wer steht eigentlich im Grundbuch als Eigentümer drin?
Jedenfalls nicht der König, der ist bereits am Notar gescheitert. Aber das wäre nicht die erste Hütte, die Peter sanieren läßt, ohne im Grundbuch eingetragen zu sein. Ds war bei der von
@dieda erwähnten Krönungshalle genauso. Damals war die Begründung, dass das Grundstück nicht Staatsgebiet werden könnte, wenn es im Grundbuch der GmbH steht. Das mit dem Gerichtsvollzieher ist doch eher praktisch.
Das mit dem Rauswerfen ist dagegen nicht ganz so einfach. Das Grundbuch besitzt öffentlichen Glaube. Das bedeutet, dass jedermann auf die Richtigkeit der Grundbucheintragungen vertrauen kann. Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer kann ein Grundstück verkaufen und der Käufer könnte dann Peter rausschmeißen und sich auf den guten Glauben an die Richtigkeit des Grundbucheintrags berufen. Der eingetragenen Eigentümer der weiß, dass er nicht Eigentümer ist, ist dagegen bösgläubig und kann sich nicht auf das Grundbuch berufen. Da ist das Problem aber, dass Kaufverträge über Grundstücke nur bei notarieller Beglaubigung wirksam sind. Das Verpflichtungsgeschäft ist daher nicht wirksam zustande gekommen (§ 311b Abs. 1 BGB). Wirksam werden könnte der Vertrag trotzdem, wenn die Auflassung ins Grundbuch eingetragen wird. Allerdings bedarf es da wieder der Mitwirkung eines Notars (§ 925 BGB). Ohne Auflassung ist auch das Erfüllungsgeschäft unwirksam und ein Eigentumsübergang nicht erfolgt. Der im Grundbuch Eingetragene ist damit tasächlich Eigentümer und der Grundbucheintrag richtig.
Somit ist Peter (oder eine Stiftung, Staatsverein, was auch immer KRD) tatsächlich nicht Eigentümer der Bauruine geworden und der "Verkäufer" könnte sie rauswerfen (und die Wiederherstellung des alten Zustandes verlangen). Umgekehrt kann Peter die Rückzahlung des Geldes für den "Kauf" verlangen, da für die Zahlung kein Rechtsgrund bestand (§ 812 BGB). Allerdings könnte die Rückzahlung verweigert werden, wenn König Ohneland gewußt hat, dass er die Zahlung ohne Rechtsgrund erbringt (§ 814 BGB).
Es ist genug Stoff für weitere spannende Gerichtsverfahren vorhanden. Deckt Euch rechtzeitig mit Popcorn ein.