Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1500454 mal)

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5115 am: 3. November 2020, 16:33:34 »
Egal, Hauptsache das Geld ist weg woanders!
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5116 am: 3. November 2020, 18:00:07 »
Die Frage wird ja auch nicht sein ob, sondern wann sie rausfinden abgezockt worden zu sein.

Da wird schon eine Klage eingereicht werden bei irgend einem amerikanischen Gericht. Nur leider wird die, natürlich völlig unerwartet, fitzen.

...

Sie wird vielleicht eingereicht, aber vermutlich nicht mal zugelassen - was dem Fuellmich aber völlig egal sein dürfte. Die Klage wird wohl schon deshalb nicht in D anhängig gemacht, weil sich hier die Medien darauf stürzen, ein paar Deppen von dem bedauerlichen Ergebnis im Autoradio hören und das dann im Internet breittreten würden. Was in den Staaten mit der Klage passiert, merkt dagegen kein Mensch.

 
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5117 am: 3. November 2020, 18:03:31 »
Die Klage wird wohl schon deshalb nicht in D anhängig gemacht, weil sich hier die Medien darauf stürzen

Die Klage wird in Deutschland nicht anhängig gemacht, weil es hier keine Sammelklagen gibt und die Musterfeststellungsklage nur für Verbraucher, aber nicht für Unternehmen möglich ist. Außerdem ist hier das Beweisrecht deutlich ungünstiger.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5118 am: 3. November 2020, 18:49:42 »
Und nicht zu vergessen, hier ist es auch viel einfacher mal nachzufragen, wofür denn das Geld nun draufgegeangen ist. Aber bis Kalifornien ist es weit....
Und auf dem Weg dahin lassen sich dann viele wertvolle Dienstleistungen erbringen oder doch wenigstens abrechnen.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5119 am: 3. November 2020, 19:26:54 »
Der Nordkurier ist der Meinung, hier seit ein großes Faß aufgemacht worden.

Meiner Meinung nach ist es ein Unterschied, ob ein Gesetz fehlte oder fehlt. Also Imperfekt oder Präsens.

Der Rest werden die rechtsgelehrten Agenten hier schon auseinandernehmen.


Zitat
WEIL GESETZ FEHLT
Dortmunder Amtsrichter stellt mit Urteil komplette Corona-Regeln in Frage

Ein Dortmunder Amtsrichter hat drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen Corona-Regeln verstoßen hatten. Begründung: Es reiche nicht, dass die Regeln per Verordnung festgelegt worden seien – und nicht per Gesetz

Dortmund.
Ein Urteil am Amtsgericht Dortmund sorgt für Debatten im Internet: Ein Richter hat am Montag drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament – und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil (Az. 733 Owi 64/20) ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden muss. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von dem Kollegen „ausführlich begründet“ und soll zeitnah veröffentlicht werden.
Spoiler
In Foren von Kritikern der Corona-Maßnahmen wurde der Richterspruch als bahnbrechend bewertet. Ein in der Szene bekannter Anwalt zitierte einen der Freigesprochenen mit den Worten: „Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!“

Mit der Coronaschutz-Verordnung vom 22. März, auf die sich das Urteil bezieht, wurde der erste Lockdown in Deutschland rechtlich begründet. In der Verordnung hieß es: „Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.“

[close]
https://www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/dortmunder-amtsrichter-stellt-mit-urteil-komplette-corona-regeln-in-frage

Zitat
Ein in der Szene bekannter Anwalt
, soso.   :whistle:

http://dschneble.tssd.de/blog/?p=9101


Heute aktuell:

Zitat
Insbesondere seitdem der "Lockdown Light" beschlossen wurde, wird zunehmend die Rechtsicherheit der Einschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus angezweifelt. Der Bundestag reagiert nun und will das Infektionsschutzgesetz ändern.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/aenderung-infektionsschutzgesetz-ifsg-ermaechtigungsgrundlage-parlamentsvorbehalt-bundestag-corona/
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5120 am: 4. November 2020, 10:43:01 »
Welcher unserer Kunden könnte das gewesen sein?   :scratch: :scratch:

Zitat
In Offenburg gerieten sie dabei den Angaben zufolge an einen 51 Jahre alten Mann aus der Reichsbürger-Szene. Der einschlägig vorbestrafte Mann weigerte sich demnach vehement, im Zug eine Alltagsmaske aufzusetzen. Als er daraufhin gezwungen wurde, den Zug zu verlassen, schrie er laut Bundespolizei auf dem Bahnsteig und versuchte, die Einsatzkräfte zu schlagen und zu treten. Die Polizei habe daraufhin Pfefferspray eingesetzt und ihn gefesselt zur Wache gebracht. In Dortmund fiel laut Polizei ein 21 Jahre alter Nigerianer auf. Nachdem er sich konsequent geweigert habe, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen sei bei der Feststellung seiner Personalien aufgefallen, dass der in Italien gemeldete Mann keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland habe.

