Umfrage

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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1500818 mal)

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Offline Gerichtsreporter

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3735 am: 29. August 2020, 22:51:01 »
Ich kann Dir weiterhin nicht folgen.

Landfriedensbruch ist definiert als die Beteiligung bei

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

Im Vorrücken alleine liegt keine Gewalttätigkeit. Sind wir uns einig, dass 1. nicht zutrifft?

Mir scheinen das auch die Gerichte so zu sehen. Bei den Verurteilungen wird stets aufgeführt, woraus sich eine Bedrohung ergeben hat.

Das Überwinden von Absperrungen hat zB das BayObLG (Aktenzeichen 4a St 138/68 vom 26.11.1968) bereits als Gewalttätigkeit gegen Sachen gewertet, von daher bin ich mir nicht sicher, dass nicht auch ein Fall von gewalttätigem Landfriedensbruch vorliegt.

Die Bedrohung ergibt sich für mich aus der Situation oben an der Treppe, wo die Menge auf die drei Polizeibeamten trifft. Bedrohung ist die ausdrückliche oder konkludente Ankündigung einer Gewalttätigkeit. Das ist nicht zu verwechseln mit der Bedrohung nach § 241 StGB.

Das Vorrücken einer Menge gegen Polizisten hat bereits das Reichsgericht in RGSt 54, 88, 90 als Landfriedensbruch gewertet, das Abdrängen von Polizisten der BGH in BGHSt 23, 46, 53. Bei der Einordnung als Gewalttätigkeit oder Bedrohung kommt es auf den EInzelfall an.
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3736 am: 29. August 2020, 23:07:11 »
...
Das Überwinden von Absperrungen hat zB das BayObLG (Aktenzeichen 4a St 138/68 vom 26.11.1968) bereits als Gewalttätigkeit gegen Sachen gewertet, von daher bin ich mir nicht sicher, dass nicht auch ein Fall von gewalttätigem Landfriedensbruch vorliegt.

Die Bedrohung ergibt sich für mich aus der Situation oben an der Treppe, wo die Menge auf die drei Polizeibeamten trifft. Bedrohung ist die ausdrückliche oder konkludente Ankündigung einer Gewalttätigkeit. Das ist nicht zu verwechseln mit der Bedrohung nach § 241 StGB.

...

Für mich stellen sich grad zwei Fragen:

Was hätte die Menge in dem hypothetischen Fall gemacht, wäre sie am Eingang nicht auf Polizisten getroffen, sondern allein an die Glastüren gekommen?

War Einpeitscher Rüdi zu der Zeit noch am Reichstag und seine Entenschar mit am Sturm beteiligt?
 
« Letzte Änderung: 29. August 2020, 23:16:43 von dtx »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3737 am: 29. August 2020, 23:20:53 »
Was hätte die Menge in dem hypothetischen Fall gemacht, wäre sie am Eingang nicht auf Polizisten getroffen, sondern allein an die Glastüren gekommen?

War Einpeitscher Rüdi zu der Zeit noch am Reichstag und seine Entenschar mit am Sturm beteiligt?

Die hätten versucht, die Tür aufzumachen. Drinnen standen aber auch noch Polizisten, wobei die paar gegen die Menge auch nicht viel hätten ausrichten können. Rüdi selbst war bisher in keinem Video zu sehen, nur eine seiner Enten und das auch nur unten vor der Treppe.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3738 am: 29. August 2020, 23:30:52 »
Mich begeistert vor Allem der anfängliche Text. Etwa bis sek.35:
Zitat
Wahnsinn, des is Wahnsinn.
Dem bleibt nichts hinzuzufügen.

Dann hat mich noch gewundert, wie die Polizisten, ihre Kollegen zur Hilfe bitten mussten.
So richtig motiviert wirkten mir die ja nicht. Waren ja genügend da.
Und der Auftritt vom Volksleerer. Da dürften wir ja auch noch ein paar Bilder erwarten.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Offline Fatzke

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3739 am: 30. August 2020, 00:23:21 »
Fachfrage: Neben Landfriedensbruch und vielleicht Hausfriedensbruch oder so gibt es doch auch noch sowas, wie die Bannmeile. Gibts da auch extra Strafrechtsparagraphen für?

Bei den S21 Demos kann ich mich noch erinnern, dass die Staatsmacht immer ganz nervös geworden ist, wenn man die genehmigte Demoroute verlassen hat, um etwas näher an den Landtag ranzukommen. Natürlich hatte damals niemand vor den Landtag zu stürmen. Ich hab es immer "ein leeres Haus anschreien" genannt, weil es vorwiegend Montags abends oder Samstags nachmittags stattgefunden hat.

Disclaimer: Ich halte die Erfindung der Bannmeile für eine gute Sache. Und so, wie man bei den S21 Demos im Sommer 2010 damit umgegangen ist, war das bei weitem nicht so radikal, wie heute vor dem Reichstag. Die 100m Raum, die sich der Demonstrant damals mehr, als erlaubt genommen hat, sehe ich in etwa so schlimm, wie, wenn die WG aus dem 4. Stock bei der Kehrwoche die Kellerräume weglässt. Aber 1m vor der Glastür des Reichstags stehen und vorher Zäune zu übersteigen ist schon noch mal ein anderes, sehr viel aggressiveres, Kaliber
"gott erhalte putin. und zwar bald."

