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In meinem direkten Umfeld höre ich seit Beginn der Corona-Krise:

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6 (4.1%)
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Etwas mehr Verschwörungstheorien
52 (35.1%)
Deutlich mehr Verschwörungstheorien
51 (34.5%)

Stimmen insgesamt: 140

Autor Thema: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen  (Gelesen 1506136 mal)

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Offline Greybeard

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3630 am: 29. August 2020, 08:05:18 »
Prinzipiell finde ich die Entscheidung des Gerichtes aus hier genannten Gründen (in was für einer Diktatur leben wir hier eigentlich?) richtig. Nun hat der demokratische Rechtsstaat gezeigt das er Meinungsfreiheit grundrechtlich fördert. Nun hoffe ich das der demokratische Rechtstaat auch nachdrücklich zeigt das er gegen Demokratiegegner und Gefährder des Rechtes auf Unversehrtheit auch knallhart reagiert.

Das kann ich so unterschreiben: Persönlich muss ich die Entscheidung des OVG nicht gut finden (was ich auch nicht tue), aber ich habe es zu akzeptieren (was ich hiermit tue).

In meinen Augen wurde letztendlich ein potentielles Superspreader-Event genehmigt, bei dem es die Teilnehmer auf die Missachtung der Auflagen anlegen - aber das zeigt ja nur mal wieder, dass die Querköpfe Rechtsstaatlichkeit nur akzeptieren, wenn es in ihrem Sinne ist.

Und in was für einer Diktatur wir leben? Diktatur können wir hier doch schon lange nicht mehr. Aber in Nordkorea, ja da können die noch Diktatur. (Wollen die Querköpfe und Impfgegner nicht mal da ihre nächste Demo abhalten?)
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3631 am: 29. August 2020, 08:28:50 »
Selbst wenn das Ergebnis zu erwarten war halte ich es für einen Fehler. Warum wird hier das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" über das "Recht auf freie Meinungsäußerung" gestellt?
Aber gut ich habe hier mal gelernt, dass das Verwaltungsgericht eigentlich nicht über solche Fragestellungen entscheidet, sondern sich auf konkreterer Regelungen stützt. Sprich diese Frage müsste mal, so noch nicht geschehen, das Bundesverfassungsgericht beantworten.

Ich hoffe mal die Ansicht der Cov♥♥♥en, dass damit auch der Mund-Nasen-Schutz gekippt ist stellt sich als falsch heraus und die Versammlungsbehörde verschärft die geforderten Auflagen weiter. Nach meinen Verständnis hat das Gericht ihnen das freigestellt.
Dann muss die Polizei nur noch bereit sein das durchzuziehen und entsprechend deutlich gegen solche Verweigerer vorgehen. So recht möchte ich daran trotz der zusätzlichen Kräfte heute in Berlin noch nicht glauben.

Im Normalfall vermeide ich es Anderen etwas Böses zu wünschen, aber dieser Irrsinn der wie ich finde nur auf Egoismus (bei den Teilnehmern) und Geltungssucht (bei den Veranstaltern und Rednern) basiert, rüttelt stark an diesem Prinzip.
Eigentlich ist zu hoffen, dass tatsächlich ein paar Leute die behaupten positiv getestet zu sein und trotzdem kommen zu wollen tatsächlich einen positiven Test haben. Ich glaube zwar eher, dass das reines Proletentum und Provokation ist, aber gut.
Das Problem daran ist, dass eben auch Unbeteiligte hier ins Kreuzfeuer geraten können u.a. Mitfahrer und Mitarbeiter im Nah- und Fernverkehr. Leider kann man auch nicht sagen wer nun einen schweren Verlauf abbekommt.

Von daher hoffe ich am Ende, dass keine dieser Demos zum SuperSpreader-Event wird, selbst wenn es helfen könnte die Wahrnehmung in einigen Kreisen zu schärfen. Leider zeigen entsprechende Untersuchungen deutlich, dass bei solchen Leuten oft nur wer im direkten Umfeld von etwas wie einer Pandemie betroffen ist auch wirklich bereit ist sich einzuschränken.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3632 am: 29. August 2020, 08:33:49 »
Von Covidi0ten hochgehalten.

