Kanal AfA immer gut für EigenPromotion genutzt werden, ob es um Mandate ging, oder den Bücherverkauf. Eine Außenwirkung haben solche Wochenend-Veranstaltungen jedenfalls nicht und ich denke genauso sollte es auch sein. Aus Anwälte für Aufklärung sind für mich „Anwälte für Eigenwerbung“ geworden. Alles immer im Schulterschluss mit dem „Spendenkönig von Mallorca“ – Ralf Ludwig. Er ist überall mit dabei gewesen und zieht die Fäden von der Sonneninsel.
[close]

https://herzensanwalt.de/news/spendenkoenig-ludwig-von-mallorca/
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Re: Querdenken
« Antwort #11598 am: 7. März 2023, 21:54:09 »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11599 am: 8. März 2023, 12:05:10 »
Kommentar überflüssig

Zitat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 146/23 -
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
      
des Herrn (…),

- Bevollmächtigter:

    (…) -

gegen
   

a)
   

den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart
      

vom 2. Januar 2023 - H 1 Ws 283/22 -,
   

b)
   

den Haftbefehl des Oberlandesgerichts Stuttgart
      

vom 14. November 2022 - 1 Ws 223/22 -
und     Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterinnen Kessal-Wulf,

Wallrabenstein

und den Richter Offenloch

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 22. Februar 2023 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Soweit sie den Haftbefehl des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. November 2022 zum Gegenstand hat, ist sie bereits deshalb unzulässig, weil sie sich gegen eine prozessual überholte Haftentscheidung richtet, bei der weder dargetan noch aus sich heraus ersichtlich ist, dass ein fortbestehendes Bedürfnis an der Klärung der Verfassungsmäßigkeit dieser Entscheidung besteht (vgl. zu den Voraussetzungen der prozessualen Überholung BVerfGE 139, 245 <263 Rn. 51 f.>; 149, 293 <317 Rn. 60>).

Die Verfassungsbeschwerde ist auch im Übrigen unzulässig, weil der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 2. Januar 2023 keine Anhörungsrüge gemäß § 33a Strafprozessordnung erhoben und damit den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht erschöpft hat (vgl. BVerfGE 122, 190 <198>; 126, 1 <17>; 134, 106 <113 Rn. 22>).

Die Verfassungsbeschwerde entspricht außerdem nicht den formalen Begründungs- und Substantiierungsanforderungen der § 23 Absatz 1 Satz 2, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, was ebenfalls zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt. Die Einhaltung der Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist weder aus sich heraus noch aus dem Beschwerdevorbringen nachvollziehbar, weil der Beschwerdeführer nicht mitgeteilt hat, ob und wann der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Januar 2023 seinen drei anderen im fachgerichtlichen Verfahren mandatierten Verteidigern zugegangen ist. (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 6-13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 5-8).

Zudem hat der Beschwerdeführer zu den Akten genommene polizeiliche Vermerke nicht vorgelegt, auf die das Oberlandesgericht zur Begründung des dringenden Tatverdachts ausdrücklich Bezug nimmt. Der Vortrag des Beschwerdeführers ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 <288>; 149, 346 <360 Rn. 25>; BVerfGK 5, 170 <171>; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39, NJW 2012, S. 2093 <2094>).

Auch inhaltlich zeigt der Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert auf, wenngleich eine tiefergreifende verfassungsrechtliche Überprüfung aufgrund des lückenhaften Beschwerdevortrags nicht möglich ist.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kessal-Wulf    Wallrabenstein    Offenloch

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/rk20230222_2bvr014623.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 

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Re: Querdenken
« Antwort #11600 am: 8. März 2023, 12:10:26 »
Könnte von Haintz sein. Aber den hat man ja aus Gründen nicht engagiert.
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Re: Querdenken
« Antwort #11601 am: 8. März 2023, 12:14:14 »
Kommentar überflüssig

Zitat
Die Verfassungsbeschwerde ist auch im Übrigen unzulässig, weil der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 2. Januar 2023 keine Anhörungsrüge gemäß § 33a Strafprozessordnung erhoben und damit den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht erschöpft hat (vgl. BVerfGE 122, 190 <198>; 126, 1 <17>; 134, 106 <113 Rn. 22>).

