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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1501788 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6150 am: 13. Januar 2021, 08:58:09 »
Die Luft entweicht situationsweise auch von alleine, durch die üblichen organischen Veränderungen, die den Körper dazu bringen, Überdruck loszuwerden. Tote entlassen Gase aus Magen und Darm, das ist normal. Dass die Lunge auch daran beteiligt ist, halte ich für möglich.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6151 am: 13. Januar 2021, 09:00:47 »
...
Was mich aufhorchen lässt, sind die letzten beiden Sätze. Dient das nur die Leute zu beruhigen oder kann man daraus schließen, dass die Situation in den Krematorien selbst in Sachsen nicht überall so ist wie in Meissen?

Wo liegt Meißen?

Im Übrigen weiß ich auch nicht, was die Innung da reitet, wenn sie den Leuten wahlweise suggeriert, ihre Mitglieder und die Leiter der Krematorien würden die Journalisten belügen, letztere hätten ihre Artikel zu spät ins Blatt gebracht oder der Innungsobermeister hätte keine Ahnung, was in den Hotspots abgeht. Vielleicht fürchtet der auch nur, so wie Kretschmer von Querlüftern heimgesucht zu werden.

Die Landesinnung hat ihren Sitz in Marienberg (da sind die Krematorien alle weit weg), ihre Telefonnummer hat eine Leipziger Vorwahl (da ist tatsächlich nicht viel los) und der Laden ist im Register des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen, weshalb auch immer ...
 
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6152 am: 13. Januar 2021, 09:05:29 »
Normalerweise waschen die Bestattungsinstitute die Toten und bekleiden sie, bevor sie in den Sarg gelegt werden. Wobei das jetzt Hörensagen ist ...

Nie ein Praktikum bei einem Bestatter gemacht oder mal in der Pathologie gearbeitet? Die Toten werden bis zur endgültigen Einsargung einige (viele) Male bewegt. Dazu gehört nicht nur das Waschen und Ankleiden (wahlweise in beim Bestatter käuflicher Totenkleidung oder dem, was die Angehörigen mitbringen), sondern (wenn der Tote aufgebahrt werden soll um Verwandten etc. noch einen "Besuch" zu ermöglichen) auch Schminken bzw. so herrichten, dass es "schön" aussieht. Auch das Einbetten in den Sarg braucht so einiges an "Bewegung". Es gibt dazu aber auch eine Menge Reportagen bei den ÖR in denen ziemlich ausführlich und gut die Tätigkeit des Bestatters gezeigt wird. Sonst empfehle ich mal einen Blog, bei dem kann man auch nachfragen und bekommt sicher eine Antwort.

https://bestatterweblog.de/
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6154 am: 13. Januar 2021, 10:56:23 »
Da macht einer ernst:
Dazu war am Montag bereits ein Interview mit einem Arbeitsrechtler bei Bayern 3, der hat das durchaus kritisch gesehen. Da ich aber kein Arbeitsrechtler bin kann ich dazu natürlich wenig sagen. Leider finde ich das Interview nicht mehr :-(
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6155 am: 13. Januar 2021, 10:59:57 »
Dazu war am Montag bereits ein Interview mit einem Arbeitsrechtler bei Bayern 3


Solmecke hat jetzt auch ein Video zu dem Thema, allerdings nicht speziell zu diesem Fall.

Nach dem anfänglichen Gesabbel geht es etwa in der Mitte des Videos mit dem eigentlichen Thema los, so in etwa bei Minute 10:00

Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6156 am: 13. Januar 2021, 11:24:15 »
20 Minuten Video für das juristentypische "Es kommt drauf an".  :facepalm:
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6157 am: 13. Januar 2021, 12:32:53 »
Zu der unionsrechtlichen Geschichte hat der Nordkurier einen Artikel veröffentlicht.

Ich hole das mal wieder hervor, denn auf "Übermedien" hat das jemand sich mal näher angesehen.

Spoiler
Wahnsinn ohne Widerspruch

12. Januar 2021

Corona-Recht ohne Mundschutz: Der „Nordkurier“ lässt einen Anwalt querdenken

von Hendrik Wieduwilt

Wer viele Paragrafen aufsagen kann und dabei ein kleines Juristenhämmerchen schwingt, kann relativ lang unbemerkt den allergrößten Unsinn erzählen. Wir wissen nicht, ob der Hamburger Anwalt Rolf Karpenstein in seinem durch und durch schwindelerregenden Interview mit dem „Nordkurier“ ein Hämmerchen geschwungen hat – aber sonst stimmt’s auch in diesem Fall.

