Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1500511 mal)

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Offline Lonovis

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5145 am: 5. November 2020, 11:52:42 »
Danke @Reichsschlafschaf, ich liebe Zahlen. Auch, dass da mal welche aus anderen Ländern zu sehen sind, ist überaus interessant. Aber nur aus Zahlen Schlüsse zu ziehen ist saudünnes Eis.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5146 am: 5. November 2020, 12:11:01 »
Aber nur aus Zahlen Schlüsse zu ziehen ist saudünnes Eis.

Soweit ich das beurteilen kann, machen das unsere 17 Regierungen auch nicht.

Die beratenden Ärzte hätten wohl gerne einen shutdown, aber die Wirtschaftler in den Ministerien sagen, das geht so aber nicht, die Finanzer pflichten ihnen bei, die Kultusleute sind dagegen, aber die Juristen wissen, wie man's zum Teil machen könnte u.s.w.


In McPomm iwrd geklagt:

Zitat
Gegen Corona-Lockdown: Elf Eilverfahren in Greifswald eingegangen

Betreiber von Fitness- und Kosmetikstudios aus MV klagen gegen die Schließung im Lockdown. Außerdem sind Klagen von Urlaubern eingegangen, die sich gegen die Ausreisepflicht wehren.
https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Greifswald-Elf-Eilverfahren-gegen-Corona-Lockdown-eingegangen?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1TzT2naquzrCpUa1awiYjheqAcxrSAYc8_3RW15QS_FUOHLTFl7xIrKEg#Echobox=1604572233


Zitat
Bei der B.Z. sieht man Willkür
Die Kolumne von Peter Raue
Das Kulturverbot ist krachend rechtswidrig

https://www.bz-berlin.de/kultur/das-kulturverbot-ist-krachend-rechtswidrig

engagiert sich aber ansonsten nicht sehr.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5147 am: 5. November 2020, 14:01:56 »
Tendenziell ignoriert die normale Bevölkerung in Vorpommern die Obrigkeit lieber und bleibt dabei unter dem Radar, statt sich mit ihr direkt anzulegen. Aufgrund der recht dünnen Sklavenhalterdichte dort ist das durchaus zielführend und zudem einfacher. Man hat aber auch andere Probleme, als sich ausgerechnet über 'ne Maske aufzuregen.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5148 am: 5. November 2020, 17:26:41 »
Ich weiß nicht. Vermutlich brauche ich doch eine Lesebrille. Ich lese immer nur "Mimimi".
 


Apropos Lesen!

Der Wendler hatte schon wieder eine Erkenntnis: Bei RTL kann man auch lesen und man liest dort offenbar mit, was er in Telegram schreibt und weil das sein Geschäft schädigt und das von seiner Laura auch, mag er jetzt gar nimmer:





 :facepalm:
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5149 am: 5. November 2020, 19:28:00 »
Die Gerichte arbeiten


Zitat
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen ab

dpa
°°° Das Wichtigste in Kürze °°°

• Erneut ein Höchstwert: 19.990 Neuinfektionen binnen eines Tages in Deutschland.
• Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot ab.
• Umfrage: Die Hälfte der Bundesbürger rechnet mit einem Weihnachten in der Isolation.
• Der Kontakt von Außenminister Heiko Maas zu einem Infizierten hat keine Auswirkungen auf andere Regierungs-Mitglieder.
• In Großbritannien gilt zur Corona-Bekämpfung seit heute ein Teil-Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
https://www.augsburger-allgemeine.de/live-blog/Bayerischer-Verwaltungsgerichtshof-lehnt-Eilantrag-gegen-Corona-Massnahmen-ab-id56904676.html


Bei den Erwachten hat man erkannt: Damit will der Richter seine Strafversetzung durch Söder verhindern!!1!!!11!!!


Zitat
Urteil in Baden-Württemberg
Eilantrag von Urlauber gegen Corona-Verordnung abgewiesen
red/dpa/lsw,  05.11.2020 - 16:58 Uhr

Ein erster Eilantrag eines Urlaubers gegen die Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. So begründet das Gericht seine Entscheidung.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.urteil-in-baden-wuerttemberg-eilantrag-von-urlauber-gegen-corona-verordnung-abgewiesen.bb762523-2cf2-480e-ac56-d27506fc96b8.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5150 am: 5. November 2020, 20:56:49 »


DIe Bahner kommt mal wieder aus der Gruft gekrochen. Die Anwälte für Atmung haben einen offenen Brief verfasst, Das übliche Blabla. Das Infektionsschutzgesetz enthält keine Definition von "Epidemie", daher ist das alles rechtswidrig.

