Umfrage

In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

Deutlich weniger Verschwörungstheorien
3 (2%)
Etwas weniger Verschwörungstheorien
6 (4.1%)
Unverändert / Ich habe kein Umfeld (mehr)
36 (24.3%)
Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1499534 mal)

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Offline BlueOcean

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Nachtrag zu Festerlings Loblied auf Bulgarien:

Zitat
Der bulgarische Konsul in Den Haag ist wegen einer nicht rechtmäßig abverlangten "Coronavirus-Gebühr" entlassen worden. Der Diplomat habe verlangt, dass Besucher des Konsulats aus den Niederlanden sowie aus anderen Staaten ein von ihm wegen der Corona-Pandemie erfundenes Eintrittsgeld für das Konsulat in Höhe von zehn Euro pro Person zahlten. Bulgaren habe er zum halben Preis eingelassen, teilte das Außenministerium in Sofia mit.

Diese Praxis sei völlig unvereinbar mit dem bulgarischen diplomatischen Dienst, erläutert das Ministerium. Gegen den Konsul wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es war vorerst unklar, wie viele Personen die rechtswidrige Gebühr bezahlt haben sowie wofür der Konsul das Geld verwendet hat.
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Offline Knallfrosch

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@Sandmännchen
Danke, sehe ich genauso.
Der Fürther Polizeichef hat die Situation öffentlich bereinigt, ohne seinen Kollegen/Mitarbeiter/Untergebenen anzupissen/zu diskreditieren/zu dissen. Dies ist aus meiner Sicht durchaus angemessen und lobenswert. Intern sollte es aber wohl zu einer anlassbezogenen Fortbildung über § 23 StVO (gemeint ist hier konkret Abschnitt 4) im Kontext der aktuellen Allgemeinverfügung gekommen sein.

Ich habe auch eine phototrope Brille, morgen fahre ich mal mit Mundschutz zur Arbeit. Ich werde ggf. berichten.
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Offline BlueOcean

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Ich hab mich nicht über die Gesamtreaktion der Polizei mokiert. Ich bin nur über die Formulierung der Berichterstattung gestolpert, die mir - wie soll ich es sagen - doch allzu bekannt treudeutsch erschien.
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Offline Knallfrosch

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@Blue Ocean
Habe ich schon verstanden.
Der Lokalredakteur der Fürther Nachrichten ist nunmal kein Experte für das Straßenverkehrsrecht und möchte nur eine Nachricht posten, den idealerweise irgendeine Agentur aufgreift. Die Fürther bzw. Nürnberger Nachrichten sind auch nicht unbedingt als aufsässig bekannt.

Sein Text ist zugegebenerweise stellenweise ziemlich holprig. [Hat dies jemand gegengelesen? Selbst wenn: liest dieser Jemand einschlägige juristische Kommentare?]

Hier haben wir in der Storyline einen älteren, systemtreuen Bürger und einen überobligatorischen Polizisten, der das Gebot der Verhältnismäßigkeit missachtet hat.
Der Vorgesetzte reagierte gemäß Pressemitteilung - aus meiner Sicht - angemessen.
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Offline Sandmännchen

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Auch da ist derzeit eine Sondersituation.

Ich stell mir vor, wie der Autor gerade versucht, einen Artikel zu schreiben, während zwei Jungen im Kindergartenalter um den Tisch jagen und zwischendurch übers Mauskabel stolpern.

Leute, nicht jeder hat zur Zeit eine arbeitstaugliche Atmosphäre. Alle machen das beste aus der Situation.
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dtx

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Wobei ich da aber mal wieder Reste des deutschen Untertanengeists erkenne:

Zitat
Die gute Nachricht: Die Angelegenheit wird Dibowski zufolge nicht weiterverfolgt.

Wieso wird das als "gute Nachricht" kolportiert?

Weil Du das im Amtsdeutsch haben wolltest: Der Beschwerde des Betroffenen wurde abgeholfen.

Wäre sonst wirklich selbstredend davon auszugehen, dass der apokalyptisch wiehernde Amtsschimmel ein Exempel stationiert, damit auch dem letzten Komma einer Verordnung blind Genüge getan wird? Soll der Senior jetzt wirklich dem Himmel dafür danken, dass nach gesundem Menschenverstand entschieden wurde? Wäre das nicht viel eher als selbstverständlich anzusehen und zu erwarten?