Karpenstein meint: „Der Lockdown verstößt gegen EU-Recht“, was noch klingt wie ein Beitrag für ein Fachblatt. Doch dann wird es knallbunter als die „Neue Juristische Wochenschrift“ je sein könnte: Die Beschränkungen „werden von Großkonzernen und Politik genutzt, um dauerhaft Freiheitsrechte auszuhebeln“, weil es sich dann – huch Moment, ist das hier eine Telegramgruppe? – „bequemer herrschen“ lasse. Die Beschränkungen seien „heuchlerisch“ und Spahn ein „Pharmalobbyist“ und so geht das weiter. Und während sich Karpenstein in Rage wendlert, rührt die interviewende Textchefin vom „Nordkurier“, vermuten wir, mit vor Bewunderung geweiteten Augen in ihrem Kakao – und widerspricht mit keinem Wort.

Warum nicht? Hat Karpenstein Recht? Er ist doch immerhin Jurist, ein Organ der Rechtspflege?

Karpenstein sagt, er habe sich im Februar 2020 alles genauer angesehen und komme nun, auch wegen „globaler Verknüpfungen“, zum Schluss, „dass keine einzige der auf Corona gestützten Beschränkungen mit dem vorrangigen Unionsrecht vereinbar ist“. Das gelte jedenfalls für „symptomlose, also gesunde Menschen“.

Ach so ist das: Gesund ist, wer keine Symptome hat – und wir machen hier so ein Tamtam mit PCR-Test diesdas!

Der „Nordkurier“, komplett unirritiert:

„Können Sie das näher ausführen?“

Er kann: Karpenstein ist Europarechtler und deshalb kennt er natürlich viele, viele Paragrafen – und er nennt Normen, ganz nebenbei, als wüssten der „Nordkurier“ und seine Leser natürlich, dass „Art. 21 AEUV“ für „Artikel 21 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ steht.

„Im Anwendungsbereich des Unionsrechts sind vor allem die Freizügigkeit (Art. 21 AEUV), der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 56 AEUV), die im Wesentlichen inhaltsgleiche Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und der freie Warenverkehr (Art. 28 AEUV) von Bedeutung für die vom Lockdown betroffenen Wirtschaftsteilnehmer in Deutschland.“
Die Deutschen lieben Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber das kann man trotz Freude schöner Götterfunken nun wirklich nicht vom AEUV behaupten. Es erklärt aber vielleicht, warum der „Nordkurier“ in ehrfürchtige Schockstarre verfallen ist.

Alles Heuchelei

Karpensteins These lautet, schlicht gesagt: In Europa gelten Grundfreiheiten, die Bundesregierung schränkt sie ein. Zwar dürften die Staaten für den Gesundheitssschutz Maßnahmen ergreifen – aber es gebe rechtliche Voraussetzungen. Soweit, so normal.

Dann führt der Anwalt aus, der Staat müsse es wirklich ernst meinen, er dürfe nicht heucheln. Und das sei ja meist nicht der Fall, wenn es um „Geld und Macht“ gehe.

Karpenstein formuliert das wirklich so:

„Nach der Rechtsprechung des EuGH muss mit der Beschränkung ‚wirklich‘ (im Sinne von wahrhaftig und nicht lediglich heuchlerisch) das Ziel des Allgemeininteresses verfolgt werden, auf welches sich die Behörde beruft. Dies ist, sobald es um Geld und Macht geht, meist nicht der Fall.“

Geld und Macht, Teufel noch eins! Cui bono?

Karpenstein hat noch etwas entdeckt, Werbung nämlich. „Werbung braucht eine Regierung nur, wenn sie keine Argumente hat“, entlarvt der Jurist das Regime Merkel. Damit „ein Großteil der (Welt-)Bevölkerung freiwillig die Freiheitsrechte aufgibt – denn dann lässt es sich bequemer herrschen – werden Werbung und Propaganda vorgenommen“, öffnet der Topjurist der Textchefin vom „Nordkurier“ die Augen.

