Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1499593 mal)

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Offline Rabenaas

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Könnt ihr bitte mit dem kindischen Gezänk aufhören? Danke.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Globaler Moderator Kommentar Das kindische Gezänk und die psychologischen Expertendiagnosen wurden auf 2 Meter Abstand isoliert. Der Thread wird wieder aufgemacht, wenn die Moderation wieder Bock hat, sich auf das Diskussionsniveau hier einzulassen. Vermutlich erst nach dem Mittagessen.Ich wasche jetzt meine Hände (in Unschuld).
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Goliath

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Ich meine, daß  Prof. Dr. Christian Drosten schon einmal in einem Interview im Radio die Meinung vertreten hat, es würde nach einer Infektion keine dauerhafte Immunisierung geben.
Also kann man sich nach einer bestimmten Zeit immer wieder anstecken so wie bei der normalen Grippe.
 

Offline Gerichtsreporter

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Bei einer Influenza ist nicht der Verlust der Immunität das Problem sondern die hohe Variabilität des Virus. Bei SARS hat die Immunität etwa  2 Jahre gehalten.
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Offline Filo Sof

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So oder so brauchen wir auf jeden Fall einen Impfstoff. Daran wird auch mit Hochdruck gearbeitet aber es dauert leider noch bis dahin. Leider.

Ergänzung:
Und selbst dann muss dieser Impfstoff ständig angepasst werden. Den Virus SARS Cov2 werden wir nämlich vermutlich nie wieder los.
« Letzte Änderung: 10. April 2020, 14:40:17 von Filo Sof »
 
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Offline Grashalm

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So oder so brauchen wir auf jeden Fall einen Impfstoff. Daran wird auch mit Hochdruck gearbeitet aber es dauert leider noch bis dahin. Leider.

Ergänzung:
Und selbst dann muss dieser Impfstoff ständig angepasst werden. Den Virus SARS Cov2 werden wir nämlich vermutlich nie wieder los.

Das hängt sehr davon ab wie schnell das Virus mutiert und was die Mutationen genau bewirken. Da kann heute noch keiner eine sichere Aussage machen.

Von man kann das Virus mit einem Impfstoff weitestgehend neutralisieren bis zu alljährlich wiederkehrenden Wellen von Covid19 ist derzeit alles möglich. Man weiß einfach noch nicht genug.
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
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Offline Enzo

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ängt sehr davon ab wie schnell das Virus mutiert und was die Mutationen genau bewirken. Da kann heute noch keiner eine sichere Aussage machen.

Von man kann das Virus mit einem Impfstoff weitestgehend neutralisieren bis zu alljährlich wiederkehrenden Wellen von Covid19 ist derzeit alles möglich. Man weiß einfach noch nicht genug.

Er hat nicht die Meinung vertreten, sondern auf die Möglichkeit hingewiesen, daß der Köprer die Immunität wieder verlieren kann im Rahmen von ein paar Jahren (ganz unabhängig von der Mutation des Virus). Das es Viruserkankungen gibt, die lebenslange Imunität auslösen und andere eben nicht. Und das bei Covid19 natürlicherweise noch nicht genau genug untersucht ist (bei den berichteten Wiedererkrankungen geht er eher von Diagnoseproblemen aus - der Virus zieht wohl regelrecht vom Rachen in die Lunge um und ist dann mit diesen Nasenabstrichen nicht mehr nachweisbar).
 
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Besagte Anwältin hatte Besuch ...:   ::)



Zitat

Kritik an Corona-Maßnahmen 
Ermittler gehen gegen "Coronoia"-Anwältin vor

Von Lars Wienand
10.04.2020, 11:27 Uhr


Die Einschränkungen der persönlichen Freiheiten und des öffentlichen Lebens in der Corona-Krise gehen manchen Juristen zu weit. Auch eine Heidelberger Anwältin begehrt dagegen auf und bekam jetzt Besuch vom Staatsschutz.

