Solange ein Unternehmen zahlungsfähig ist braucht es nach obiger Ausführung, keine Insolvenz anzumelden?
Nein, wegen Corona müssen - nach jetzigem Stand - bis zum 31.12. überschuldete Unternehmen keine Insolvenz anmelden; gilt nicht für zahlungsunfähige!
Bilanzielle Überschuldung (die sich mit Rangrücktritten u. ä. vielleicht auch beseitigen läßt) und Zahlungsunfähigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Fakt ist, daß ein überschuldetes Unternehmen zwar im Moment noch seinen Verpflichtungen nachkommen mag, aber einer Zahlungsunfähigkeit infolge Verzögerungen bei den Zahlungseingängen kaum noch durch Kreditaufnahme begegnen kann.
Ihr macht mich ratlos.
Welche Art von Überschuldung meint ihr denn überhaupt?
Die meisten deutschen Unternehmen laufen trotz bilanzieller Überschuldung wunderbar. Überschuldung allein war noch nie ein Grund für eine Insolvenz.
Selbst eine absehbar vorübergehende Zahlungsstockung bringt nicht zwangsläufig eine Insolvenz.
Ja, man sollte sich dringend wen ins Boot holen, der das beurteilen kann.
Und wenn jetzt erkennbar ist, dass der Betrieb auch nach Corona nicht wirtschaftlich läuft, er also bereits davor in den Seilen hing, was soll dann ein Hinauszögern bringen.
Aber die Überschuldung allein ist kein Problem. Definitiv nicht.