Der Anspruch nach § 60 IfSG wegen Impfschäden ist nicht allzu üppig, mehr als ca. 850 € Rente gibt's da nicht. Dazu wurden bislang so ca. 4000 Anträge gestellt, von denen etwas über 100 positiv entschieden wurden, der große Rest ist noch in Bearbeitung. Was durchaus kritisierenswert ist, aber so geht es eigentlich allen, die aus dem Sozialsystem wegen Krankheit oder Behinderung eine Rente wollen.
Daneben hat man natürlich Ansprüche gegen den Hersteller. Normalerweise gibt's da schon eine Gefährdungshaftung, im Falle der Covid-Impfungen wurde die ausgeschlossen, nur bei grober (!) Fahrlässigkeit haftet der Hersteller.
So, was ist da überhaupt Verschulden? Ich schätze, wenn Mittel falsch aus der Produktion gehen, schlecht gelagert werden, die Anwendungshinweise nicht stimmen, bekannte Nebenwirkungen nicht in die Packungsbeilage genommen werden, oder wenn Studienergebnisse nicht berücksichtigt werden. Dass eine Impfung deklarierte oder trotz ordentlich durchgeführter Studien unbekannt gebliebene Nebenwirkungen hat, ist ja kein Sorgfaltsverstoß.
Bei den Covid-Impfungen muss man also den Herstellern nachweisen, dass sie hier grob fahrlässig gehandelt haben. Dass da Leute bei diesen düsteren Aussichten überhaupt Prozesse anstellen, wundert einen.