Autor Thema: Attila Hildmann - Der Hirse-König  (Gelesen 480885 mal)

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2610 am: 5. März 2021, 09:01:36 »
Womöglich hat er solchen Aktionen den Haftbefehl zu verdanken. Mit dem Aderlaß in Frankfurt könnte auch der "Ersttäterbonus" verbraucht sein - für die Taten, die er danach begangen hat:

Nein. Das ist leider eine sehr schlechte Überschrift beim Volksverpetzer, eine sehr sehr schlechte. Hildmann wurde zu keinerlei Geldstrafen verurteilt. Die 13.000 EUR sind Verfahrenskosten, keine Geldstrafe. Hinzu kommt ein Ordnungsgeld für jeden Verstoß. Auch das ist keine Geldstrafe. Das in Frankfurt ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und läuft parallel zum Strafverfahren. Hirse-Hitler ist somit noch immer Ersttäter.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2611 am: 5. März 2021, 09:19:47 »
Wird es nicht bleiben, leider.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2612 am: 5. März 2021, 09:25:05 »
Hirse-Hitler ist somit noch immer Ersttäter.

So halb
Off-Topic:
weil mich das gerade etwas fassungslos zurück lässt.

Ja, Recht hat mit Gerechtigkeit vielleicht nichts zu tun aber:

Wenn jemand eine Bank ausraubt, gefasst und verurteilt wird, dann sitzt der so lange oder länger als jemand, der 20 Banken ausgeraubt hat, seit dem ersten Bankraub bekannt war und nur nicht gefasst werden konnte? Weil letzterer ja auch Ersttäter ist, sich aber nicht nach dem ersten Mal hat erwischen lassen? Und weil das Verfahren so lange dauert, bekommt er einen "Rabatt"?

Ich verstehe das hoffentlich grundlegend falsch. Denn das wäre etwas, das unserem Rechtsstaat so gar nicht gut zu Gesicht stünde, wenn er Serienstraftäter dafür belohnt, daß sie einfach nicht gefasst wurden.

Ich habe Verständnis, wenn man Straftäter aus der U-Haft entlässt, wenn sie ihre zu erwartende Strafe dort verbracht haben, selbst wenn es noch kein Urteil gibt.

Aber Kriminelle dafür zu belohnen, daß sie einfach weiter machen, das kann nicht wahr sein. Das hat doch auch mit den diversen Abschreckungsszenarien nichts zu tun. Im Gegenteil: andere Kriminelle sehen, daß es sich lohnt, immer noch eine Schippe drauf zu legen, weil das die Verhandlung erfolgreich verzögert und der Straftäter selbst lernt auch nichts. Außer, daß er dem Rechtsstaat auf der Nase herumtanzen kann.

Ich verstehe es einfach nicht. Aber ich bin da eher emotional und habe sonst keine Ahnung. Das muss vielleicht so sein, aber verstehen muss ich es nicht.
« Letzte Änderung: 5. März 2021, 09:32:06 von theodoravontane »
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2613 am: 5. März 2021, 09:32:31 »
Bei Attilas Schlagzahl wird es mit einer Bewährungsstrafe wohl schwierig - die Vielzahl der Verstöße dürfte schon für eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr reichen. Dann braucht es für eine Strafaussetzung aber eine günstige Sozialprognose (d.h. die Erwartung, daß der Verurteilte hinfort keine Straftaten mehr begehen wird - fragt sich, wo man das bei ihm hernehmen soll), die Verteidigung der Rechtsordnung darf ihr nicht entgegenstehen (auch nicht so einfach bei einem Täter, welcher gerade diese negiert und ihr vergnügt und beharrlich zuwiderhandelt) und schließlich müssen noch "besondere Umstände" (" Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht erscheinen lassen", so BGH 4 StR 415/16 - Urteil vom 6. Juli 2017) - sehe ich auch nicht.

Edith sagt: Und wenn mehr als zwei Jahre rauskommen, ist sowieso keine Bewährung mehr drin.
« Letzte Änderung: 5. März 2021, 09:47:01 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2614 am: 5. März 2021, 09:57:17 »
Ersttäter ist jemand, der nachweislich, erstmalig, gegen geltendes Straf- oder Verwaltungsrecht verstößt.
Serientäter ist jemand, der eine Reihe gleichartiger Straftaten begeht.

So, wie ich das lese, ist das unabhängig davon, ob eine Verurteilung bereits erfolgte. Es sei denn, frühere Verurteilungen sind bereits wieder aus dem Strafregister gelöscht. Dann gilt der Täter nach erneuter Straftat wieder als Ersttäter.