Wenn die wüßten, wie recht sie diesmal haben ...   :facepalm:



Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gutemine

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3633 am: 29. August 2020, 09:01:50 »
So wie das Verbot (dazu noch von nur einem Teil) der Demos ein Fehler war, sind es die Urteile jetzt auch. Von Anfang an hätte man die Demos nicht verbieten, sondern entsprechend harte Auflagen machen sollen.

Mindestabstand, Maskenpflicht, eine exakte (mit entsprechenden Gittern zu vollziehende) Zugangskontrolle sowie eine zahlenmäßige Beschränkung, Beschränkung der Lautstärke, Verbot der Verteilung von Flyern, Zeitschriften u.ö., Verzehrverbot und Verbot vom Verkauf/Verteilung entsprechender Lebensmittel, Beschränkung der Dauer und ein Gelände "weit ab vom Schuß", Übernahme sämtlicher Kosten der Stadtreinigung nach der Veranstaltung. Mir persönlich würden noch ein paar andere Dinge einfallen...aber... ;)

Zudem entsprechend geschultes "Personal" in Gestalt der Polizei, welches bei Zuwiderhandlungen sofort entsprechende "Knöllchen" (man hat sich ja, bis auf die Ausnahme Sachsen-Anhalt, auf ein entsprechendes Bußgeld geeinigt) verteilt bzw. die Veranstaltung auflöst und Platzverweise erteilt.
Dazu hätte es natürlich bestimmt mehr als den jetzt 3.000 anwesenden Polizisten gebraucht, allerdings wäre der Effekt sicherlich größer gewesen. Vor allem hätte es erst einmal keinen "Triumph" für die Covidi.oten gegeben.

Da frage ich mich, inwieweit hier nicht entsprechende AfD-Reichsbürgersympathisanten beim VG/OVG und in den Behörden zu finden sind.
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dtx

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3634 am: 29. August 2020, 09:31:36 »
Die Zeit meldet, dass das OVG die Entscheidung des VG "in weiten Teilen" bestätigt habe. Details gibt es noch nicht.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-08/oberverwaltungsgericht-genehmigt-berliner-demo-gegen-corona-politik


Wobei die Details aber wichtig wären. Schließlich müßte man fairerweise, wenn man den Senat schon darauf verweist, daß er ja hätte Auflagen erteilen können, dem auch noch für die Ausarbeitung fünf Minuten Zeit geben und dem Veranstalter weitere fünf Minuten, die umzusetzen.

Wenn man einen Beschluß mit neuen Festlegungen aber erst zum Veranstaltungsbeginn veröffentlichen kann (eine Pressemitteilung sucht man auf der Seite des OVG derzeit vergebens), bliebe eigentlich nur noch, die Beschwerde(n) gegen das Urteil der ersten Instanz abzuweisen.

Aus den Kommentaren:

Zitat
"Nikita Hund" Beitrag 4.1

Tatsächlich bieten auch dies Demonstration der Allgemeinheit wertvolle demokratische Informationen (was schließlich der Sinn und Zweck jeder Demonstration ist und mithin der wesentliche Grund für das Demonstrationsrecht): weniger inhaltlich, als bezüglich der Gruppen, welche sich mit den Ansinnen der Demonstranten gemein machten:

In den USA demonstrieren zehntausende gegen Rassismus und Polizeigewalt, in Thailand demonstrieren tausende gegen die Militärherrscher, in Belarus demonstrieren hunderttausende gegen die Wahlfälschung Lukaschenkos und seine Schläger... und in Deutschland demonstrieren zehntausende gegen elementare Maßnahmen zur Eindämmung der schwersten Pandemie seit 100 Jahren.

Was sagt uns das über diese Leute - und implizit über die dahinterstehenden Gruppierungen?

Ja, was ... Und wenn man diese Gedanken schon richtig fände:
Reichen für die Erkenntnis nicht schon die stattgefundenen Demonstrationen oder braucht es dafür wirklich jede Woche eine neue, auf daß sich immer mehr Leute radikalisieren lassen?

