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Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1500838 mal)

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Offline DinoVolare

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3720 am: 29. August 2020, 20:13:43 »
Bis eben stand der braune Pöbel noch auf den Treppen des Reichstags, die sie zuvor ungehindert „erstürmen“ konnten.

Ich frage mich wirklich, wie so etwas geschehen kann.
Das erweckt den Eindruck, als wenn ein Großteil der Polizei überhaupt keine Lust hat irgend etwas zu unternehmen.
Doch kann man die Schuld dafür nicht allein der Exekutive zuschieben.
Irgendwie erscheint es mir, als hätte man im Innensenat seit dem 01.08. erst einmal fast vier Wochen Däumchen gedreht und hätte sich dann letzten Mittwoch, zwischen Kaffee und Feierabend, mal eben zu einem kurzen Brainstorming getroffen, um zu überschlagen, welches Konzept man für den Wiederholungsfall entwickeln könnte.
« Letzte Änderung: 29. August 2020, 20:19:52 von DinoVolare »
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Offline Sandmännchen

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3721 am: 29. August 2020, 20:46:05 »
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht so sicher, was die Polizei denn machen soll. Haben sie halt den Reichstag "erstürmt". Na und? Solange die einzige Gefahr, die von ihnen ausgeht, die Ansteckung innerhalb der Gruppe ist, kann das doch egal sein. In Berlin sind sie in erster Linie untereinander. So what? Jeder darf sein Eigengefährdungsniveau doch ruhig selber bestimmen.

Das problematische ist doch eher, dass sie andere Leute anstecken, wenn sie wieder aus Berlin abreisen. Da ist die Frage: Ist die Gefahr vergleichbar mit der Rückreise aus den Risikogebieten?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3722 am: 29. August 2020, 20:53:45 »


Hier der Sturm aus Sicht eines Nazi-"Journalisten", den Volxnikki anscheinend kennt. Man sieht, dass letztendlich drei Polizisten, davon einer sogar ohne Helm, den Sturm verhindert haben.

@Sandmännchen Wir reden hier von Landfriedensbruch, das ist eine andere Hausnummer als eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen Corona-Verordnungen.
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Offline BlueOcean

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3723 am: 29. August 2020, 20:59:30 »
Mehr als die Treppe haben sie aber nicht "erstürmt". Und weil die türkische Flagge zuerst da war, hat jetzt doch Erdogan das Sagen in diesem Land, oder? Nicht nur dumm, sondern schlecht und zu lahm gelaufen, die Heiopeis mit der Reichskriegsflagge.
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Offline Observer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3724 am: 29. August 2020, 21:00:53 »
Vor allem die Regenbogenflagge neben der Schwarz-Weiß-Roten  :puke:

Zu schön aber, die toitschen Revoluzzer (ab Min 2:40), da wird man mal geschubst und gleich "Anzeige! Anzeiiige!"  :facepalm:

Zitat
@Sandmännchen Wir reden hier von Landfriedensbruch, das ist eine andere Hausnummer als eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen Corona-Verordnungen.
Da sist auch etwas, was mich echt fassungslos macht. Wie selbstverständlich sich da eine so große Masse an Menschen in Gang setzt und Landfriedensbruch begeht. Schon krass.
Da hat der Hetzer aus Püttelkow gute Arbeit geleistet.
« Letzte Änderung: 29. August 2020, 21:11:17 von Observer »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3725 am: 29. August 2020, 21:19:55 »
Hier der Sturm aus Sicht eines Nazi-"Journalisten", den Volxnikki anscheinend kennt. Man sieht, dass letztendlich drei Polizisten, davon einer sogar ohne Helm, den Sturm verhindert haben.

@Sandmännchen Wir reden hier von Landfriedensbruch, das ist eine andere Hausnummer als eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen Corona-Verordnungen.

