Da er sicherlich bereits Erfahrung mit dem Instrument der Prozesskostenhilfe gesammelt hat, muss er bereits jetzt davon ausgehen, dass keiner der bei dem LG zugelassenen Prozessvertreter/innen für ihn tätig werden möchte, weil dies neben wirtschaftlicher Bedürftigkeit auch Erfolgsaussichten in der Hauptsache erfordert...
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Und zumindest die erste Voraussetzung ist nicht gegeben. Allerdings wäre der Antrag ein zulässiges Instrument, um das Gericht zu beschäftigen - im Gegensatz zu seinen übrigen Ergüssen.
Daher muss er hier wohl wissen, dass er den Prozessvertreter aus der eigenen Tasche Vereinskasse zu zahlen hätte.
Jepp. Wie
@Das Chaos schon feststellte, würde ihm ein nicht übermäßig hungriger Anwalt sicher dazu geraten haben, sich ein VU abzuholen. So ist der finanzielle Schaden für ihn noch am Geringsten. Den Termin zu besuchen wäre trotzdem nicht so völlig witzlos, wie
@Gutemine meint, denn das LG Schwerin, das im Gegensatz bspw. zum LG Dessau-Roßlau keine Terminliste der bei ihm verhandelten Strafsachen online hat, wird dazu wohl kaum eine Pressemitteilung herausgeben.
@So! Falls Rüdi jemals einen Plan hatte, der über eine feuchte Hose hinausging, kann man dazu nur sagen, daß es erstens anders komme, zweitens als Rüdi gedacht habe. Denn, wie
@Tonto bereits feststellte, wären uns derartige Gedanken zwangsläufig via Youtube bekanntgegeben worden. Egon Olsen hatte unserem Rüdi doch einiges voraus.
@Aloysius Das von Dir soeben verlinkte Video diskutieren wir hier schon seit gestern abend. Einfach im Fred mitlesen, dann klappt das schon.