Es geht schneller die angehängte PDF zu lesen als sich das Mimimi im Video anzuhören.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5151 am: 6. November 2020, 09:01:18 »
Urteil in Baden-Württemberg
Eilantrag von Urlauber gegen Corona-Verordnung abgewiesen


Ergänzung:

Zitat
Mannheim - In einer ersten juristischen Entscheidung zur jüngsten Corona-Verordnung hat ein Reisender wegen eines stornierten Urlaubs in Heidelberg eine Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg kassiert. Die Kammer lehnte den Eilantrag des Mannes nach Angaben vom Donnerstag ab. Er hatte nach den Appellen der Bundesregierung für einen Verzicht auf Auslandsreisen extra ein Hotelzimmer in der Neckarstadt gebucht, um eine Woche in Heidelberg zu verbringen. Das Verbot für touristische Übernachtungen nach der Corona-Verordnung habe ihm den Urlaub zunichtegemacht, hatte er argumentiert.

Der Mann habe zwar Nachteile erlitten, weil er auf den geplanten Urlaub verzichten und auch nicht umplanen konnte, erklärte der 1. Senat des VGH. Jedoch komme den gravierenden Folgen für Leib und Leben vieler vom Coronavirus Betroffener und der damit verbundenen Erhaltung der Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems ein größeres Gewicht zu. Der Beschluss ist unanfechtbar. (1 S 3405/20)
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.urteil-in-baden-wuerttemberg-eilantrag-von-urlauber-gegen-corona-verordnung-abgewiesen.bb762523-2cf2-480e-ac56-d27506fc96b8.html


PM des Gerichts:
Spoiler
Neuer Lockdown wegen staatlicher Maßnahmen zur Umsatzkompensation voraussichtlich verhältnismäßig; Offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache
Datum: 05.11.2020

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit einem soeben den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss von heute erstmals über die neuen Beschränkungen durch die seit dem 2. November geltende Corona-Verordnung der Landesregierung entschieden. Er hat den Eilantrag eines Urlaubers abgelehnt, der für den Zeitraum vom 07. bis 13.11.2020 ein Hotelzimmer in Heidelberg gebucht hat, um dort zusammen mit seiner Ehefrau einen lange geplanten, zeitlich koordinierten und aufgrund früherer Äußerungen der Bundesregierung eigens im Inland angesetzten Urlaub zu verbringen. Er brachte vor, durch § 1a Abs. 5 Satz 1 Corona-Verordnung werde der Urlaub zunichtegemacht.
 
Der 1. Senat führt zur Begründung der Ablehnung des Antrags aus, insbesondere in einer Pandemielage mit diffusem Infektionsgeschehen könne es - zur Vermeidung eines vollständigen „Lockdowns“ - sachliche Gründe für Ungleichbehandlungen geben. Im Eilverfahren offen sei allerdings, ob solche Differenzierungen, für die es keine rein infektionsschutzrechtlichen Gründe gebe, vom Verordnungsgeber oder nur vom parlamentarischen Gesetzgeber vorgenommen werden dürfen. Diese Frage stelle sich umso dringlicher, wenn die Landesregierung Ungleichbehandlungen zu einem Zeitpunkt vornehme, zu dem die Grundrechtsträger bereits über einen längeren Zeitraum erheblichen Grundrechtseingriffen zur Bekämpfung einer Pandemie ausgesetzt gewesen seien.

Ob das neue Beherbergungsverbot für privat Reisende den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG und des Parlamentsvorbehalts genüge, sei daher offen. Ob der Antragsteller in der Hauptsache Erfolgsaussichten habe, stehe mithin noch nicht fest. Der Eingriff in das Grundrecht der Betriebsinhaber auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sei mit Blick auf die staatlichen Maßnahmen zur Umsatzkompensation jedoch voraussichtlich verhältnismäßig.