An anderer Stelle im Netz lese ich, dass es erst einmal zu einer Verurteilung gekommen sein muss um als Täter zu gelten. Demnach wäre Hildmann Ersttäter. Demnach wäre auch ein Serieneinbrecher Ersttäter. Ein Serienmörder ebenfalls.

Ja, wat denn nu?
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2615 am: 5. März 2021, 10:06:02 »
Hirse-Hitler ist somit noch immer Ersttäter.
Leider! Das erschüttert meine Zuversicht nicht, der ist Nazi und bleibt Nazi und für seinen Hetze fährt der früher oder später ein. Bei Oma Hetz hat es ja auch gedauert. Wir hatten an anderer Stelle die Debatte, ab wann Haftstrafen verhängt und dann auch tatsächlich abzusitzen sind. Wenn ich das richtig verstanden habe, fängt sich Ätzilla erstmal eine Geldstrafe, dann vielleich noch eine, die er spürt, vielleicht noch eine weitere, die von der Höhe her schon als Vorstrafe zählt, dann eine Haftstrafe zur Bewährung, vielleicht noch eine zweite und erst dann könnte es ernst werden, wenn das Strafmaß bei 12 Monaten und darüber liegt. Mit etwas Glück hat er gegen die Bewährungsauflagen massiv verstoßen und bekommt dann einen Widerruf der Bewährung als Sahnehäubchen drauf.
Bei Oma Hetz lief es ähnlich, und die hat ihre Widerwärtigkeiten längst nicht in dem Tempo rausgehauen wie der Hirse-Himmler.
Seine wirtschaftliche Existenz hat er jetzt schon an die Wand gefahren, mit nem Porsche rumfahren und mit Bündeln voller Bargeld wedeln, die Zeiten sind für ihn vorbei. Willkommen bei der Kundschaft, in der alleruntersten Kategorie. Und wenn er seinen Platz in der Geschichte unseres Landes sucht, in der Güllegrube wurde für ihn reserviert.
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2616 am: 5. März 2021, 10:11:03 »
Von der Türkei an die Ostsee.....

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2617 am: 5. März 2021, 10:12:48 »
Ersttäter ist jemand, der nachweislich, erstmalig, gegen geltendes Straf- oder Verwaltungsrecht verstößt.

Ja. Seufz... das kommt davon, wenn man querliest - ist doch logisch, daß ein Wiederholungstäter kein Ersttäter mehr ist.

Allerdings wird auch ein Wiederholungstäter bei seiner ersten Verurteilung milder behandelt als einer, der schon mehrfach verknackt wurde - Letzterer hat sich die Vorverurteilung(en) nämlich nicht zur Warnung dienen lassen.

Daher wohl das Mißverständnis.

Edith: und schon die nächste Straftat...

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« Letzte Änderung: 5. März 2021, 10:15:32 von Rabenaas »
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2618 am: 5. März 2021, 10:20:31 »
Off-Topic:
Wenn jemand eine Bank ausraubt, gefasst und verurteilt wird, dann sitzt der länger als jemand, der 20 Banken ausgeraubt hat, seit dem ersten Bankraub bekannt war und nur nicht gefasst werden konnte?

Insgesamt sitzt jemand mit 20 Überfällen länger als mit 1, aber die Haftdauer pro Banküberfall sinkt mit der steigenden Zahl der Taten. Ganz extrem ist es bei Mord. Ob Du einen Menschen ermordest oder 100 spielt keine Rolle, das Urteil ist immer lebenslänglich. Hier gibt es nur die Stellschraube der "besonderen Schwere der Schuld".

Dieses seltsame Verhalten liegt am Asperationsprinzip bei der Gesamtstrafenbildung. In den USA zum Beispiel werden die Straf strikt addiert, wobei es auch dort die Möglichkeit gibt, dass das Gericht feststellen kann, dass die einzelnen Strafen parallel vollstreckt werden (das wäre bei uns vergleichbar mit der Gesamtstrafenbildung bei Tateinheit, da zählt auch nur die höchste Einzelstrafe und der Rest fällt unter den Tisch).

Das Modell in den USA führt dann aber zu so grotesken Urteilen wie dreimal Lebenslänglich plus 70 Jahre. Da ist in Deutschland schon der Art. 1 GG davor. Das BVerfG hat festgelegt, dass ein jeder Straftäter die Aussicht haben muss, wieder aus der Haft entlassen zu werden, sonst wäre das menschenunwürdig.

Das mit dem Strafzweck muss ich vielleicht doch länger ausführen. Die Moderation kann das gerne in den Stammtisch oder ähnliches verschieben.

