Achtung, Dorfrichter Adam, der dank Para. 22 Abs. 1 GVG mit dem ganzen gesetzgeberischen Schwachsinn in seiner Praxis nichts zu tun hat, meldet sich zu Wort!
Seit einer Justizreform von Anfang dieses Jahrtausends haben wir eine relativ komplizierte Regelung darüber, ob bei landgerichtlichen Zivilsachen der Einzelrichter oder das Kollegium (bestehend aus drei Richtern) zuständig ist, mit der Möglichkeit der Hin- und Herübertragung (siehe Para. 348, 348 a ZPO). Beschlüsse über die entsprechende Zuständigkeit sind unanfechtbar (Para. 348 Abs. 2 ZPO), und zum Teil kann nicht einmal ein Rechtsmittel auf die fehlerhafte Besetzung gestützt werden (Para. 348 a Abs. 3 ZPO).
Hier spricht vieles dafür, dass der Einzelrichter zuständig ist, wie Mitagent
@Staatsdiener bereits bemerkt hat.
Was der Anwalt hier will (außer Wind machen und seine Hybris ausleben), bleibt unklar, und mit der durch das Ablehnungsgesuch einhergehenden Verfahrensverzögerung erweist er seiner Mandantin vermutlich auch keinen guten Dienst. Auf Twitter wirft er mit ganz vielen Reizvokabeln um sich, was er alles gerügt hat (man ist geneigt, mit einem Flachwitz der Kategorie Rügen/Usedom zu reagieren). Diese Rügen sind zwar hier nicht einschlägig, aber Hauptsache, man hat eine Duftmarke gesetzt - er hätte ebensogut an den Richtertisch urinieren können.
PS: Nach seinem Twitter-Profilbild muss er sich ständig zwanghaft einen Telefonhörer ans Ohr halten - das sagt schon alles.