Natürlich ist es einzig die Entscheidung der Klägerin, ob sie den Weg zum OLG nun geht oder nicht. Fast möchte man sich jedoch wünschen, dass es beim jetzigen Urteil bleibt. Ist damit Hoffmanns jahrelanges Gefasel, von der gleichgeschalteten Justiz, doch glänzend widerlegt.
Nun, die Meinung vertritt man, wenn man sich das Video auch nicht ausschnittsweise angeschaut hat. Natürlich sei die Justiz gleichgeschaltet, betont er in dem Streifen, er habe aber diesmal Glück gehabt und den einzigen Richter getroffen, der sich den Zwängen zu widersetzen wisse.
Ausnahmen bestätigen eben die Regel. Die Idee, daß man einen vernagelten Reichsdeppen mit Argumenten erreichen könne, erweist sich immer wieder als Trugschluß. Unabhängig davon muß man sich wünschen, daß den Beteiligten Gerechtigkeit widerfährt. Wenn sich etwas nicht als Schähkritik qualifizieren läßt, dann kann man es auch dann nicht verbieten, wenn die Kritik offensichtlich unberechtigt erscheint. Denn es lag ja schon mehrfach die herrschende Meinung daneben und nicht eine in der Opposition befindliche Minderheit.