(danke an @siemers auf twitter für diesen wunderschönen tweet)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3740 am: 30. August 2020, 00:41:24 »
Fachfrage: Neben Landfriedensbruch und vielleicht Hausfriedensbruch oder so gibt es doch auch noch sowas, wie die Bannmeile. Gibts da auch extra Strafrechtsparagraphen für?
Eine Bannmeile gibt es um den Bundestag nicht, es gibt dort nur einen befriedeten Bezirk. In diesem hat die Kundgebung aber bereits stattgefunden. Kundgebungen im befriedeten Bezirk sind nur grundsätzlich verboten (grundsätzlich bedeutet bei Juristen, dass Ausnahmen möglich sind), können aber vom Bundesinnenministerium zugelassen werden. So eine Zulassung hatte der Entendomteur. Die Teilnahme an oder der Aufruf zu einer nicht zugelassenen Versammlung im befriedeten Bezirk ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis 20.000 EUR geahndet werden.

Eine Zulassung ist zu erteilen, wenn durch die Versammlung die Tätigkeit des betroffenen Verfassungsorgans nicht beeinträchtigt wird. Davon ist auszugehen, wenn die Versammlung nicht an einem Sitzungstag stattfindet.

Alles nachzulesen im Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat dagegen einen Bannkreis. Aber auch hier sind Ausnahmen vom Versammlungsverbot möglich. Hier ergibt sich die Ordnungswidrigkeit aus § 29a Versammlungsgesetz und kann mit einem Bußgeld bis 15.000 EUR geahndet werden.

Berliner Bannmeilengesetz
« Letzte Änderung: 30. August 2020, 00:46:08 von Gerichtsreporter »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3741 am: 30. August 2020, 00:42:47 »
Ein freundlicher "Mensch" hat den interessanten Ausschnitt aus Marias Stream extrahiert.

Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3742 am: 30. August 2020, 00:51:34 »
Die entscheidende Szene sieht man nicht wirklich, weil Petra da gerade die Wolken filmt. Die hat wirklich ein Händchen dafür.
Aber wer ist die Ische auf der Bühne? :scratch: Die habe ich noch nie gesehen bei den Doofen. Also kam der Sturm noch nicht einmal von den Enten.
Die Polizei hat zumindest die Treppe ziemlich schnell geräumt. So wie es aussieht ist die Revolution nicht an den drei Polizisten vor der Glastür gescheitert, sondern weil jeder der Deppen erst einmal auf der Treppe ein Selfie machen musste.
« Letzte Änderung: 30. August 2020, 00:56:41 von Gerichtsreporter »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3743 am: 30. August 2020, 00:52:46 »
Bin ja gespannt, wie die nach so großen Tönen, die Kuh wieder vom Eis bekommen.

Denen glaubt doch kein normaler Mensch jemals wieder was. 

Ach was red ich.

Normaler Mensch, hab ich gesagt.
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3744 am: 30. August 2020, 01:02:03 »
Schrecklich, was Adrenochrom in der falschen Dosierungen bei Menschen anrichten kann!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3745 am: 30. August 2020, 01:03:01 »
Hihi, Petra hat auch Gewürz abbekommen und schreit am Ende des Videos nach Wasser. Schön zu sehen, dass die Deppen auf einmal doch Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, wenn Pfeffer in der Luft liegt.  >:D

Edith ergänzt, die Doofen kabbeln sich noch immer mit der Polizei

[facebook]https://www.facebook.com/100000155920645/videos/3824276177587542/[/facebook]
Der Haintz plärt mit seinem Megaphon rum, wie böse die Berliner Polizei ist. Die Siegessäule wird jetzt geräumt und es gibt eine Spontanversammlung gegen die Räumung.





« Letzte Änderung: 30. August 2020, 01:37:55 von Gerichtsreporter »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3746 am: 30. August 2020, 01:58:33 »
Das ist echt schon erbärmlich. Erst wird von der Bühne verkündet, dass man fast schon gewonnen hätte (die Polizisten hätten sich mit der Helmabnahme quasi solidarisiert und Trump wäre in Berlin...extra wegen den Spinnern) und dann fällt die erhoffte Revolution aus wegen Selfiewahn und Maulheldentum.  :facepalm:
Hier muss man wirkliche sagen: Das "Gute" gewinnt nur, weil das "Böse" so unglaublich dämlich ist.
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3747 am: 30. August 2020, 02:22:36 »
Ich persönlich würde mir wünschen das bei den Deppen eine Menge SMAD-Phones beim Sturm lauen Lüftchen zu Bruch gegangen sind  >:D
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Observer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3748 am: 30. August 2020, 03:44:31 »
Die Meldemuschi in mir fragt sich gerade ob 1. die Staatsgewalt nun eigentlich von sich aus Verfahren z. Bsp. wegen Landfriedensbruch usw. einleitet und somit versucht Anwesende ausfindig zu machen und 2. ob man dann nicht den ein oder anderen Hinweis geben sollte.  :scratch:
 
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Offline theodoravontane

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3749 am: 30. August 2020, 06:55:32 »
Hier der Sturm aus Sicht eines Nazi-"Journalisten", den Volxnikki anscheinend kennt.
Dieser trockene Husten ab 05:28 lässt ja nichts Gutes vermuten. Angeblich geht gerade eine "leichte Grippe" um … Hoffentlich hat er andere nicht angesteckt.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 
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