Spoiler
Teil-Lockdown: Bundespolizei ermahnt fast 3000 Bürger wegen Verstößen
Die Bundespolizei hat am ersten Tag der neuen Kontaktbeschränkungen 2989 Bürger wegen Verstößen gegen die Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus ermahnt. Wie das Bundespolizeipräsidium in Potsdam am Dienstag mitteilte, informierten die Einsatzkräfte am Montag bundesweit in 26 Fällen die örtlichen Gesundheitsämter, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Insgesamt seien rund 6000 Bundespolizisten unterwegs gewesen, um an den Landesgrenzen, in Zügen, in Bahnhöfen und auf Flughäfen auf Quarantänevorschriften hinzuweisen und Menschen ohne Mund-Nase-Schutz anzusprechen.

03.11.2020 - 17:42 Uhr Kommentieren

    dpa

In Offenburg gerieten sie dabei den Angaben zufolge an einen 51 Jahre alten Mann aus der Reichsbürger-Szene. Der einschlägig vorbestrafte Mann weigerte sich demnach vehement, im Zug eine Alltagsmaske aufzusetzen. Als er daraufhin gezwungen wurde, den Zug zu verlassen, schrie er laut Bundespolizei auf dem Bahnsteig und versuchte, die Einsatzkräfte zu schlagen und zu treten. Die Polizei habe daraufhin Pfefferspray eingesetzt und ihn gefesselt zur Wache gebracht. In Dortmund fiel laut Polizei ein 21 Jahre alter Nigerianer auf. Nachdem er sich konsequent geweigert habe, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen sei bei der Feststellung seiner Personalien aufgefallen, dass der in Italien gemeldete Mann keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland habe.

Seit Montag gelten in Deutschland neue Kontaktbeschränkungen, die noch bis Monatsende andauern sollen. Die Verordnungen der einzelnen Bundesländer dazu sind unterschiedlich, zielen aber alle darauf ab, vor allem Kontakte im privaten Umfeld zu reduzieren, um damit eine schnelle Verbreitung des Virus zu vermeiden.
[close]
https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-teil-lockdown-bundespolizei-ermahnt-fast-3000-buerger-wegen-verstoessen/26587244.html?ticket=ST-4955614-qdcyYnvVGZIksgiTutzy-ap1
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5121 am: 4. November 2020, 10:56:47 »
Offenburg - könnte Marco Kurz sein.
Wer Rechtschreib- und Grammatikfehler findet, darf sie behalten!
Mir kennä alles ausser hochdeitsch!
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5122 am: 4. November 2020, 11:02:36 »
Offenburg - könnte Marco Kurz sein.

Neeee...der ist doch noch keine 51 Jahre und außerdem hat er sich auch (noch) nicht nach Italien verkümmelt um eine "Alibiadresse" zu haben.  ;)
Ich denke da eher mal wieder an jemand aus dem Königreich, oder an einen der Spezialisten der diversen "Heimatbund-Sürmeli"-Reiche.  ;)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5123 am: 4. November 2020, 13:06:34 »


Als ob die Wiener nicht schon genug um die Ohren hätten. jetzt kommen nach den Islamisten auch noch die covidi0tischen Papierterroristen.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5124 am: 4. November 2020, 14:39:55 »
Interessant würd dann, zumindest für mich, wie die Cov♥♥♥en sich dann diesen Umstand wieder zurechtlügen werden.

Ich werde sie dann darauf hinweisen, dass sie halt direkt den russischen Militärstaatsanwalt hätten anschreiben müssen. der ist schliesslich zuständig.

 :happy1:
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5125 am: 4. November 2020, 16:23:26 »
Ach, kuck, die Verordnung hält!
Zumindest in Sachsen-Anhalt haben also die Beamten des Ministeriums korrekt gearbeitet ...