Selbst wenn das Ergebnis zu erwarten war, halte ich es für einen Fehler. Warum wird hier das "Recht auf körperliche Unversehrtheit" über das "Recht auf freie Meinungsäußerung" gestellt?
Aber gut ich habe hier mal gelernt, dass das Verwaltungsgericht eigentlich nicht über solche Fragestellungen entscheidet, sondern sich auf konkreterer Regelungen stützt. Sprich diese Frage müsste mal, so noch nicht geschehen, das Bundesverfassungsgericht beantworten.

...

Hat also - Deiner Meinung nach - das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Corona-Verordnung verbrochen oder warum meinst Du, daß es sie reparieren sollte?
Die Gerichte sind dazu da, Streitigkeiten zwischen Prozeßparteien (im günstigsten Fall) beizulegen oder wenn das nicht geht, zu entscheiden. Es geht also nicht mehr an, daß die Politik immer wieder draufloswurstelt in dem Bewußtsein, daß die Justiz ihr den Pfusch schon reparieren werde, indem sie das Beste daraus macht (das nennt man dann "verfassungskonforme Auslegung") oder eben, wo die Arbeit des Gesetzgebers völlig unbrauchbar ist und nicht mal mehr das geht, Jahre später mit reichlich bemessenen Übergangsfristen in die Tonne tritt.

Wir haben gesehen, daß einzelne Bürger durchaus in der Lage sind, Allgemeinverfügungen vor Gericht anzugreifen, wenn ihnen die Einschränkungen zu weit gehen. Wenn die Politik aber im Nachhinein insgeheim meint, ihre Lockerungen seien zu weit gegangen, ist sie weder bereit, das offen einzugestehen, zu korrieren und die Verordnung vor der Zeit zu ersetzen, noch sieht man irgendjemanden deswegen zum Verwaltungsgericht laufen ...

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Dann muss die Polizei nur noch bereit sein, das durchzuziehen und entsprechend deutlich gegen solche Verweigerer vorgehen. So recht möchte ich daran trotz der zusätzlichen Kräfte heute in Berlin noch nicht glauben.

...

Es ist wohlfeil, der Polizei eine mit deren Mitteln unlösbare Aufgabe zu stellen und ihr dann Bequemlichkeit, Unwilligkeit oder gar Unfähigkeit vorzuwerfen.

Erst hat "die Politik" (der Senat) die Bilder vom 1. August mit ihrer Verordnung ermöglicht, dann haben die Parlamentarier, die eigentlich die Regierung kontrollieren sollten, dieser Bilder willen die Polizei beschuldigt. Ohne sich auch nur einmal kleinlaut zu fragen, wie man unter Beachtung des Infektionsschutzes eine Veranstaltung mit zehntausenden Teilnehmern auflösen (und wohin bitte sollten die sich "verstreuen"?) und wie man binnen weniger Stunden pandemiekonforme Gefangenensammelstellen einrichten und betreiben soll, wenn das Folk sich laut lachend weigert, den mündlichen Anordnungen Folge zu leisten ...

...

Da frage ich mich, inwieweit hier nicht entsprechende AfD-Reichsbürgersympathisanten beim VG/OVG und in den Behörden zu finden sind.

Nochmal zum Mitschreiben: Die "Reichsbürger" sitzen, wennschon, in den Amtsstuben des Gesetzgebers und in den Parlamenten, die den unbescholten machen lassen. Nicht in den Gerichten und auch nicht in der Polizei, soweit die schwachsinnige Gesetze und Verordnungen anwenden bzw. durchsetzen müssen.




« Letzte Änderung: 29. August 2020, 09:37:22 von dtx »
 
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3636 am: 29. August 2020, 09:40:48 »
Die Auflagen lassen sich nicht durchsetzen (zumindest solange nicht Wasserwerfer, Tränengas und die geheime Mikrowellenanlage eingesetzt werden). Freiwilliges Befolgen aus Einsicht erwarte ich nicht.

