Um das nach einem Blick auf die vom Sächsischen Sozialministerium veröffentlichten Statistiken (die im Übrigen auch die Werte jeder einzelnen Gemeinde beinhalten) jetzt nochmal aufzugreifen:
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Laut der Bestatterinnung sei die Lage in den Krematorien unter Kontrolle:
Bestatterinnung: Lage in Krematorien unter Kontrolle
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Er hält es für wenig hilfreich, wenn Fotos gestapelter Särge in Medien auftauchen. Das bringe nur Unruhe in die Bevölkerung und entspreche nicht der tatsächlichen Situation
Was mich aufhorchen lässt sind die letzten beiden Sätze. Dient das nur die Leute zu beruhigen oder kann man daraus schließen, dass die Situation in den Krematorien selbst in Sachsen nicht überall so ist wie in Meissen?
Meißen ist keine Enklave eines anderen Bundeslandes. Seit gestern sind im Freistaat 260 Corona-Tote dazugekommen. Es gibt zehn Krematorien in Sachsen. Selbst wenn die übrigen derzeit nicht viel weniger Kapazitäten als die Meißner hätten, scheint die Aussage der Bestatterinnung unter dem Aspekt, daß Menschen auch noch an anderen Ursachen sterben, wenig glaubhaft.
Nochmal zu dem bayerischen Zahnarzt, natürlich wird er das durchziehen und dann kann der betreffende Mitarbeiter vor Gericht sein Recht einklagen und vielleicht auch bekommen. Die Leute übersehen dabei aber immer, daß dabei Zeit vergeht und wenn man dann mit Gerichtsurteil wieder arbeiten gehen darf, wundert man sich über das tolle Arbeitsklima. Aber Hauptsache man hat Recht bekommen.
Sagen wir mal so: Beim Zahnarztbesuch kommt irgendwann der Moment, wo die AHA-Regeln "zwei Meter Abstand" und "Maske tragen" nicht mehr greifen. In vielen Praxen werden Arbeiten am Patienten, wie die Zahnsteinentfernung, auch von den Helferinnen übernommen. Und mit der britischen Virenmutation hat sich das Thema Altersdiskriminierung erledigt. Der Arzt setzt also nicht nur sich selbst, sondern auch sein Personal einem erheblichen Risiko aus. Das so nicht mehr tragbar erscheint, sobald die Impfung für das Praxisteam zur Verfügung steht.
Wenn sich Helferinnen der Impfung verweigern, stellt sich die Frage nach der persönlichen Eignung für den Beruf. Die unbezahlte Freistellung nach Verbrauch des Urlaubsanspruches wäre zwar das mildere Mittel gegenüber der ordentlichen Kündigung. Aber irgendwann wird man als Praxisinhaber die Arbeitsleistung haben, die Stelle also besetzt sehen wollen. Die Hängepartie ist also für beide Seiten nicht sonderlich befriedigend.