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen gegen eine Rechtsanwältin vor, die die Maßnahmen wegen der Corona-Krise für stark übertrieben hält und von "Coronoia" (wie Paranoia) und dem "größten Rechtsskandal" in der Geschichte der Bundesrepublik spricht. Am Donnerstag hat der Internetanbieter 1&1 Ionos zudem die Internetseite der Heidelberger Juristin Beate Bahner gesperrt.
Spoiler
Bereits am Mittwoch kam der Staatsschutz in die Kanzlei von Bahner. Laut Staatsanwaltschaft Heidelberg wird wegen des Verdachts ermittelt, dass Bahner über ihre Seite öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen hat. Sie fordert zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen und zu Demonstrationen auf.
Polizei bat um "vorübergehende Abschaltung"

Ein Sprecher von Ionos bestätigte t-online.de am Donnerstagabend, dass die Polizei Mannheim zur "Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit" um die "vorübergehende Abschaltung" gebeten hatte. Dem sei Ionos nach Prüfung durch Juristen nachgekommen. In der Nacht zu Freitag war die Seite jedoch wieder erreichbar. Der Sprecher konnte das zunächst nicht erklären.

Was die Polizei offenbar als "Störung der öffentlichen Sicherheit" gesehen hat, ist ein 19 Seiten langer offener Brief im DIN A4-Format. Bahner erklärt darin ihren Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, die Corona-Beschränkungen in dem Bundesland zu kippen. Sie ruft dort auch dazu auf, Demonstrationen anzumelden. Die Corona-Verordnungen seien "offensichtlich verfassungswidrig" und "unwirksam" und so weitgehend, dass es ein Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes gebe. Niemand müsse sich mehr an diese Verbote halten, heißt es in ihrer Erklärung.

Die Staatsanwaltschaft hatte in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen kann. Es stelle zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen habe zu unterbleiben.
Eilantrag: Regeln kippen, Demos ermöglichen

Inzwischen will Bahner per Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht erreichen, dass die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden. Sie vergleicht etwa die Abschottung alter und kranker Menschen mit der "ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgruppen im Dritten Reich“. Große Erfolgsaussichten dürfte ihr Eilantrag nicht haben. Das Gericht hat bereits am Mittwoch einen Antrag gegen die bayerischen Regeln verworfen.

Zu Begründung hieß es vom Gericht: "Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit." Nach Ansicht der Richter droht mehr Schaden, wenn die – befristet geltenden – Regeln aufgehoben werden vor einer Entscheidung, ob sie verfassungswidrig sind.

Juristin Bahner reagierte am Donnerstagabend auf die Entwicklungen: "Niemand darf uns in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten!" Sie beantragt beim Bundesverfassungsgericht auch, dass Demonstrationen gegen die Corona-Regeln nicht verboten werden dürfen. Darüber informierte sie per E-Mail und bat um Weiterleitung.
Jura-Professor: Sperrung ist "Sauerei"

Der Berliner Rechtsanwalt und Jura-Professor Niko Härting sieht in der Sperrung der Seite eine „völlige Überschreitung aller Befugnisse, die die Polizei hat. Es ist eine Sauerei.“ Häring ist nicht der Meinung Bahners, dass vom Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 Gebrauch zu machen sei.

Das Widerstandsrecht sei aber für einen Notstand wie in der derzeitigen Situation gedacht. „Ich sehe in der Erklärung eine zulässige Meinungsäußerung, und ich mache mir Sorgen um unseren Rechtsstaat, weil er dafür da ist, auch abweichende, übertriebene und hysterische Meinungen auszuhalten.“

Eine breite Debatte auch mit kritischen Stimmen um das Ausmaß der Grundrechtseinschränkungen sei nötig. „Unter Juristen gibt es sehr viele Stimmen, die ein Problem damit haben, wie etwa Freizügigkeit oder Religionsfreiheit in der Corona-Krise aufgegeben worden sind.“

Im konkreten Fall des Demonstrationsaufrufs müsse man auch die Gefahr einschätzen, die davon ausgehe, so Härting: Wenn einige Hundert Menschen zusammenkommen sollten, führe das sicher nicht zur Überlastung des Gesundheitswesens, so Härting. „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und wichtiges Grundrecht, und es wird sich später am Bundesverfassungsgericht herausstellen, ob es rechtmäßig außer Kraft gesetzt ist. Ich zweifele daran.“ Er hätte sich „mutige Staatsanwälte gewünscht, die bei dem Verfahren nicht mitmachen“.
[close]
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87685030/kritik-an-corona-massnahmen-ermittler-sperren-homepage-von-coronoai-anwaeltin.html

Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Wie weit die gegenwärtigen Einschränkungen der Freiheitsrechte vor dem BVerfG Bestand haben werden, bleibt abzuwarten: die Eilentscheidungen treffen nur eine Folgenabwägung (was wäre schlimmer - die Folgen des Nichterlasses einer einstweiligen Anordnung für den Fall des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache oder die eines Erlasses für den Fall des späteren Unterliegens).

