Spoiler
Verteidigerin referiert über Schädlichkeit von Mund-Nasen-Masken
Die beiden Rechtsanwälte beharren auf ihrer Forderung nach bundesweiter "Rechtseinheit. Hier beantragt der Oberstaatsanwalt sogar eine Gefängnisstrafe, in anderen Bundesländern hätte ein Arzt damit keine Probleme. Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen." Gerichte und der Oberstaatsanwalt würden andere Urteile nur "selektiv lesen", Argumente "totschweigen". Auch das Amtsgericht habe über manches "keine Silbe" verloren und das dürfe auch "der Oberstaatsanwalt nicht ignorieren".
Der Richter beschwichtigt, dass der Ankläger das Urteil nicht geschrieben habe. Die Verteidigerin steigt in die Sachargumentation ein, referiert über eine Schädlichkeit von Mund-Nasen-Masken und über Juristisches wie Vorsatz, später rechtfertigende Nothilfe. Dazu wendet sie sich zunächst mit Definitionen ans Publikum, bis der Richter sie unterbricht: Sie möge ihre Ansichten nicht den Zuschauern erklären, sondern dem Gericht, "dabei wäre es sinnvoll, zu uns zu schauen. Und es wäre auch höflicher."
Angeklagter: "Will nur mal sagen, wie ich es als Arzt sehe"
Jeder Angeklagte darf vor Gericht schweigen. Das mögen die Verteidiger mit dem Arzt so vereinbart gehabt haben, doch der will sich nun trotzdem einlassen, "mein Bauchgefühl sagt mir das". Die Anwälte bitten mit ihm um eine Unterbrechung, kommen kurz darauf wieder in den Saal. Der Angeklagte "will nur mal sagen, wie ich es als Arzt sehe" und tut es. Auch dafür, ob er dem Gericht zudem Fragen beantwortet, braucht es wieder eine Unterbrechung.
Der Arzt bekommt grünes Licht. Auf die Frage, ob er sich die Beschwerden der Attest-Empfänger immer selbst habe schildern lassen, verweist er auf Mütter, die wegen ihrer Kinder ohne diese bei ihm waren und sagt: "Ich kann mit 30 Jahren Berufserfahrung entscheiden, wem ich glaube." Ob er einen Attestwilligen ohne Beschwerden abgewiesen hätte? Der Arzt: "Das ist Gott sei Dank nie so gewesen in meiner Erinnerung." Der Richter hilft mit beschlagnahmten Mails nach. Ein Absender schreibt als Grund, "weil ich von dem ganzen Irrsinn nichts halte", ein anderer, "ich leide nur an Demokratieangst".
Der weitere Auftakttag gehört vorwiegend sieben Zeugen. Unter ihnen ist ein Privatdetektiv, den einfach interessierte, ob es wirklich so einfach war, bei dem Arzt ein Attest zu bekommen. "Ich sagte, ich bin kerngesund, nur genervt". Eine Zeugin wunderte sich damals über die mangelnde Maskendisziplin und entsprechende Hygiene in der Praxis. Sie wollte gynäkologischen Rat und keine, wie sie schilderte, Virus- und Maskendiskussion, zu der er mehrfach angesetzt habe. Sie informierte Ende 2020 wegen des Risikos dort die Ärztekammer.
Ein anderer Zeuge (16) sagt aus, sein Vater, "der wollte nur einfach die Maske nicht aufsetzen", habe ihm unaufgefordert auch so ein Attest mitgebracht. "Ich hab‘ keins gebraucht." Mehrfach aber erfragt der Arzt von den Zeugen, dass die Polizei angeblich Aussagen deshalb erhalten habe, weil sie als Gegenleistung angeboten habe, das Verfahren gegen den Zeugen wegen Verwenden unrichtiger Atteste würde eingestellt. Dazu will das Gericht nun die ebenfalls geladenen Polizeibeamten befragen. Der Prozess wird fortgesetzt.