Mach mal langsam. Der § 23 Abs. 4 StVO (TBNR 123636) schlägt mit 60 Euro zu Buche. Zunächst erst mal kein Fahrverbot, keine Punkte - das sollte bei renitenten Verstoßproduzenten, wie der Taxifahrerin im Ort, die immer dann einen Mundschutz trägt, wenn sie ältere Leute im Auto hat, anders aussehen.  Nach dem Willen des Gesetzgebers (zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung) müßte die Frau dafür tatsächlich irgendwann mal die Fahrerlaubnis und damit ihren Job verlieren.
Nur: Sobald sie allein im Auto ist, nimmt sie das Teil ab. Nicht nur der StVO wegen, sondern weil sie es so nicht unnötig durchnäßt und wechseln muß.

https://www.taxi-times.com/corona-taxi-hat-trotzdem-befoerderungspflicht/

Freilich ist das nicht die einzige Regelung, in deren Welt eine Pandemie nicht vorkommt. Die jahrelange Islamophobie hat über die Jahre zu Wahlkampfzeiten auch anderswo ihre Spuren in den Gesetzbüchern und Verordnungen hinterlassen. Das dürfte, neben der Unfähigkeit der Verantwortlichen, die Mitarbeiter des Gesundheitswesens in ausreichender Menge mit den nötigen Arbeitsmitteln auszustatten, ein weiterer Grund sein, die derzeitige Schärfe der Ausgangsbeschränkungen eben nicht gegen eine Maskentragepflicht zu tauschen. Gerichte und andere Behörden können sich bei ihrer Amtsausübung eben nicht einfach mal über die Rechtslage hinwegsetzen. Und der Gesetzgeber wird die in allen Details weder ändern wollen, noch dazu in der Lage sein.
« Letzte Änderung: 8. April 2020, 01:01:21 von dtx »
 
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Und wieder wurde etwas geklärt:


Zitat
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat den Eilantrag eines Christen gegen das Gottesdienstverbot in der Corona-Krise abgelehnt. Zur Verhinderung weiterer Infektionen sei das Verbot legitim, entschieden die Richter.
Spoiler
Gemeinsames Beten in Gotteshäusern in Hessen auch an Ostern verboten. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnte am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag ab. Ein Katholik aus Hessen hatte geklagt, weil er sich durch das in der Corona-Krise geltende Gottesdienstverbot in seiner Ausübung der Religionsfreiheit eingeschränkt fühlte. Ein ähnliches Urteil fällte am Dienstag auch das Verwaltungsgericht in Berlin.

Die Kasseler Richter räumten zwar ein, dass die Verordnung eine "in jüngster Zeit beispiellose Einschränkung der Religionsfreiheit" bedeute. Die massiven Eingriffe seien aber durch gesetzliche Grundlagen getragen und dienten einem legitimen Ziel - nämlich der "befristeten Verhinderung weiterer Infektionen und der Gewährleistung einer möglichst umfassenden Versorgung von Covid-19-Patienten", so ein Gerichtssprecher. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Kasseler Richter: Gesundheit hat Vorrang

Das Land Hessen hatte am 17. März alle Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften untersagt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dagegen hatte ein Mitglied der römisch-katholischen Kirche geklagt: Das Grundrecht der Religionsfreiheit dürfe nicht eingeschränkt werden und das Verbot sei unverhältnismäßig.

Laut den Kasseler Richtern ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit momentan nicht festzustellen. Auch die Religionsfreiheit werde nicht schrankenlos gewährleistet, betonten die Kasseler Richter. Sie finde ihre Grenzen dort, wo es zum Schutz anderer Verfassungsgüter - wie in diesem Fall dem Recht auf Leben und Gesundheit - erforderlich sei.
[close]
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/eilantrag-abgelehnt-gerichtshof-bestaetigt-gottesdienstverbot,urteil-gottesdienstverbot-100.html


Hier hat sich die fachbuchautorin im springerverlag (nein, das ist der Wissenschaftsverlag!) zwar viel Mühe gegeben, die berührten Grundrechte aufzulisten, aber eine fundierte Begründung kann ich dem nicht entnehmen.

Die Dame hatte ja schon angekündigt, vor das BVerfG zu ziehen.
Bisher habe ich noch nichts von der Sache gehört.

https://swprs.files.wordpress.com/2020/04/beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig.pdf


Was sagen die Rechtskundigen hier im Forum dazu?   :scratch:
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Gutemine

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Ich packe es hier rein, das wird vom Obererpel und seinen Enten gerade verbreitet. Die Eva ist halt eine echte Heldin und zudem eine herausragende "Investigativjournalistin".