Eine Heimsuchung durch die Polizei im Fall der Anwältin halte ich für völlig überzogen.
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Eine Heimsuchung durch die Polizei im Fall der Anwältin halte ich für völlig überzogen
Das Abschalten der Webseite genauso. Da gibt es genug Seiten mit schlimmeren Inhalten.
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Offline Rabenaas

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Darüber könnte man noch streiten: wenn schon Rechtsanwälte propagieren, sich nicht an die Einschränkungen zu halten, hat das andere Qualität für viele Menschen als die Dummseiten unserer Kundschaft.
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Eine Heimsuchung durch die Polizei im Fall der Anwältin halte ich für völlig überzogen.


Das dürfte mit dem von ihr behaupteten Widerstandsrecht nach Art. 20, 4 zusammenhängen.
Das klingt ja direkt nach unserer Kundschaft ...
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Ich denke die Corona-Einschränkungen werden die Justiz bis hin zum BVerfG noch beschäftigen und da werden dann auch Fragen auf den Tisch kommen ob das totale Verbot für Gottesdienste mit "Publikum" rechtmäßig war und vieles mehr. Die Eilentscheidungen jetzt sagen da eigentlich noch nichts ais. Ich gehe davon aus dass die Politik hier manches überzogen haben könnte.

Etwa warum dürfen Menschen im Supermarkt (mit Abstand) sein aber in der Kirche (auch mit Abstand) etwa nicht? Gottesdienste kann man notfalls durch Ordner auch möglich machen. Nun kann man natürlich sagen, Supermarkt ist nötig, Kirche ist "nicht nötig" aber ich denke gerade in dem Punkt ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Und genauso wird es bei manchem mehr sein.

Man muss aber auch sagen, dass wir so eine Situation wie wir sie jetzt haben noch nie hatten.
 
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Offline Sandmännchen

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Weil keine der Glaubensrichtungen zwingend das Beten in der Kirche voraussetzt, Kirchgang ist also verzichtbar und die Praxis in anderen Ländern hat gezeigt, dass die Abstände nicht eingehalten werden.

Einkauf von Lebensmitteln ist dagegen unverzichtbar.

Hier steht ein Grundrecht gegen das andere. Das BVerfG gibt dem Gesetzgeber regelmäßig bei solchen Abwägungen eine große Freiheit, solange zumindest eine bewusste Abwägung vorliegt.
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Offline Reichsschlafschaf

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Weil keine der Glaubensrichtungen zwingend das Beten in der Kirche voraussetzt


In einer erneuten Eil-Entscheidung von heute legt das BVerfG zwar dar

Zitat
Der Antragsteller legt unter Bezugnahme auf Aussagen des II. Vatikanischen Konzils (Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 11) und des Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1324-1327) nachvollziehbar dar, dass die gemeinsame Feier der Eucharistie nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens ist, deren Fehlen nicht durch alternative Formen der Glaubensbetätigung wie die Übertragung von Gottesdiensten im Internet oder das individuelle Gebet kompensiert werden kann. Daher bedeutet das Verbot dieser Feier einen überaus schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.

begründet die Ablehnung des Antrags aber mit der zeitlichen Befristung bzw. Überprüfung:

Zitat
Der überaus schwerwiegende Eingriff in die Glaubensfreiheit zum Schutz von Gesundheit und Leben ist auch deshalb derzeit vertretbar, weil die Verordnung vom 17. März 2020 und damit auch das hier in Rede stehende Verbot von Zusammenkünften in Kirchen bis zum 19. April 2020 befristet ist.

1 BvQ 28/20
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq002820.html
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