Wie man erkennen kann geht es um ein Antwortschreiben, grundrechtblabla und prozessfähigkeitblubbblubb.
Da ich mich damit nicht auskenne, musste ich nach sehen:
Grundsätzlich nicht grundrechtsberechtigt, sondern grundrechtsverpflichtet ist der Staat, also die gesamte öffentliche Gewalt mit Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung (Art. 1 Abs. 3 GG), unabhängig davon, ob es sich um hierarchische Verwaltung oder rechtlich selbständige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen handelt. Wäre es anders, würden die Grundrechte, anstatt dem Bürger Freiheiten vom Staat zu sichern, dem Staat neue Eingriffsbefugnisse schaffen.(de.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsberechtigung)
*Prozessfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, innerhalb eines Gerichtsverfahrens Prozesshandlungen (zum Beispiel Erklärungen abgeben, Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen) selbst oder durch selbst bestellte Vertreter vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
*Definition Prozessfähigkeit:Fähigkeit, einen Zivilprozess selbst oder durch einen selbstbestellten Vertreter zu führen (§§ 51 ff. ZPO), z.B. Klage zu erheben, Anträge zu stellen oder einen Prozessvergleich abzuschließen.
>>>1. Verhandlungsgrundsatz: Dieser Grundsatz bedeutet, dass das Gericht nur die Tatsachen und Beweismittel berücksichtigen darf, die die Parteien vortragen und auf die sie sich berufen - keine Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen wie im Strafprozess -, und dass das Gericht nur im Rahmen der gestellten Anträge entscheiden darf.(
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/prozessfaehigkeit.html)
Aber Rüdie weiß natürlich alles! Bei min. 3:44 sagt er "jetzt bin ich raus", denn die Länder "können gar keine Prozesse machen", sind ja prozessunfähig.
Meint er, er sei raus aus seinem Verhandlungstermin am 17.5. ? Aus allen Verhandlungen die in Zukunft noch kommen?
Eigentlich grenzt es an ein Wunder, dass er nicht schon längst
richtig an die Wand gefahren ist!