Wie kommt die Nappsülze eigentlich auf die Idee, dass eine Maßnahme dreimal angedroht werden muss?
Das hat er sich bei den Linken angeguckt. Bei Ansammlungen (also Sitzblockaden, unangemeldeten Versammlunget etc) ist es so, dass die Ordnungswidrigkeit erst eintritt, wenn man sich nach dreimaliger Aufforderung nicht entfernt hat (§ 113 Abs. 1 OWiG). Weiterhin ist gegenüber einer Menschenmenge gemäß § 21 UZwG Bln der Einsatz von Hilfsmitteln des unmittelbaren Zwangs mehrmals anzudrohen.
Das ist hier aber alles nicht einschlägig. Die Polizistin sagt aber selber, dass sie dreimal dazu aufgefordert hätten, die Abstrahlrichtung des Brüllwürfels zu ändern. Das heißt aber nicht, dass es dazu eine Verpflichtung gäbe. Bei 13:50 gibt er zu, dass er es zweimal mitbekommen hat. Aber da hätte man ihn nicht auf die Konsequenz der Nichtbefolgung hingewiesen.
Er versucht es wieder mit Bauernschläue, dass er den Brüllwürfel wegen der Abstandsregelung braucht.
Rüdi, Verwaltungsakte von Polizeivollzugsbeamten sind sofort vollziehbar, da kannst Du Widerspruch einlegen soviel Du möchtest. Angehört wurdest Du. Die hätten die Versammlung auch beenden können.
Das wird Konsequenzen haben.
Stimmt. Aber nicht für die Polizei.