Doch, Moment, Journalismus – kritisch nachfragen! Also: 


„Aber es gibt doch in so gut wie allen EU-Staaten Beschränkungen der Freiheitsrechte, die mit Corona begründet werden. Halten Sie die alle für unbegründet?“
Grundsätzlich ja, sagt Karpenstein – und führt das dann über viele, sehr, sehr viele Zeilen aus, kommt auf Reiner Fuellmich (bekannt aus KenFM) zu sprechen, das „Großkapital“, das Riesenthema „Wer regiert denn die Welt?“, „globalistische Motive“ und so weiter und so fort.


Ziemlicher Quatsch

Die Textchefin vom „Nordkurier“, vermuten wir, lauscht, nickt, gießt die Zimmerpflanzen, lauscht weiter, abonniert ein paar Telegram-Kanäle – jedenfalls hat sie eines nicht gemacht: Ihn unterbrochen mit etwa den Worten: „Ja danke, wir schauen dann mal, ob und wann wir das bringen.“ Sie hat auch keine andere Rechtsmeinung gegenübergestellt, um den Wahnsinn einmal zu prüfen, rauszufinden, ob womöglich auch der juristische Anteil in Karpensteins Ausführungen ziemlicher Quatsch ist.

Der juristische Anteil in Karpensteins Ausführungen ist nämlich ziemlicher Quatsch.

Natürlich kann man klagen, wenn man das EU-Recht verletzt sieht. Natürlich könnten Corona-Maßnahmen EU-rechtswidrig sein – wobei es immer noch ein grenzüberschreitendes Moment geben muss.

Diese Voraussetzungen benennt Karpenstein. Dann führt der Jurist den „Nordkurier“ auf einen Spaziergang in das schlammige Gebiet der subtilen EU-Kritik: Er führt aus, die EU-Normen stünden, oh weia, über „jedem deutschen Recht, gleichgültig ob es in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Verwaltungsakt oder in einem Realakt einer staatlichen Stelle besteht“.

„Über jedem Recht“ ist falsch, denn das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht haben da schon noch mitzureden, wie man etwa in den zahlreichen lautstarken Streitigkeiten über Zentralbank-Befugnisse erleben konnte – aber wer zählt schon genau nach, nicht jedenfalls ein Anwalt, der mit seinem Hämmerchen ein paar EU-Ressentiments in die Köpfe schlagen will: Das übermächtige Brüssel mal wieder.

Richtig ist: EU-Recht geht dem nationalen Recht in aller Regel vor – und deshalb ist es richtig, dass sich die Corona-Beschränkungen der Mitgliedstaaten am EU-Recht messen müssen, sobald es um grenzüberschreitende Zusammenhänge geht. Richtig ist ebenfalls, dass ein Staat nicht beliebig gesundheitliche Gründe vorschieben kann, um den eigenen Markt zu schützen. Allerdings haben die Mitgliedstaaten einen Einschätzungsspielraum im Hinblick auf einschränkende Maßnahmen. Sie müssen eine Gesundheitsgefahr objektiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen.

Und eben das ist es, was Karpenstein bestreitet: wissenschaftliche Belege für eine Gesundheitsgefahr. Er hat also nicht einen findigen juristischen Kniff gefunden – er hat nur eine handelsübliche Querdenker-These herausgehauen und mit allerlei Jura-Lametta geschmückt.

Keine Anstiftung zum offenen Rechtsbruch

Hat der „Nordkurier“ einfach nicht hingehört? War er eingeschüchtert von AEUV und der zitierten Rechtsprechung zu dänischen Bienen, die auf den Fall Corona ungefähr so gut passt wie eine unzerteilte Ananas in einen Eierbecher (und zudem 20 Jahre alt ist)?

Oder wisperte die Textchefin „endlich sagt’s einer“, bevor sie die Sache ohne jede Gegenrede auf die Seite feuerte? Wie erklärt man sich dieses simultane Punktversagen von Journalismus und Anwaltschaft? Was werden beide mit diesem Interview bei den Querdenkern auslösen?

In den Kommentierungen heißt es: „Wir machen auf“, „Großartige Artikel“, „Liest sich schön“; eine kritische Stimme wird so beantwortet: „Na hat man Sie kleinen Nichtsnutz Wieder aus der Anstalt des betreuten Denkens entlassen?“

Apropos Querdenker: Ein bisschen Restgewissen schien sich bei der Journalistin und dem Anwalt doch noch zu regen. Karpenstein sagt zwar, Unternehmen müssten sich „letztlich nicht an die deutschen Beschränkungen gegenüber Nicht-Kranken“ halten. Er habe aber versichert, schreibt der „Nordkurier“ beschwichtigend, niemanden zum offenen Rechtsbruch anstiften zu wollen. Nichts sagen die Zeitung und das Organ der Rechtspflege zu freilich zu verdeckten Rechtsbrüchen.