Dies gelte auch für den Antragsteller als Urlaubsgast. Die mit dem Verzicht auf den geplanten Urlaub und den fehlenden Möglichkeiten zur Umplanung desselben im November 2020 einhergehenden Nachteile seien zwar von einigem Gewicht. Jedoch komme den gravierenden Folgen für Leib und Leben einer Vielzahl vom Coronavirus Betroffener und der damit verbundenen Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems Deutschlands ein größeres Gewicht zu.

Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 3405/20).
[close]
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/7440650/?LISTPAGE=1213200
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5152 am: 6. November 2020, 14:18:29 »
Na Mahlzeit …

Zitat
BREAKING NEWS: Dänemark riegelt sieben Kommunen im Norden Jütlands ab.  Der Zug- und Busverkehr wird eingestellt. Der Grund sind erste Infektionen von Einwohnern mit einer in den Nerzfarmen mutierten Art des #SARS_CoV_2 Erregers.
Quelle: https://twitter.com/ARD_Stockholm/status/1324410789176975361
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5153 am: 6. November 2020, 16:25:10 »
Nein Wendler, du hast gar nichts für andere Menschen geopfert.

...

Der Wendler hatte die Karriere seiner Dummheit geopfert, nicht "anderen Menschen" (wobei man diese Tatsachenverdrehung mit "q. e. d." kommentieren kann).
Dann dürfte er von seiner Bank bzw. seinem Vermieter mit der Realität konfrontiert worden sein. Die da hieß "zahlen oder ausziehen" - und das nicht erst Ende nächsten oder übernächsten Jahres, wenn man hier eine Räumungsklage oder die Versteigerung durchbekommen hätte, sondern mitunter binnen zwei Wochen.
Anstatt es auf einen sinnlosen Rechtsstreit ankommen zu lassen, scheint er seine letzten Kröten in Flugtickets investieren zu wollen. Und da sich die Freude über die Rückkehr des verlorenen Sohnes in Grenzen halten wird, muß er sich eben etwas einfallen lassen.

..., erhielt ich zu Antwort, dass es doch lediglich 800 Euro seien

...

Lediglich 800 Euro, wie nett. Aber wenn sie sich versehentlich angegangene Semmeln aus dem Wühlregal griff, weil sie die Brille daheim vergessen hat, wirst Du sie toben sehen, damit sie ja auch ihre sechzig Cent zurückbekommt.

...
um sich der Sammelklage anzuschließen. Gegenantwort von mir, wenn da 10000 Leute darauf reinfallen, hat der Anwalt ca. 8 Millionen Euro erhalten - für nichts. Rückantwort der Dame, der Anwalt habe aber auch unwahrscheinlich viel Arbeit damit

...

Stimmt. Die Amerikaner verstehen keinen Spaß, wenn sich so ein Würmchen bei der Buchhaltung "vertut". Bei 10.000 gleichlautenden Buchungszeilen ist das ja auch nicht so einfach.

...

Die Idee mit dem Gesichtsschutzschild finde ich gut für die Covidi0ten.

Ich nicht.

...
Aber wenn es in dem Betrieb Arbeit gibt,
die keiner machen will - außer gerade dem.
Dann drückt man halt ein Auge zu.

...

... und kann sich sowohl diese Kettenabmahnungen in die Haare schmieren, als auch darauf warten, daß die Disziplin der übrigen Mitarbeitern nachläßt, sofern die nicht schon einen anderen Job suchen (sollte der Kerl wirklich Kollegen infiziert haben, wäre für mich der Rubikon überschritten - unabhängig davon, ob da jetzt jemand auf Intensiv oder in der Kiste landet).

...
Nein, weil es mittlerweile auch Studien dazu gibt, das die Teile eben nicht schützen,

...