Zitat
Topinfos Offiziell
Eva Herman Offiziell
08.04.2020 00:15:21
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Mainstream-Stimmen (im Deutschen Raum)

- Dr. Christian Drosten (Virologe, Hochschullehrer)
- WHO
- RKI
- Bill and Melinda Gates Foundation

Kritische Stimmen (im Deutschen Raum)

- Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi (Facharzt für Mikrobiologie und
Infektionsepidemiologie)
- Dr. Wolfgang Wodarg (Gesundheitswissenschaftler)
- Dr. med. Claus Köhnlein (Internist, Sportmediziner)
- Prof. Dr. Kenji Mizumoto (Epidemiologe)
- Prof. Dr. Tom Jefferson (Epidemiologe)
- Prof. Dr. Stefan Hockertz (Immunologe, Toxikologe)
- Dr. Bodo Schiffmann (Schwindelambulanz)
- Prof. Hendrik Streeck (Virologe, HIV-Forscher)
- Prof. Dr. med. Georg Marckmann (LMU)
- Prof. Dr. Dietrich Murswiek (Staatsrechtler)
- Prof. Dr. Ansgar Lohse (Infektologe)
- Prof. Dr. Marita Rita Gismondo (Virologin, Mikrobiologin)
- Prof. Dr. Klaus Püschel (Rechtsmediziner)
- Prof Dr. Martin Haditsch (Mikrobiologe, Virologe,
Infektionsepidemiologe)
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Offline Sandmännchen

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Also mindestens der Streeck ist definitiv Mainstream.
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Offline kairo

Dass die Bill and Melinda Gates Foundation im deutschsprachigen Raum zum Mainstream gehört, ist mir neu. Bei mir jedenfalls sind die noch nie vorbeigeschwommen. Und auch die WHO konzentriert sich nicht auf deutschsprachige Länder, sondern ist als Unterorganisation der UN global tätig.

Andererseits muss man schon wissen, was ein Staatsrechtler zu einem medizinischen Problem zu sagen hat.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Was sagen die Rechtskundigen hier im Forum dazu?

1. Sie kann nicht direkt vor das BVerfG ziehen, wegen der Subsidarität der Verfassungsgerichtsbarkeit. Sprich sie muss erst einmal den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten. Eine abstrakte Normenkontrolle steht dem Bürger nicht zu.

2. Die Begründung ist unterirdisch. Sie schreibt zwar auf jeder Seite, dass wahlweise das Infektionsschutzgesetz oder die auf Basis dessen erlassenen Verordnungen eklatant verfassungswidrig sind, aber eine Begründung erfolgt nur über die fehlende Verhältnismäßigkeit.

3. Die tatsächlich problematischen Dinge wie Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie oder die Einschränkung von Grundrechten, für die das GG keine Einschränkung durch Gesetz vorsieht, werden nicht thematisiert.

4. Wenn sie sich ihrer Sache so sicher wäre, dann bräuchte sie nicht für Samstag zu Demonstrationen aufrufen.

4. Die Frau ist Fachanwältin für Medizinrecht. Das erschreckt mich einigermaßen, weil Medizinrecht ein Querschnittsgebiet ist und sie daher auch mit Verwaltungsrecht und Strafrecht in ihrer Kanzlei zu tun haben sollte. Aber keine vernünftige Verhältnismäßigkeitsprüfung und strafrechtlich scheint sie auch noch nie etwas on objektivem und subjektivem Tatbestand gehört zu haben.

Fazit: Geblubber was stellenweise von unserer Kundschaft stammen könnte. Oder wie Rüdi es formulieren würde: Alles Meinung, keine Fakten, keine Quellen.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Anmaron

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Man sollte noch den Alexander Kekulé dazunehmen, der werktags dem MDR Rede und Antwort steht und auch den Hörern. Grundsätzlich Mainstream, aber kritische Überlegungen zu einzelnen Themen hat er immer bereit.