Eben, der Sturm wurde verhindert. Ich sehe eine Situation, aus der sich leicht ein Landfriedensbruch entwickelt hätte können, für die Polizei vor der Tür höchst gefährlich und die Taktik, dort nicht von vorneherein mehr Polizei hinzustellen, ist mir unverständlich.

Aber ich sehe in diesem Video keine Gewalttaten und keine Bedrohungen. Ob etwas davon beabsichtigt war, bleibt offen. Anderswo scheint es anders gewesen zu sein.

Siehst Du mehr?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3726 am: 29. August 2020, 21:38:28 »
Aber ich sehe in diesem Video keine Gewalttaten und keine Bedrohungen

Für den Landfriedensbruch ist es unerheblich, ob die ins Gebäude gekommen sind oder nicht. Das Vorrücken einer Menschenmenge erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des bedrohenden Landfriedensbruchs.

Unten haben auch Polizisten gestanden, waren also nicht nur die drei. Die waren darauf vorbereitet, dass einzelne über die Absperrung klettern und versuchen, ins Gebäude zu kommen. Mit so einer Masse haben die nicht gerechnet.

In Karlsruhe wurden heute drei Covidi0ten-Anträge abgelehnt:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-081.html

Zitat
Unzulässige Eilanträge im Zusammenhang mit Demonstrationen in Berlin

Pressemitteilung Nr. 81/2020 vom 29. August 2020

Beschluss vom 29. August 2020
1 BvR 2038/20

Im Zusammenhang mit an diesem Wochenende in Berlin veranstalteten Demonstrationen gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag drei Entscheidungen getroffen. Mit ihren Beschlüssen hat die 1. Kammer des Ersten Senats Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen als unzulässig abgelehnt.

Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2038/20 meldete für den 29. August 2020 um 10.30 Uhr eine Versammlung an, die von der Versammlungsbehörde mit Bescheid vom 26. August 2020 verboten wurde. Am 29. August 2020 um 1.34 Uhr stellte er deswegen bei dem Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Gegen 10.30 Uhr erhob er beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde und stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil das Verwaltungsgericht über den dort gestellten Eilantrag noch nicht entschieden habe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, aus welchen Gründen er sich erst so spät um verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz bemüht hat.

Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2039/20 wendet sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit der das Verbot einer Versammlung unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, die also die Durchführung der betreffenden Versammlung ermöglicht. Der Beschwerdeführer sieht sich hierdurch in seinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG verletzt, weil die Teilnehmer der Versammlung unter anderem infektionsschützende Mindestabstände nicht einhielten. Den mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht wegen einer nicht hinreichend substantiierten Begründung abgelehnt.

Mangels substantiierter Begründung hatte schließlich auch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren 1 BvQ 93/20 keinen Erfolg. Der Antragsteller wandte sich im Zusammenhang mit einer laufenden Versammlung gegen Maßnahmen der Polizei.

Beachtenswert finde ich den zweiten Antrag.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3727 am: 29. August 2020, 21:53:51 »
Hier der Sturm aus Sicht eines Nazi-"Journalisten", den Volxnikki anscheinend kennt. Man sieht, dass letztendlich drei Polizisten, davon einer sogar ohne Helm, den Sturm verhindert haben.
Ich stelle mir nur vor, etwas ähnliches wäre z.B. in Trumpland oder gar in Putinland passiert. Da würde man wahrscheinlich (man verzeihe mir diese grundlagenlose Spekulation) jetzt immer noch die Toten zählen  :facepalm:.
Ich sage das als bekanntlich linksgrünversiffter Gutmensch, der noch vom Hamburger Kessel, den Aktivitäten rund um Startbahn West und Wackersdorf Kenntnis nehmen mußte sehr ungern, aber ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Berliner Polizei, die diesen wie von @Gerichtsreporter ausgeführt strafrechtlich relevanten Angriff besonnen und konsequent deeskaliert haben. Die "Anzeige Anzeige" Rufe sind so ziemlich das lächerlichste was ich bisher gesehen habe. Besonders nett die bei 3:18 sichbaren Grimassen der Cov♥♥♥en. Mutig der Cov♥♥♥ im weißen T-Shirt, der sich zwischen Polizei und Demonstranten stellt. Das hätte ich mich nicht getraut.
Insgesamt meiner Meinung nach ein gelungenes Beispiel dafür, wie die Staatsgewalt in unserem Land funktionieren kann und sicher keine Werbung für die Cov♥♥♥en.
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Offline Gerntroll

