In der Tat hatte Rüdi versucht, sich der Verhandlung mit einem Attest zu entziehen. Das Gericht hat dies aber nicht akzeptiert.
Es kann durchaus sein, dass Rüdilein brav zu seinem Attest-Arzt geht, wann immer es "nötig" ist.
Das Gericht hatte dann aber eine Begutachtung angeordnet, irgendwann hat Rüdi auch ein Jammer-Filmchen veröffentlicht, in dem u. a. ein Ausschnitt aus der Einladung zum Termin beim Gutachter zu sehen war. Da hatte er irgendwie nicht so recht Bock drauf.
Aber inzwischen wird er wohl brav seine Termine wahrgenommen haben.
Letztlich hat er aus der Brandstiftung wohl gelernt, dass er sich eben hinter einer entsprechenden Erkrankung verstecken muss, wenn er straflos Taten begehen will, die an und für sich strafbar sind.
Doch hier gilt es natürlich, die Mitte zu halten zwischen strafrechtlicher Schuldunfähigkeit, Geschäftsunfähigkeit und unterbringungsrechtlicher Gefährlichkeit.
Das Erschleichen einer EM-Rente hat ja bisher ganz gut geklappt, beim Strafrecht muss Rüdilein wohl noch ein wenig üben.