Zitat
2. Die Begründung ist unterirdisch. Sie schreibt zwar auf jeder Seite, dass wahlweise das Infektionsschutzgesetz oder die auf Basis dessen erlassenen Verordnungen eklatant verfassungswidrig sind, aber eine Begründung erfolgt nur über die fehlende Verhältnismäßigkeit.
Die Verhältnismäßigkeit ist laut einigen Juristen schon alleine dadurch gegeben, dass ein "laufen lassen" in immense medizinische Folgen mit vielen "unnötigen Toten" ausartet und dementsprechend eine "hättet ihr mal was getan"-Klagewelle zur Folge hätte.
« Letzte Änderung: 8. April 2020, 10:15:24 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Offline mork77

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Corona hin oder her, JETZT IST KEHRWOCHE!!!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline Gutemine

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Nun ja, zur Ehrrettung dieser Anwältin sei doch mal angemerkt, dass die "Lügenpresse" sie dahingehend zitiert "will notfalls bis vors BVerfG ziehen". Also zumindest das scheint der Dame klar zu sein.
https://www.heidelberg24.de/heidelberg/coronavirus-klage-anwaeltin-beate-bahner-kontaktverbot-massnahmen-corona-verordnung-gericht-13640822.html


Bei (wenn ich mich richtig erinnere) TAG24 war ja zu lesen, dass sie in 25 Berufsjahren immerhin schon dreimal beim BVerfG erfolgreich war. Leider, leider, ist (zumindest für mich) nirgendwo etwas darüber zu finden um was es eigentlich überhaupt ging.

Aber, Frau Bahner hat jetzt höchst "sachkundige" Hilfe, Fridi hat ihr nämlich ihre Klage als Vorlage/Orientierung geschickt. Sie sieht sich bei Frau Bahner (nachdem ihre Klage ja immer noch nur ein AR-Zeichen hat) quasi als "Mitklägerin".  :facepalm: :facepalm:

Sonst würde ich einfach mal behaupten, auch das ist wieder einmal jemand, der schlicht und ergreifend aus der Corona-Krise Geld machen will. Schlagzeile, häufige Erwähnung in den sozialen Netzwerken (wenn auch nur in der Reichsbürger-AfD-NeoNazi-Blase) und sicher auch Videos dazu. Wer weiß, vielleicht gibt es auch noch das eine oder andere "Interview" zusammen mit einem "Spitzenpolitiker" in den "Stürmer-Medien". Das ist alles einfach kostenlose Werbung.  ;)
Bei Tichy, Epochtimes und Konsorten ist sie auf jeden Fall absolut kritiklos angekommen und wird als Helding gefeiert.
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Ok, Danke, so etwas dachte ich mir schon.

Wie wird man denn Fachanwältin für Medizinrecht?

Das frage ich weil eine Bekannte Patentanwältin ist für Chemie.

Erst Chemiestudium zum (damals) Diplom, dann zwei Semester Jura und sie war Patentanwältin.

Läuft das bei einer Fachanwältin für Medizinrecht ähnlich oder etwas anders?

@Anmaron : nach meiner Meinung sollten die Maßnahmen erforderlich und verhältnismäßig sein und das sind sie grosso modo.


Etwas anders:
Zitat
Werden elementare Rechte im Zuge der Corona-Krise vom Staat eingeschränkt? Eine Gruppe von Bürgern um die Erfurter Rechtsanwältin Katharina Laschinski meint, ja und hat sich unter anderem an die Bundeskanzlerin und die Thüringer Landesregierung gewandt. In dem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben ist davon die Rede, dass die derzeitigen Bedingungen „im Wesentlichen verfassungswidrig“ seien. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog
https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/grundrechte-zu-sehr-eingeschraenkt-thueringer-schicken-brandbrief-an-kanzlerin-merkel-id228870049.html


Da ich den Artikel nicht lesen kann, aber vielleicht jemand Zugang hat würde ich gerne wissen, ob wir hier den Fall haben, daß Bürger an die Allmacht der Bundeskanzlerin glauben, die die Verhältnisse in Thüringen zurechtrücken kann, eine Art Kaiserin also (möglicherweise begründet auch in ihrem für mich ungeschickten Einmischungsversuch bei der Wahl des Thüringer MP; zu dem sie als Bürgerin natürlich ihre Meinung sagen darf, aber als Bundeskanzlerin halt doch mehr "ex kathedra" spricht).

Insgesamt halte ich es nicht für schlecht, wenn sich Bürger Gedanken um ihre Rechte machen und auch bereit sind, die einzuklagen.
Das Argument, das verursache aber Kosten (meist wohl vorgetragen von afd-Fanboyz) lasse ich natürlich nicht gelten, das soll nur helfen Rechte abzuwürgen (also rechtliche Möglichkeiten, nicht die Anhänger rechter Parteien!  ;)  )
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