Vielleicht könnte man das ganze einfach zur Datengewinnung wissenschaftlich begleiten? Zumindest bekämen wir dann mal realistische Daten zur Ansteckungsgefahr im Außenbereich her.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3637 am: 29. August 2020, 09:45:00 »
Man erhält aber nur Ergebnisse für Enten. Kann man die übertragen?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3638 am: 29. August 2020, 09:46:15 »
(...)
(...)

Hat also - Deiner Meinung nach - das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Corona-Verordnung verbrochen oder warum meinst Du, daß es sie reparieren sollte?
(...)

Wurde von mir nie gesagt und auch nie impliziert. ;) Die Aussage war schlicht, dass nach meinem Verständnis ein Verwaltungsgericht nicht darüber entscheidet welches Grundrecht nun höher zählt. Ich meine auch das begründet sich auf Aussagen von @dtx wenn unsere Kunden vor Gerichten mit dem Grundgesetz angefangen haben.

Die zweite Aussage war, dass ich nicht weiß ob es bei Verfassungsgericht Urteile gibt die sich auf diese Fragestellung anwenden lassen - denn da bin ich weder Experte noch habe ich eine Übersicht darüber.

Ich denke hingegen schon, dass man von Seiten der Polizei etwas mehr hätte tun können was diese Demos betrifft die sich offen den Auflagen widersetzten.
Ich verweise da gerne auf Demos friedlicherer Gruppen wo passende Methoden auch gerne eingesetzt werden. Es ist mir durchaus bewusst, dass es auch bei der Polizei an Geldern mangelt die nötig wären um ihre hoheitlichen Aufgaben so zu erfüllen wie es erwartet wird.
Trotzdem bekommt man zumindest in Berlin ab und an das Gefühl, dass hier bei Demos mit zwei Maß gemessen wird was Konsequenz und Maßnahmen betrifft - das ist der Punkt der mich stört.
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3639 am: 29. August 2020, 09:54:24 »
Natürlich wägt auch ein Verwaltungsgericht Grundrechte gegeneinander ab, was denn sonst?

Abgesehen davon: was soll's. Wir haben halt viele dumme Leute in der Bevölkerung (wie jedes Land), die haben auch ihre demokratischen Beteiligungsrechte, und, ja, Dummheit kostet Menschenleben, und das nicht nur der Dummen. Das ist wohl letztlich auch der Preis der Demokratie.

Vielleicht sollte man da viel weniger Brimborium draus machen. Demonstrieren sie halt, meinetwegen zusammen mit Rüdi und all den anderen Deppen.

Was die Neuinfektionen angeht, machen die Reiserückkehrer mit Sicherheit mehr aus. Und das hat man ja ebenfalls erlaubt. Warum also sich über Demos aufregen?
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3640 am: 29. August 2020, 10:08:40 »
Auf jeden Fall sind die Besten der Besten AfD-Spitzenpolitiker schon unterwegs zu ihrem denkbefreiten Volk.

https://twitter.com/WeissAfD/status/1299614735478992896
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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3641 am: 29. August 2020, 10:12:20 »
Die Feiglinge haben einen Sicherheitsgurt angelegt - so wird das nix mit der Revolution!

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41389557.html
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Offline Gerntroll

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3642 am: 29. August 2020, 10:21:12 »
Sind schon erste Polizeisperren an den Autobahnen? Rückstaus von hunderten Kilometern?
Oder haben die Cov♥♥♥en ihre Mobiltelefone brav eingewickelt?
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3643 am: 29. August 2020, 10:32:42 »
Erster Auflauf - Abstand? Was ist das?

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline hair mess

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Re: Die VT der Corona-Virus-Ungläubigen
« Antwort #3644 am: 29. August 2020, 10:40:47 »
Da kann man im Nachhinein wunderschön wegen
des Infektionsschutzgesetzes Leute ermitteln.
Mit Maske kann man doch alles tun.

Früher gab es Vermummungsverbot,
jetzt gibt es ein Vermummungsgebot.

Und sie erkennen die Chance nicht.

Den Bildern von RT wird über KI die Schärfe der Gesichter und Schriftzüge auf Kleidung genommen um eine Identifizierung zu erschweren.
Aber das sind nicht die einzigsten Kameras, die mitlaufen.
« Letzte Änderung: 29. August 2020, 10:58:19 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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