Man hätte besser eine Studie darüber machen sollen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein vom Tisch gewedeltes Sektglas zu Bruch gehen werde. Das Ergebnis wäre zwar für einen  über die Verbreitungswege des Virus ansatzweise informierten und des logischen Denkens nicht völlig entwöhnten Menschen ebenso offensichtlich, hätte aber wenigstens noch einen praktischen Nutzen gehabt ...

https://www.tagesspiegel.de/images/coronavirus-gesundheitsamt-berlin/25999646/2-format43.jpg

Bildquelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/innovationsfeindliches-deutschland-im-lockdown-mit-faxgeraet-und-kugelschreiber-gewinnen-wir-nicht-gegen-corona/26579220.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE (u. v. a. m.)
« Letzte Änderung: 6. November 2020, 16:32:10 von dtx »
 
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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5154 am: 6. November 2020, 18:03:59 »
Video siehe hier:
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6828.msg319092#msg319092

Wie lange es wohl dauert bis Beate diesmal wieder einen "Kururlaub" zur "Nervenberuhigung" antreten darf?  :scratch:

Spoiler
Beate Bahner macht schwere Vorwürfe
Heidelberger Anwältin leugnet in skurrilem Youtube-Video die Corona-Pandemie

06.11.202014:40

Heidelberg - Zu Beginn des zweiten Lockdowns meldet sich die Corona-Leugnerin Beate Bahner wieder zu Wort. In einer skurrilen Videobotschaft erhebt sie haltlose Anschuldigungen.

Mit Beginn des zweiten Lockdowns kehren bekannte Handlungsmuster aus dem Frühjahr zurück: Die Menschen strömen in Geschäfte und hamstern Toilettenpapier, gegen die Schließung von Betrieben wird geklagt und Beate Bahner erhebt mal wieder schwere Anschuldigungen gegen die Politik. Die Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg hat sich im März einen Namen in der Szene der Corona-Leugner gemacht. Damals scheitert sie mit einem Eilantrag vor Gericht und landet später sogar in der Psychiatrie. Als Beate Bahner anschließend bei der Polizei eine Aussage machen muss, demonstrieren etwa 150 Menschen vor dem Revier in Heidelberg – ohne Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Heidelberg: Beate Bahner meldet sich auf Kanal von Dave Brych

Nach weiteren schriftlichen Eskapaden auf ihrer Internetseite und einer erneuten Psychiatrie-Einweisung in Hessen wird es ruhig um die Anwältin. Doch am Donnerstag (5. November) meldet sie sich zurück und zwar auf dem YouTube-Kanal des Mannheimers Dave Brych. Auch Xavier Naidoo gibt kurz zuvor ein Interview auf „5 Ideen“ und bringt mit dem Unternehmer sogar den Song „WohnHAFT in Deutschland“ heraus.
Beate Bahner erhebt schwere Vorwürfe gegen die Politik und das RKI. (Screenshot)

In dem Video „Eilige Mitteilung von Beate Bahner (Anwälte für Aufklärung)„ erhebt die 54-Jährige schwere Vorwürfe gegen die Regierung und die Maßnahmen. Zudem bezweifelt sie, dass es überhaupt eine Corona-Pandemie gebe.

Bahner wirft der Politik vor, gegen Verfassungsrecht zu verstoßen. Mit Superlativen hält sich die umstrittene Anwältin nicht zurück und spricht sogar von „den massivsten Grundrechtsbeschränkungen, die Deutschland jemals in seiner Geschichte erlebt hat.“

Dass die Corona-Maßnahmen seitens der Politik transparent erklärt werden und juristisch anfechtbar sind, interessiert die Heidelbergerin offenbar nicht. Genauso wenig wie die Deutsche Geschichte mit diktatorischen Freiheitsbeschränkungen während der Nazi-Herrschaft, in der DDR und im Deutschen Kaiserreich.
Heidelberg: Beate Bahner erhebt schwere Vorwürfe gegen Regierung

Beate Bahner und die anderen Mitglieder der Gruppierung „Anwälte für Aufklärung“ wenden sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung. In diesem erheben sie zahlreiche Anschuldigungen und leugnen die Corona-Pandemie. Zudem fordern sie die Politiker auf, die „eklatant verfassungswidrigen“ Maßnahmen und die Pandemie zu beenden. Die Vorwürfe der Gruppe haben dabei oft eine Grundlage, sind aber zu kurz gedacht. Dazu ein paar Beispiele:

Die Politiker und das RKI verschweigen angeblich, dass nur etwa 0,72 aller Bundesbürger positiv getestet worden seien – damit sei keine Pandemie gerechtfertigt. Schaut man sich die Zahlen an, kommt das in etwa hin. Demnach sind von über 83 Millionen Bürgern „nur“ etwa 630.000 erkrankt.

