Rüdi sagt er ist nicht geflohen, er war nur spazieren. Als Mensch braucht er keine Angst zu haben.
Laut Rüdi muss die Schweriner Volkszeitung seine Gegendarstellung nicht veröffentlich, daher müsse er sich jetzt überlegen, wie er anders gegen die Zeitung vorgehen kann. Das sieht der § 10
Landespressegesetz Mecklenburg-Vorpommern aber anders. Und so eine juristische Konifere möchte anderen was darüber erzählen, was recht ist und was nicht.
Genauso fragt er seine Enten, wer ihm denn sagen könne, wo geregelt sei, wie ein Attest auszusehen hat, das Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Er würde keine solche Regelung kennen. Wer die kennt solle ihm das unter das Video schreiben oder dem Verein mitteilen.
Dann will ich mal nicht so sein:
Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 19.10.2009 zum Verfahren 1 AR 1610/09 - 3 Ws 590/09
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. 6.2004 im Verfahren 2 BvR 785/04
Nicht der PräsidENTE soll für den Vorwurf in Haft genommen werden, sondern der Präsident des Amtsgerichts Charlottenburg. Weil da ist der Verein "Staatenlos.info - Comedian" eingetragen, also gehört der Verein dem Staat. Daher sind der Präsident der Staatsanwaltschaft Berlin, der Präsident des Landgerichts Berlin und auch der Präsdient vom Amtsgericht Charlottenburg dafür verantwortlich und müssen in Haft genommen werden.
Bei 29.55 (bei 32:28 nochmal) spricht ein Mann über die "Wortmarke", der klingt wie Hellmut. Ist der Wackeldackel wieder da?
Die Staatsgewalt übt Staatsgewalt aus, Skandal.