In Bayern darf man auch ohne 2G wieder Leuchten einkaufen gehen!
Ich gehe dann gleich los, um einen täglichen Bedarf an Leuchten zu decken.
Das hast Du falsch verstanden. § 10 Abs. 1 S. 1, 2 sind vorläufig außer Vollzug gesetzt. Gegenüber jedermann. Damit sind alle Läden wieder für die ungeimpften Freiheitskämpfer zugänglich. Vorher waren das ja nur Läden des täglichen Bedarfs.
Die Liste, was nun zum täglichen Bedarf gehört, und was nicht, war aber eh schon völlig verrückt. Da waren ja auch Weihnachtsbaumverkäufer und Schuhgeschäfte dabei, sogar Babies zählten zum täglichen Bedarf. Letztlich kann einem jedes fehlende Puzzlestückchen der modernen Warenwelt zum Verdruss werden, wenn's kaputt geht, insofern wäre es nur konsequent, alles zum täglichen Bedarf zu zählen. Da hat der Lampenladen völlig recht: Winter ohne Beleuchtung ist mindestens genauso bescheiden wie Winter ohne Weihnachtsbaum.
Hey, und Sinn macht das auch alles längst nicht mehr. Bei Theaterveranstaltungen gilt geimpft und zusätzlich getestet oder geboostert, mit Maske zum Platz, nur 25 % der Kapazität mit leeren Reihen dazwischen etc. Geht man dann nach dem Theater ein gepflegtes Bier trinken, darf man sich wieder mit 10 cm Abstand zusammensetzen.
Neulich hatten wir mal wieder eine Präsenzprobe im Chor. Also: Vorher Kontrolle geimpft + getestet oder geboostert (ein unglücklicher Sänger hat Johnson + Booster, zählt leider nix, der braucht erst noch den Boosterbooster der erst in ein paar Wochen geht). Hände desinfizieren. Zum Platz mit Maske. Alle 20 Minuten Lüftungspause. Danach dann, es ist schon 22 Uhr, Kneipe hat wegen Söderschem Zapfenstreich zu, also treffen wir uns dann halt bei einem daheim zum laienchorüblichen Apres-chanter. Das geht dann wieder einfach so.
Diverse Erbringer von Gesundheitsleistungen werden nervös, weil halt irgendeiner der Mitarbeiter, und wenn's die Putzfee ist, ungeimpft ist. (jepp, die Impfpflicht soll einrichtungsbezogen sein und gilt für jeden Mitarbeiter, ob mit oder ohne Publikumskontakt, und wenn's derjenige ist, der die Fensterscheiben von außen reinigt!) Ob sich die Leute nun noch impfen lassen oder nicht, kann der Arbeitgeber nicht absehen, und wenn da Leute ab 15.3. einfach wegfallen, ist das gerade bei kleineren Betrieben schon ein größeres Problem. Derzeit scheint die Hoffnung, dass die sich in den zwei Monaten bis dahin ja wohl hoffentlich anstecken.
Ey, alles verrückt, oder? Die Regeln begreift doch niemand mehr, und ich glaube, beim federführenden Ministerium ebensowenig.