Doch die Frage ist, wie diese Zahl ohne die Maßnahmen und den Lockdown aussehen würde. In den USA sind zum Beispiel fast 9,7 Millionen Menschen von insgesamt 328 Millionen infiziert. Weltweit gibt es 48.697.192 Corona-Fälle. Da sich eine Pandemie per Definition auch über Ländergrenzen und Kontinente verbreitet, reicht es nicht aus, den Blick ausschließlich auf Deutschland zu beschränken.

Heidelberg: Behauptungen von Beate Bahner lassen sich einfach widerlegen

Weiter behauptet die Gruppe von besorgten Anwälten, dass die „angeblichen Corona-Toten“ im Durchschnitt 82 Jahre alt und bereits vorerkrankt sind – was die Regierung und das RKI ebenfalls verschweigen sollen. Tatsächlich sterben überwiegend alte und mit Vorerkrankungen belastete Menschen. Dieser Fakt wird keineswegs unter den Teppich gekehrt.

Im Gegenteil: Es wird stets darauf hingewiesen, dass vor allem alte und kranke Menschen mit den Maßnahmen und der Maskenpflicht vor einer Covid-19-Erkrungung bewahrt werden sollen. Diese Verantwortung gegenüber allen Menschen einer Gesellschaft – unabhängig von wirtschaftlichen Nachteilen – ist eine Errungenschaft der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Mit dem Thema Masken geht es dann auch weiter: So wird der Regierung unterstellt, sie verschweige „unzählige Studien“ zur Unwirksamkeit von Alltagsmasken – auch von der WHO. In welchem Zusammenhang diese Studien stehen, wird allerdings nicht erwähnt.

Gegenwärtig empfiehlt die WHO sogar, während der Pandemie eine Alltagsmaske zu tragen, sofern kein Abstand eingehalten werden kann. Denn es geht hierbei in erster Linie nicht um den Schutz vor dem Coronavirus für die Maskenträger selbst. Vielmehr soll verhindert werden, dass Corona-Infizierte über die Verbreitung von Aerosolen gesunde Menschen anstecken.
Heidelberg: Beate Bahner nennt völlig falsche Zahl zur Schweinegrippe

Die Gruppe der „Anwälte für Aufklärung“ hat sich zudem auch auf die Schweinegrippe aus den Jahren 2009/2010 eingeschossen: Laut Beate Bahner habe es damals keinen Grund dafür gegeben, das Virus als Pandemie einzustufen und begründet es damit, dass es in Deutschland kaum Todesfälle gegeben habe.

Auch das scheint auf den ersten Blick zutreffen zu sein, denn an der Schweinegrippe sind „nur“ 253 Menschen in der Bundesrepublik gestorben. Doch auch hier gilt, das Pandemie-Geschehen über die Grenzen Deutschlands hinaus zu betrachten. Weltweilt sind nämlich insgesamt 18.449 Menschen dem Virus zum Opfer gefallen.

Zudem nennt Beate Bahner in dem rund 20-minütigen Video auch eine völlig falsche Zahl im Zusammenhang mit der Schweinegrippe. Demnach unterschlägt die Regierung die Information, dass 50 Millionen Impfdosen im Jahr 2010 hätten vernichtet werden müssen, weil die Grippe keine „todbringende Krankheit“ gewesen sei. Offiziellen Quellen bestätigen, dass Impfdosen aufgrund des Haltbarkeitsdatums zerstört worden sind; es handelt sich aber um etwa 28 Millionen Stück.
Heidelberg: Beate Bahner nimmt Fakten und nutzt sie falsch

