Die Zeit meldet, dass das OVG die Entscheidung des VG "in weiten Teilen" bestätigt habe. Details gibt es noch nicht.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-08/oberverwaltungsgericht-genehmigt-berliner-demo-gegen-corona-politik
Wobei die Details aber wichtig wären. Schließlich müßte man fairerweise, wenn man den Senat schon darauf verweist, daß er ja hätte Auflagen erteilen können, dem auch noch für die Ausarbeitung fünf Minuten Zeit geben und dem Veranstalter weitere fünf Minuten, die umzusetzen.
Wenn man einen Beschluß mit neuen Festlegungen aber erst zum Veranstaltungsbeginn veröffentlichen kann (eine Pressemitteilung sucht man auf der Seite des OVG derzeit vergebens), bliebe eigentlich nur noch, die Beschwerde(n) gegen das Urteil der ersten Instanz abzuweisen.
Aus den Kommentaren:
"Nikita Hund" Beitrag 4.1
Tatsächlich bieten auch dies Demonstration der Allgemeinheit wertvolle demokratische Informationen (was schließlich der Sinn und Zweck jeder Demonstration ist und mithin der wesentliche Grund für das Demonstrationsrecht): weniger inhaltlich, als bezüglich der Gruppen, welche sich mit den Ansinnen der Demonstranten gemein machten:
In den USA demonstrieren zehntausende gegen Rassismus und Polizeigewalt, in Thailand demonstrieren tausende gegen die Militärherrscher, in Belarus demonstrieren hunderttausende gegen die Wahlfälschung Lukaschenkos und seine Schläger... und in Deutschland demonstrieren zehntausende gegen elementare Maßnahmen zur Eindämmung der schwersten Pandemie seit 100 Jahren.
Was sagt uns das über diese Leute - und implizit über die dahinterstehenden Gruppierungen?
Ja, was ... Und wenn man diese Gedanken schon richtig fände:
Reichen für die Erkenntnis nicht schon die stattgefundenen Demonstrationen oder braucht es dafür wirklich jede Woche eine neue, auf daß sich immer mehr Leute radikalisieren lassen?
Selbst wenn das Ergebnis zu erwarten war, halte ich es für einen Fehler. Warum wird hier das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" über das "Recht auf freie Meinungsäußerung" gestellt?
Aber gut ich habe hier mal gelernt, dass das Verwaltungsgericht eigentlich nicht über solche Fragestellungen entscheidet, sondern sich auf konkreterer Regelungen stützt. Sprich diese Frage müsste mal, so noch nicht geschehen, das Bundesverfassungsgericht beantworten.
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Hat also - Deiner Meinung nach - das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Corona-Verordnung verbrochen oder warum meinst Du, daß es sie reparieren sollte?
Die Gerichte sind dazu da, Streitigkeiten zwischen Prozeßparteien (im günstigsten Fall) beizulegen oder wenn das nicht geht, zu entscheiden. Es geht also nicht mehr an, daß die Politik immer wieder draufloswurstelt in dem Bewußtsein, daß die Justiz ihr den Pfusch schon reparieren werde, indem sie das Beste daraus macht (das nennt man dann "verfassungskonforme Auslegung") oder eben, wo die Arbeit des Gesetzgebers völlig unbrauchbar ist und nicht mal mehr das geht, Jahre später mit reichlich bemessenen Übergangsfristen in die Tonne tritt.
Wir haben gesehen, daß einzelne Bürger durchaus in der Lage sind, Allgemeinverfügungen vor Gericht anzugreifen, wenn ihnen die Einschränkungen zu weit gehen. Wenn die Politik aber im Nachhinein insgeheim meint, ihre Lockerungen seien zu weit gegangen, ist sie weder bereit, das offen einzugestehen, zu korrieren und die Verordnung vor der Zeit zu ersetzen, noch sieht man irgendjemanden deswegen zum Verwaltungsgericht laufen ...
Ich hoffe mal die Ansicht der Cov♥♥♥en, dass damit auch der Mund-Nasen-Schutz gekippt ist, stellt sich als falsch heraus und die Versammlungsbehörde verschärft die geforderten Auflagen weiter. Nach meinen Verständnis hat das Gericht ihnen das freigestellt.
Dann muss die Polizei nur noch bereit sein, das durchzuziehen und entsprechend deutlich gegen solche Verweigerer vorgehen. So recht möchte ich daran trotz der zusätzlichen Kräfte heute in Berlin noch nicht glauben.
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Es ist wohlfeil, der Polizei eine mit deren Mitteln unlösbare Aufgabe zu stellen und ihr dann Bequemlichkeit, Unwilligkeit oder gar Unfähigkeit vorzuwerfen.
Erst hat "die Politik" (der Senat) die Bilder vom 1. August mit ihrer Verordnung ermöglicht, dann haben die Parlamentarier, die eigentlich die Regierung kontrollieren sollten, dieser Bilder willen die Polizei beschuldigt. Ohne sich auch nur einmal kleinlaut zu fragen, wie man unter Beachtung des Infektionsschutzes eine Veranstaltung mit zehntausenden Teilnehmern auflösen (und wohin bitte sollten die sich "verstreuen"?) und wie man binnen weniger Stunden pandemiekonforme Gefangenensammelstellen einrichten und betreiben soll, wenn das Folk sich laut lachend weigert, den mündlichen Anordnungen Folge zu leisten ...
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Da frage ich mich, inwieweit hier nicht entsprechende AfD-Reichsbürgersympathisanten beim VG/OVG und in den Behörden zu finden sind.
Nochmal zum Mitschreiben: Die "Reichsbürger" sitzen, wennschon, in den Amtsstuben des Gesetzgebers und in den Parlamenten, die den unbescholten machen lassen. Nicht in den Gerichten und auch nicht in der Polizei, soweit die schwachsinnige Gesetze und Verordnungen anwenden bzw. durchsetzen müssen.