ein Kommentar vom Hetzerverein Staatenlösch.info 3 unter dem Video:
https://www.youtube.com/watch?v=4yCKqheKfo4&index=6&t=946s&list=LL6E2ES1SwA-oUkEG_mH-B2w"staatenlos.info3vor 1 Tag
Übersicht der Strafverfahren-Strafanzeigen und Schriftsätze
auf Grund von terroristischen Aktionen zu finden unter:
Polizeiliche Vorgangsnummer
316500/000386/07/16 - Zeichen der
Staatsanwaltschaft Schwerin 121 UJs 10509/16 -
(...)
und vielen weitere!
Einer der SSL V- Schutz rekrutierten Personen: 24-Jähriger wegen V Schutz SSL
Internetkriminalität vor Gericht - Donaukurier
http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/DKmobil-Nuernberg-24-Jaehriger-wegen-Internetkriminalitaet-vor-Gericht;art155371,3293488Das Verfahren Zeichen der
Staatsanwaltschaft Schwerin 121 UJs 10509/16 - wird gegenwärtig
von der Staatsanwaltschaft Schwerin - verantwortlicher Gruppenleiter JÖRG SEIFERT in der Funktion als
Staatsanwalt gedeckelt und die zwingend notwendigen Aufklärung -
Strafverfolgung zum Vorteil der bandenmäßig organisierten SSL- Täterkreise
blockiert - wie es unter den gegenwärtigen Umständen nicht anders zu erwarten
ist. Im Gegenteil! Anzeigenerstatter gegen das SSL werden politisch verfolgt!
Als Ursache dieses Fehlverhaltens der verantwortlichen bundesdeutschen
Behörden - und Justizangestellten, Richter Staatsanwälte - Führungskräfte
kommen die gezielten reichsidelogisch nationalsozialistische Propaganda - Hassschulungen durch die
berüchtigte politisch extremistische vom bundesdeutschen Inlandsgeheimdienst
„Verfassungsschutz“ gesteuerte Organisation mit der Eigenbezeichnung
Regierungsorganisation „Sonnenstaatland - SSL“- welche wiederum eng mit dem
Antifa Terrornetzwerk und dessen involviertes Terrororganisation „Drachenlord
Haider Hater Netzwerk“ vernetzt ist und kooperiert.
Die offenkundig SSL- geheimdienstgesteuerten Massenmedien als Sprachrohre der
(bundesdeutschen) Geheimdienste wie zum Beispiel das Medienunternehmensnetzwerk
NDR ARD BR SWR und weitere spielen offenkundig bei der gezielt organisierten
Reichsbürgeraufhetzung vergleichbar wie einst die goebbelschen Medien- und
Pressorgane eine wesentlich tragende Rolle, dem auch von Anfang an (Sommer
2016!) der Unterzeichner c/o der Verein staatenlos.info e. V. – Der Vorstand
–alle Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer - Menschen – und Menschengruppen –
Bevölkerungsteile derzeit zum Opfer fällt.
Die durchweg unseriöse Berichterstattung gegen Menschen, Menschengruppen, Teile
der Bevölkerung und ethnischen Mi9nderheiten erinnert in der verhetzenden Art
und Weise, stark an den berüchtigten Stürmerstil ab 1933.
Das organisiert - gesteuert gezielte Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung hat
selbstverständlich mit freier Meinungsäußerung nichts zu tun!
Diese gesteuert- gleichgeschalteten deutschen Massenmedien tragen wesentlich
zur Schaffung einer pogromartigen Stimmung in Deutschland gegen Teile der
Bevölkerung, Menschen und Menschengruppen
bei und befeuern das Fehlverhalten bundesdeutscher Behörden - und
Justizangestellten, Richter Staatsanwälte - Führungskräfte.
Das verheerende Ergebnis dieser Propagandahassschulungen und der gesteuerten
Medienhetze im nationalsozialistischen Stürmerstil gegen alle andersdenkenden,
regimekritischen Menschen ist nachhaltiger Rechtsbankrott mit einer laufend
steigenden Zahl gewaltsamer Übergriffe mit toten und verletzten Menschen in
Deutschland! Die deutschen Polizei- und Sicherheitsorgane büßen heutzutage ihre
ursprüngliche Schutzfunktion gegenüber der betroffenen Bevölkerung ein und sehr
viele Bedienstete geraten in extreme Gewissenskonflikte. Wer will dafür jetzt
die Verantwortung übernehmen?
Damit erfüllen sich eindeutig und offenkundig Straftatbestände:
Straftat
der § 241a StGB politische
Verdächtigung = gezielt POLITISCHE VERFOLGUNG,
VOLKSVERHETZUNG § 130
StGB in Folge § - 263 StGB Betrug analog- § 270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr -
durch Sabotage - § 116 GVG + Artikel 103 GG Entzug des rechtlichen Gehörs +
Entzug des gesetzlich unabhängigen Richters § 16 GVG - in Folge nachhaltige
materielle und immaterielle - Schädigung § 223 StGB Körperverletzung - § 240
StGB Nötigung gegen den geschädigten Unterzeichner, die geschädigten Menschen
und Menschengruppen, Bevölkerungsteile aus offenkundig niederen, politisch
extremistischen und gewinnorientierten Beweggründen und alle weiteren in Frage
kommenden Straftaten und Rechtsverstöße.
Darüber hinaus Verdacht
Bildung einer kriminellen Vereinigung - Verfassungsschutz gesteuerten SSL-
Untergrundbewegung - illegale Regierungsinstitution - Schattenregierung -
strafbar gemäß § 129 StGB.
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