@Luzifer "Erwerbslosenrente" ist m. W. kein Rechtsbegriff. Nach einer schnellen Suche im WWW scheint es mir, dass dieser Begriff umgangssprachlich für sehr verschiedene Renten verwendet wird: Rente wegen Erwerbsminderung, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, ALG II, Frührente usw. Mit anderen Worten: Schlauer wird man aus diesem Begriff nicht.
Deinen sonstigen Ausführungen stimme ich natürlich zu. Ich wage auch zu vermuten, dass Rüdi genau deswegen von "Erwerbslosenrente" spricht und schreibt, weil er damit vertuschen kann, worum es sich wirklich handelt. Wenn er der zuständigen Stelle schreibt, dann ist dieser natürlich klar, welche Rente sie ihm ausrichtet.
Auch meine Vermutung geht in die Richtung, dass Rüdi durchaus arbeiten könnte, aber nicht arbeiten will - jedenfalls nichts, was nicht in seine eigene Vorstellung von ihm geziemender Arbeit passt. Wenn er ein Obermacker in einem Staat nach seinem Gusto sein könnte, dann würde er zweifellos als solcher arbeiten.
Es bleibt aber die Gegenfrage zu beantworten: Wer würde Rüdi denn im echten Arbeitsmarkt einstellen?
Den Vorschlag, ihn als Marktschreier zu beschäftigen, halte ich für unrealistisch. Immerhin bringt Rüdi es fertig, an einem der prominentesten Orte der Welt zu stehen, zwei Stunden ununterbrochen zu plärren und keinerlei Beachtung zu finden.
Somit bleiben nur mögliche alternative Arbeitsmärkte. Ich würde Rüdi vielleicht einstellen, wenn ich ein eigenes Geschäft hätte, aber nicht als Marktschreier, sondern ich würde ihn beauftragen, sich vor die Läden meiner Konkurrenten zu stellen und dort auszurufen, damit die Konkurrenz Kunden verliert. Beim "Erfolg" seiner Auftritt halte ich das noch für durchführbar, wobei es natürlich nicht nett der Konkurrenz gegenüber wäre.