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3728 am: 29. August 2020, 21:58:25 »
Es zeigt sich das erwartete Bild.
2018 haben sich ca 60.000 Menschen innerhalb weniger Tage gegen Rechts organisiert (Wir sind Mehr in Chemnitz). Das schaffen die Cov♥♥♥en trotz übergreifender politischer Ansichten (ja, alle gehen mit Rechts) nicht. Dafür umso gewaltbereiter. Getroffene Hunde bellen. Und nach wie vor bin ich erschüttert wie lasch der Rechsstaat dagegen vorgeht.
Aber ich erwarte in Kürze wieder Meldungen von Abermillionen Teilnehmern. 120% der Deutschen waren dabei. Die restlichen hatten Husten.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline DinoVolare

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3729 am: 29. August 2020, 22:05:28 »
Angesichts der Tatsache, dass heute eine Menge Kinder mitgeschleift wurden, erwarte ich natürlich nicht, dass die Exekutive einfach losknüppelt, aber ein bisschen mehr Entschiedenheit hätte ich mir bei der „Stürmung“ schon gewünscht.
Zumal die Polizei, spätestens nach den Flaschenwürfen und Befreiungsversuchen von bereits festgesetzen Demonstranten an der russischen Botschaft sehr wohl damit rechnen konnte, dass Gewaltbereite tatsächlich dazu bereit sind, Gewalt einzusetzen. 
« Letzte Änderung: 29. August 2020, 22:16:34 von DinoVolare »
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3730 am: 29. August 2020, 22:15:02 »
In Karlsruhe wurden heute drei Covidi0ten-Anträge abgelehnt:
...
Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2039/20 wendet sich gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, mit der das Verbot einer Versammlung unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, die also die Durchführung der betreffenden Versammlung ermöglicht. Der Beschwerdeführer sieht sich hierdurch in seinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG verletzt, weil die Teilnehmer der Versammlung unter anderem infektionsschützende Mindestabstände nicht einhielten. Den mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht wegen einer nicht hinreichend substantiierten Begründung abgelehnt.
...

Beachtenswert finde ich den zweiten Antrag.


Der ist in der Tat interessant. Aber da braucht es wohl wirklich einen Spezi im Öffentlichen Recht, um da Chancen zu haben.

Als Teilnehmer an der Versammlung dürfte das mit Art. 2 GG schwierig werden, weil es ja schließlich ein "Hygienekonzept:-X gab, das jedenfalls den Verwaltungsrichtern als (Infektions-)Schutz genügte - wenn es denn umgesetzt worden wäre... . Daher im Ausgangspunkt wohl keine Grundrechtsverletzung zu befürchten.

Für ein typisches Schlafschaf, das ja ohnehin nur kopfschüttelnd zu Hause sitzt, gibt es ja schon keine Gefahr. Mit genügend Abstand zu den ♥♥♥en muss niemand geschützt werden.

Anders wäre es möglicherweise dann, wenn eine unfreiwillige Teilnahme erfolgte (also z.B. auf Weisung eines Arbeitgebers).
Dann wäre vor Beginn der Versammlung vermutlich wieder der Hinweis auf das "Hygienekonzept" ausreichend.
 Wenn die Versammlung begonnen hat (und aus dieser Versammlung heraus der Antrag an das BVerfG gestellt wäre) ist auch wieder fraglich, ob der Aufenthalt nicht beendet werden konnte (privater Arbeitgeber) oder fortgesetzt werden musste (öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber). In letzterem Fall dürfte aber die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben dazu führen, dass die Grundrechte nicht vollumfänglich in Anspruch genommen werden könnten.