Zitat
CORONAVIRUS
Gericht bestätigt Teil-Lockdown

04.11.2020
Gericht lehnt Klage von Hotelkette ab und bestätigt damit den Teil-Lockdown. Symbolbild: Uli Deck/dpaGericht lehnt Klage von Hotelkette ab und bestätigt damit den Teil-Lockdown. Symbolbild: Uli Deck/dpa
Spoiler
Oberverwaltungsgericht bestätgt den Teil-Lockdown und lehnt damit die Klage einer Hotelkette ab.

Von Michael Bock ›
Magdeburg l Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch den Antrag einer großen Hotelkette abgelehnt, mehrere Regelungen der neuen Corona-Bestimmungen außer Vollzug zu setzen.

Konkret geht es dabei um die Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen, das Beherbergungsverbot für Urlauber, die Schließung von Gaststätten sowie die Untersagung des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten  Sportanlagen und Schwimmbädern.

Diese bis Ende November geltenden Maßnahmen seien bei derzeitiger Betrachtung eine „notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes", befindet das OLG. Es sei legitimes Ziel, „den exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens durch Kontaktreduzierung zu stoppen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern".

Der Eingriff in die Berufsausübungfreiheit und das Eigentumsrecht der Betreiber von Beherbergungsbetrieben werde dadurch gemildert, dass für vom „Teil-Lockdown" betroffene Unternehmen neue  Corona-Hilfen geschaffen worden seien, die deutlich über die bisherigen Unterstützungsprogramme hinausgingen.
[close]
https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/coronavirus-gericht-bestaetigt-teil-lockdown
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5126 am: 4. November 2020, 18:23:58 »


Karl Hilz hat mal wieder "heiße Informationen". Jetzt haben nicht mehr Drosten und Gates an allem schuld sondern die Labore. Alles Korroption. Er spielt damit auf die Schottdorf-Affäre an, die aber mit letztinstanzlichen Freisprüchen beendet wurde.

Nach meinen Informationen war Hilz nie beim LKA, es ist also unwahrscheinlich, dass er an den Schottdorf-Ermittlungen beteiligt war. Da Schottdorf aber inzwischen verstorben ist, spielt das auch keine Rolle mehr. Tatsächöch ist aber so, dass das Labor, was durch falsch-positive Corona-Tests aufgefallen ist, um das ehemalige Schottdorf-Labor handelt, was inzwischen aber zu einem australischen Konzern gehört.

Es folgt noch Gelaber über den Schutz von Steuerhinterziehern durch Geheimdienste. Fakten oder Beweise hat der Hauptkommissar im Ruhestand natürlich nicht.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5127 am: 4. November 2020, 18:43:06 »
Es gibt neue Erkenntnisse!


a)tens: Wendler ist Künstler.

b)tens: Die Welt ist ungerecht!





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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5128 am: 4. November 2020, 19:17:10 »
Nein Wendler, du hast gar nichts für andere Menschen geopfert. Du wolltest nur mal wieder von den Medien beachtet werden. Ist halt nach hinten losgegangen. Das ist aber auch schon alles.
Und jetzt Klappe halten und husch ins Körbchen, du Depp.

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5129 am: 4. November 2020, 19:17:38 »
Und nicht zu vergessen, hier ist es auch viel einfacher mal nachzufragen, wofür denn das Geld nun draufgegeangen ist. Aber bis Kalifornien ist es weit....
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Dieser ominöse Klageweg ist auch in unserem Städtchen bei einigen Personen bekannt geworden. Heute beim Einkaufen erzählte eine (histerisch anmutende) Dame der Kassiererin, dass ja demnächst Klage in den USA gegen die bösen Coronaeinschränkungen erhoben wird. (Wahrscheinlich wurde sie vorher vom Personal dezent darauf aufmerksam gemacht entweder Maske zu tragen oder eben online einzukaufen.) Auf meine Bemerkung, dass das ja wohl lediglich Abzocke zur Geldvermehrung bei nicht sonderlich seriösen Anwälten dienen würde, erhielt ich zu Antwort, dass es doch lediglich 800 Euro seien um sich der Sammelklage anzuschließen. Gegenantwort von mir, wenn da 10000 Leute darauf reinfallen, hat der Anwalt ca. 8 Millionen Euro erhalten - für nichts. Rückantwort der Dame, der Anwalt habe aber auch unwahrscheinlich viel Arbeit damit und es bleibe sicherlich nicht viel übrig. Das Gespräch endete, nachdem ich nach der Anschrift des Anwalts fragte, um ihm eine Packung Tempotaschentücher zwecks Aufnahme seiner Anwaltstränen zu schicken.  ;D