Die Frage ist immer, was soll die Strafe bezwecken. Der erste Ansatz war hier "Rache". der Täter soll das erleden, was auch sein Opfer erleiden musste. Interessanterweise ist dies nicht die älteste Form der Bestrafung. Bei den Germanen war es üblich, dass Straftaten durch Vermögensbusse geahndet wurden. Das Wergeld wurde zwischen der Familie des Opfers und der Gemeinschaft aufgeteil, weil diese durch den Bruch des Friedens auch betroffen war. Nur für wenige schwere Verbrechen gab es die Todesstrafe.

Als höchtse Strafe galt der Bann, der Ausschluss aus der Gemeinschaft. Mit diesem Ausschluss war der Strafzweck "Schutz vor dem Täter" erfüllt. Wer nicht mehr da war konnte auch keine weiteren Straftaten gegen die Gemeinde verüben. Hierher stammt übrigens auch der "Werwolf" als aus der Gemeinde ausgeschlossener Mann, der im Wald lebt und sprichwörtlich zum Wolf wird. Immer wenn sich Attila als "Wolf" bezeichnet, muss ich daher lachen.

Das mit der Rache als Strafgrund hat uns erst die Verbreitung des Christentums mit dem "Auge um Auge" aus der Bibel eingebracht.

Mit der Aufklärung kam dann die absolute Straftheorie, Vertreter verschiedener Ausprägungen waren Kant und Hegel. Ich habe unten eine Zusammenstellung von Texten angefügt, wer sich da genauer mit beschäftigen möchte. Kant erkannte, dass "Gleiches mit Gleichem" zu vergelten einem Staat nicht gut zu Gesicht sünde. Die Strafe müsse aber "proportional zum Grad des Unrechts" sein (Tailonprinzip).

Ein Abschied vom Gerechtigkeitsgedanken kam dann durch das Aufkommen des Utilitarismus. Vertreter der Generalprävention war Anselm von Feuerbach. Er erkannte, dass ein "psychologischer Zwang" auf potentielle Straftäter ausgeübt werden müsse, damit sich diese normtreu verhalten.

Schließlich kam Liszt noch auf die Spezialprävention. Danach ist die Strafe so zu wählen, dass der jeweils schon straffällig gewordene Mensch nicht weitere Taten begehen wird. Ein einsichtiger Täter braucht daher gar keine Strafe, kein unbelehrbarer Täter dagegen müsse zum Schutz der Gesellschaft dauerhaft weggesperrt werden.

Die Schwierigkeit war nun, die verschiedenen Straftheorien zu vereinigen. Eine mögliche Sichtweise unserer heutigen Strafrechtsanwendung ist, dass sich der Strafrahmen aus dem generalpräventiven Gedanken (welche Strafe ist mindestens nötig) und der absoluten Straftheorie (welche Strafe ist maximal angemessen) ergibt. Innerhalb des Strafrahmens wird dann nach spezialpräventiven Gesichtspunkten entschieden, welche Strafe für den jeweiligen Täter angemessen ist.

Das Asperationsprinzip ist im Licht der Spezialprävention dadurch zu erklären, dass es bei der strikten Aufaddition irgendwann keine Rolle mehr spielt, wie viele Taten begangen wurden, weil die sinnvolle Höchstdauer einer Freiheitsstrafe eh schon überschritten ist (mehr als lebenslänglich geht nicht), beim Asperationsprinzip kommt für jede Tat noch etwas dazu, auch wenn das Delta mit jeder Tat kleiner wird.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2619 am: 5. März 2021, 10:35:48 »
Off-Topic:
So langsam artet es hier in ein Strafrechtseminar aus (an die eigene Nase faß)... ::)
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Offline Schreibtischtäter

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2620 am: 5. März 2021, 10:40:46 »
Finde ich gut, Aufklärung tut not, auch und vor allem im rechtlichen Bereich. Gerade Strafrecht ist ein Reizthema, bei dem alle eine Meinung, aber nur wenige Ahnung haben...
 

Offline Ba_al

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2621 am: 5. März 2021, 10:41:45 »

Edith: und schon die nächste Straftat...

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Dazu müsste er erstmal in der Türkei gewesen sein. Da hab ich so meine Zweifel.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2622 am: 5. März 2021, 10:44:16 »
Ich meine die verlinkte Holocaustleugnung.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2623 am: 5. März 2021, 10:49:07 »
OK....ich hatte mir das Geseier nicht angehört
« Letzte Änderung: 5. März 2021, 10:52:35 von Ba_al »
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #2624 am: 5. März 2021, 10:50:29 »
OK, nur das Wichtigste:

Zitat
☀️ 🌊 Schöne Grüße von der Ostsee! Die Natur, das Meer und die ungefilterte Luft ohne unwissenschaftliche Rothschild-Sklaven-Mundwindel tun gut! Ich komme bald zurück und dann beweise ich gern vor jedem Strafgericht meine Thesen denn die Wahrheit ist belegbar und nur die Lüge muss sich durch Paragraphen schützen!
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