Wer immer aber diesen Weg versucht hat, der hat jedenfalls meine volle Anerkennung!
  :salut:
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3731 am: 29. August 2020, 22:19:18 »
Wer immer aber diesen Weg versucht hat, der hat jedenfalls meine volle Anerkennung!
Zumal der Antrag als unbegründet und nicht bereits als unzulässig abgewiesen wurde.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3732 am: 29. August 2020, 22:30:28 »
Aber ich sehe in diesem Video keine Gewalttaten und keine Bedrohungen

Für den Landfriedensbruch ist es unerheblich, ob die ins Gebäude gekommen sind oder nicht. Das Vorrücken einer Menschenmenge erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des bedrohenden Landfriedensbruchs.

Ich kann Dir weiterhin nicht folgen.

Landfriedensbruch ist definiert als die Beteiligung bei

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

Im Vorrücken alleine liegt keine Gewalttätigkeit. Sind wir uns einig, dass 1. nicht zutrifft?
Durch das Vorrücken werden aber nicht notwendigerweise Menschen bedroht.

Mir scheinen das auch die Gerichte so zu sehen. Bei den Verurteilungen wird stets aufgeführt, woraus sich eine Bedrohung ergeben hat.



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Offline Gelehrsamer

Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3733 am: 29. August 2020, 22:49:11 »
Zumal der Antrag als unbegründet und nicht bereits als unzulässig abgewiesen wurde.

Ich habe nicht den Eindruck, dass es sich um einen Versammlungsteilnehmer handelt. Warum sollte ein Teilnehmer sich gegen die "Genehmigung" (Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs) wenden? Gerügt werden sollte offenbar eine (mittelbare) Beeinträchtigung dadurch, dass das Infektionsrisiko für die Teilnehmenden steigt und dadurch weitere Dritte gefährdet werden.

Das iat aber schwierig zum Stehen zu bringen: Erste Hürde ist die Zurechenbarkeit der Zulässigkeit der Demo als "Eingriff". Das kann man mit ein bißchen öffentlich-rechtlicher Hexerei vielleicht noch hinbekommen - Andeutungen in diese Richtung finden sich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Atomrecht (zB Beschluß v. 20.12.79 - 1 BvR 385/77 ("Müheim-Kärlich)). Ansonsten kann man noch die grundrechtlichen Schutzpflichten bemühen, denen man dann auch noch die Qualität (ebenfalls) subjektiver Rechtspositionen zuweisen muss. Die Subjektivierung der Schutzpflichten wird aber verschiedentlich (u.a. von mir) abgelehnt.

Wenn man die Möglichkeit von Grundrechtsschutz herbeigezaubert hat, braucht man noch einen "Eingriff". Und da wird es endgültig schwierig, weil eine abstrakte Risikosteigerung dafür bislang nicht genügt. Hier müsste man daher Neuland betreten. Ich würde da auch nicht mitgehen, weil ich grundsätzliche Bedenken habe, Grundrechte zu Verbotstatbeständen zu erklären, mit denen man Grundrechte anderer einschränken kann. Damit würde man ein Fass aufmachen, dass weit über die Cov♥♥♥en hinausreicht und massive Kollateralschäden bewirkte. Dann lieber einmal die wirren Folienkartoffeln laufen lassen ...
 
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Offline x

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3734 am: 29. August 2020, 22:50:18 »
Man sieht, dass letztendlich drei Polizisten, davon einer sogar ohne Helm, den Sturm verhindert haben.

Im ersten, entscheidenden Moment (1:45) hat der Polizist ohne Helm allein verhindert, dass die Mischpoke ins Parlament poltert:

https://listenonrepeat.com/?v=oIMea9dHkQQ&s=105&e=210#Die_komplette_Szene_vorm_und_am_Reichstag


[intern]Erhöhen wir sein Gehalt![/intern]
« Letzte Änderung: 29. August 2020, 23:32:07 von x »
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 
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