Die Verfassungsbeschwerde entspricht außerdem nicht den formalen Begründungs- und Substantiierungsanforderungen der § 23 Absatz 1 Satz 2, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, was ebenfalls zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt. Die Einhaltung der Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ist weder aus sich heraus noch aus dem Beschwerdevorbringen nachvollziehbar, weil der Beschwerdeführer nicht mitgeteilt hat, ob und wann der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Januar 2023 seinen drei anderen im fachgerichtlichen Verfahren mandatierten Verteidigern zugegangen ist. (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 6-13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 5-8).

Zudem hat der Beschwerdeführer zu den Akten genommene polizeiliche Vermerke nicht vorgelegt, auf die das Oberlandesgericht zur Begründung des dringenden Tatverdachts ausdrücklich Bezug nimmt. Der Vortrag des Beschwerdeführers ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 <288>; 149, 346 <360 Rn. 25>; BVerfGK 5, 170 <171>; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39, NJW 2012, S. 2093 <2094>).

Auch inhaltlich zeigt der Beschwerdeführer einen Verfassungsverstoß nicht hinreichend substantiiert auf, wenngleich eine tiefergreifende verfassungsrechtliche Überprüfung aufgrund des lückenhaften Beschwerdevortrags nicht möglich ist.

Das kann man nur als Ohrfeige bezeichnen. Hat eigentlich einer der Leute, die diese Beschwerde eingereicht haben, was mit Jura studiert? Markus Haintz war ja wohl nicht beteiligt, das könnte das immerhin erklären.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11602 am: 8. März 2023, 12:23:55 »
Die sind alle unglaublich fähig, weshalb sie ja auch immer wieder um Spenden betteln müssen.
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Re: Querdenken
« Antwort #11603 am: 8. März 2023, 13:04:44 »
Man muss fairerweise dazusagen, dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen Zulässigkeit rechtlicher Begehren eins der - wenn nicht gar das - humorloseste Gericht der Bundesrepublik ist.
Die bemängelten Fehler sollten dennoch nicht passieren.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11604 am: 8. März 2023, 13:31:28 »
Man muss fairerweise dazusagen, dass das Bundesverfassungsgericht in Sachen Zulässigkeit rechtlicher Begehren eins der - wenn nicht gar das - humorloseste Gericht der Bundesrepublik ist.
Die bemängelten Fehler sollten dennoch nicht passieren.

Eben. Wenn man in der Position ist, da was einzureichen, dann sollte man das auch wissen und beachten. Und gleich mal eine handvoll Fehler dieser Art zu machen ist schon ziemlich peinlich.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11605 am: 8. März 2023, 14:28:25 »
Fiechtner bettelt jetzt die Kohle für die Strafe und die Kosten zusammen

Haben wir da nicht ein paar professionelle MeldeMiaus?  >:D >:D >:D

https://twitter.com/nimaogr/status/1633397183754956801?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Querdenken
« Antwort #11606 am: 8. März 2023, 14:36:12 »
Nach dem Hamsterrad schreibe ich gerne an die Kollegen. Für diesen Widerling sogar besonders gerne.
Sie müssen nicht alles glauben, was Sie denken!
 

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Re: Querdenken
« Antwort #11607 am: 8. März 2023, 17:41:09 »
Hach so ein Schreiben mit Infos an "ehemalige" Kolleginnen und Kollegen tut gut.  ;D So kann der Feierabend mit gutem Gewissen begonnen werden.  :))

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Re: Querdenken
« Antwort #11608 am: 8. März 2023, 18:05:24 »
Zitat
Kommentar überflüssig
Der Beschluss könnte vom Knörzerich sein.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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