Wohl ein Versehen.
[close]

Im Grunde ist das aber eher simpel: Der ganze Schwachfug basiert auf der Annahme des Fehlens wissenschaftlicher Belege für eine Gesundheitsgefahr. "Er hat also nicht einen findigen juristischen Kniff gefunden – er hat nur eine handelsübliche Querdenker-These herausgehauen und mit allerlei Jura-Lametta geschmückt". Wenn man Coronaleugner ist, dann sind alle Maßnahmen natürlich rechtswidrig. Sie verstoßen gegen einfaches Recht (IfSG), Verfassungsrecht und (vielleicht) auch Unionsrecht. Irgendeine sensationelle Entdeckung, dass das Europarecht für sich genommen den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung entgegensteht, ist damit nicht verbunden. Vielmehr lässt das Europarecht willkürfreie Einschränkungen etwa der Dienstleistungsfreiheit aus Gründen des Gesundheitsschutzes und in Erfüllung der auch in der GrCh verankerten grundrechtlichen Schutzpflichten natürlich zu. Wieso der "Nordkurier" diesen Quatsch unkommentiert veröffentlicht, bleibt rätselhaft.

 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6158 am: 13. Januar 2021, 13:05:02 »
Herrjeh, was ist nur mit solchen Leuten los?

Polizei löst Kindergeburtstag mit 30 Gästen auf
In Hameln nahmen trotz coronabedingtem Verbot 30 Personen an einem Kindergeburtstag teil – die Hälfte davon Erwachsene. Beim Eintreffen der Polizei versuchten sich einige Partygäste zu verstecken.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hameln-polizei-loest-kindergeburtstag-mit-30-gaesten-auf-a-5715ee7d-8d2f-44e8-ab97-c3454315f656

Ich verstehe diese Leute nicht! Was geht in deren Köpfen vor?   :facepalm:
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6159 am: 13. Januar 2021, 13:16:36 »

Ich verstehe diese Leute nicht! Was geht in deren Köpfen vor?   :facepalm:

Was in denen vorgeht?
"Ich  bin wohlstandsverwöhnter Egoist und will mich nicht einschränken, ausserdem betrifft Corona nur andere, ich fühle mich ja gesund. Ausserdem übertragen Kinder nicht" :snooty:
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6160 am: 13. Januar 2021, 13:18:09 »
Also in Kurzform: die reine Blödheit.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6161 am: 13. Januar 2021, 13:31:59 »

Zitat
...30 Personen an einem Kindergeburtstag teil – die Hälfte davon Erwachsene.

Ich verstehe diese Leute nicht! Was geht in deren Köpfen vor?   :facepalm:

Eine infantile bzw. spätpubertierende Personengruppe feiert sich, getarnt als "Kindergeburtstag" selbst, oder wozu "hält" man sich denn sonst die eigenen Kinder.

Zitat
Beim Eintreffen der Polizei versuchten sich einige Partygäste zu verstecken.

 :facepalm:
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6162 am: 13. Januar 2021, 13:39:17 »
Zitat
Beim Eintreffen der Polizei versuchten sich einige Partygäste zu verstecken.

Sie wurden nach längerer Suche zufällig durch das nachgeforderte SEK in der Wohnung gefunden.
Das erinnert mich an die einschlägige Szene aus dem Leben des Brian.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6163 am: 13. Januar 2021, 13:39:58 »
Zitat
Was geht in deren Köpfen vor?

Schauen wir doch mal...




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Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #6164 am: 13. Januar 2021, 13:44:44 »
https://www.geburtstagswelt.de/verstecken-und-fangen/

Zitat
Verstecken und Fangen sind die zwei absoluten Klassiker unter den Kinderspielen. Während sich die Kinder beim Verstecken eher geistig betätigen müssen, können Sie sich beim Fangen richtig austoben. Die Spiele können in ganz verschiedenen Variationen gespielt werden.

Ob die Polizei das auch so gesehen hat.  :think:
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