Ähnlich wie die Verschwörungsideologen Xavier Naidoo, Attila Hildmann oder Michael Wendler nutzen Beate Bahner und ihre „Anwälte für Aufklärung“ faktische Grundlagen in ihren Argumentationen, die sie aber gezielt verfälschen und so auslegen, um ihre Propaganda vermeintlich zu belegen. Damit sollen vor allem jene Menschen verunsichert werden, die ohnehin kritisch gegenüber Freiheitseinschränkungen stehen. Letzteres allein ist aber eine wünschenswerte Eigenschaft mündiger und demokratischer Bürger. (dh)
[close]
https://www.mannheim24.de/region/heidelberg-beate-bahner-coronavirus-anwaelte-aufklaerung-lockdown-brief-massnahmen-fake-news-90092366.html
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5155 am: 6. November 2020, 18:22:56 »
In Büdingen gibt es vielleicht eine neue Mandantin. Die Dame hatte sich hartnäckig geweigert eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die herbeigerufene Polizei hat dann das Internet-Attest einkassiert. Eine Strafanzeige soll noch nachkommen. Quelle: hr3
Spoiler
Do. 05.11.20, 14:28 Uhr
Polizei ertappt besonders dreiste Maskenverweigerin

Die Polizei hat in Büdingen (Wetterau) eine besonders dreiste Maskenverweigerin ertappt. Die 54-Jährige weigerte sich am Mittwoch, in einem Geschäft in der Hauptstraße die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Den herbeigerufenen Ordnungshütern zeigte die Frau dann ein Attest, das sie angeblich aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit.
Doch die Beamten hatten starke Zweifel an der Echtheit des Dokuments: Offenbar hatte sich die Frau eine Vorlage aus dem Internet ausgedruckt und selbst ausgefüllt. Auf die Dame kommt nun eine Anzeige wegen Urkundenfälschung zu.
[close]
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5156 am: 7. November 2020, 08:20:37 »
Soso, alle Spenden werden zweckgebunden für Gerichtsverfahren benötigt (https://t.me/busfahrerthomas/136):



Vielleicht können ja die Mitagenten mit Paypal-Account eine kleine Nachricht eben dort hinterlassen? Die Sparkasse Northeim hat auf meine Hinweise bisher leider nicht reagiert...
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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5157 am: 7. November 2020, 09:17:21 »
Zitat von: hair mess am  4. November 2020, 23:27:04
...
Aber wenn es in dem Betrieb Arbeit gibt,
die keiner machen will - außer gerade dem.
Dann drückt man halt ein Auge zu.

...

... und kann sich sowohl diese Kettenabmahnungen in die Haare schmieren, als auch darauf warten, daß die Disziplin der übrigen Mitarbeitern nachläßt, sofern die nicht schon einen anderen Job suchen (sollte der Kerl wirklich Kollegen infiziert haben, wäre für mich der Rubikon überschritten - unabhängig davon, ob da jetzt jemand auf Intensiv oder in der Kiste landet).

Er hat ja, bezogen auf den kleinen Laden, nur für eine vorübergehende Schließung, misstrauische Blicke einiger Kunden, und die zweifache Testung der Kollegen gesorgt.
Ansteckungen fanden nach der telefonischen Auskunft durch meine Schwiegertochter nur im privaten Umfeld, ebenso ♥♥♥ischen Umfeld, statt.
Wodurch diese Info verifiziert ist weiß ich nicht.
Aaaber, dann wäre die Ansteckung angeblich auch nahe an Bauer herangerückt. Doch auch dafür fehlen mir Belege.
Ihr wisst, was Nachrichten oft wert sind, die Bekannte von Bekannten erzählen.
Ein Wissen das wir Verschwörungsgläubigen voraus sind.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5158 am: 7. November 2020, 11:22:37 »
Scheint mir hier passender als bei der YT-Ablage.

Lisa Fitz hat nämlich auch eine Erkenntnis!

Der ganze Lockdown ist nur um MACHT aufrecht zu erhalten!!1!!11!!!    :o



https://www.youtube.com/watch?v=o_wei7eIFWE


 :facepalm:
(konnte ich nicht bis zum Ende anschauen, ich krieg da massiv Hals!)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #5159 am: 7. November 2020, 11:28:42 »
Dass die Fitz nicht mehr alle Tassen im Oberstübchen hat, ist doch schon lange klar. Die hat ja auch lange mit Schrang rumgemacht bzw. mit KenFM, ich glaube sie war sogar mal bei Kla tv.
Ich habe mich eh gewundert, dass die wieder im ÖR zu sehen ist, andererseits....BaWü, das Land der Esos und Waldörfler, da fällt es auch nicht auf, wenn Polizisten im KuKluxKlan mitspielen.  ::)
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